Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Allgemeines:
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV); auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie Ausschlussgründe nach §§ 123ff. GWB;
— Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV); auf Anforderung den Namen des Unternehmens, die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Erklärungen nach § 123ff GWB und Eignungsnachweise. Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der techn. Leistungsfähigkeit erfolgt, muss mit dem Teilnahmeantrag zugleich eine dazugehörige Nachunternehmererklärung eingereicht werden und auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung Nachunternehmer und die Ausschlusserklärung sowie Eignungsnachweise des Nachunternehmers. Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens haftet dieses gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
2. Folgende Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben (Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, werden Eigenerklärungen als ausreichend angesehen):
Folgende Eignungskriterien werden festgelegt (Mindestkritierien werden gesondert ausgewiesen) und sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV):
— Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 13 Bewachungsverordnung).
Für ausländische Bieter:
Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 13 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt;
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB;
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— Bestätigung einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen (Mindestkriterium, Eigenerklärungen sind ausreichend):
— für Sachschäden 5 000 000,00 EUR;
— für Personenschäden 5 000 000,00 EUR;
— für reine Vermögensschäden 500 000,00 EUR;
— für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250 000,00 EUR;
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen 250 000,00 EUR;
— für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 250 000,00 EUR;
— für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250 000,00 EUR;
— für Umwelthaftpflichtschäden 2 500 000,00 EUR.
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne bei Abgabe des Teilnahmeantrags (noch) nicht besteht, ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers/ Bewerbegeremeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Die geforderten Angaben zu den Versicherungshöhen sind Mindestanforderungen und führen bei Nichterfüllung zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages.
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV):
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht;
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV); auf Anforderung die dazugehörige Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Nachunternehmers;
— Geeignete Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (vergleichbar sind solche Dienstleistung aus den Bereichen Forschung und Lehre) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers. Zu folgenden Teilleistungen müssen insgesamt mit den eingereichten Referenzen mind. 4 Referenzbereiche nebst Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit von Referenzen abgedeckt werden.
Mindestanforderungen:
Als erbracht gelten beendete Aufträge die mind. 12 Monate angedauert haben oder auch Dauerreferenzen die mind. 12 Monate andauern; es gelten nur Referenzen, die in dem Beurteilungszeitraum liegen.
Erfüllt ein Bewerber diese Anforderungen nicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb:
— „Empfangsdienste“;
— „Pfortendienste“;
— „Kontroll- und Streifendienste“;
— „Ordnungsdienste“;
— „Überwachung von Gebäudeleittechnik“;
— „Überwachung von Gefahrenmeldetechnik“;
— „Werkschutz“;
— „vorbeugender Brandschutz“;
— „abwehrender Brandschutz“;
— „Verkehrsdienst“.
Mindestanforderungen:
Als erbracht gelten beendete Aufträge die mind. 12 Monate angedauert haben oder auch Dauerreferenzen die mind. 12 Monate andauern; es gelten nur Referenzen, die in dem Beurteilungszeitraum liegen.
— Nachweis (Eigenerklärung ist ausreichend) der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (oder eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen; vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche z. B. folgende Aspekte umfassen: Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung; Analyse; interne Audits; Managementbewertung), Verbesserung).
d) Auswahlkriterien gem. § 51 VgV.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, nach erfolgter Prüfung der Ausschluss- und Eignungskriterien im Wettbewerb, gelten für die Auswahl (Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5) folgende Auswahlkriterien (und Unterkriterien) mit ihren Wertungsgewichten:
— Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (Gewichtung: 21 %);
— Geeignete Referenzen (Referenzobjekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) des Bewerbers (Gewichtung: 60 %), davon:
— Anzahl Referenzen „Empfangsdienste“ (Gewichtung 6 %);
— Anzahl Referenzen „Pfortendienste“ (Gewichtung 6 %);
— Anzahl Referenzen „Kontroll- und Streifendienste“ (Gewichtung 6 %);
— Anzahl Referenzen „Ordnungsdienste“ (Gewichtung 6 %);
— Anzahl Referenzen „Überwachung von Gebäudeleittechnik“ (Gewichtung 6 %);
— Anzahl Referenzen „Überwachung von Gefahrenmeldetechnik“ (Gewichtung 6 %);
— Anzahl Referenzen „Werkschutz“ (Gewichtung 6 %);
— Anzahl Referenzen „vorbeugender Brandschutz“ (Gewichtung 6 %);
— Anzahl Referenzen „abwehrender Brandschutz“ (Gewichtung 6 %);
— Anzahl Referenzen „Verkehrsdienst“ (Gewichtung 6 %);
Weiter unten unter Punkt VI.3) b).