Vergabe von SPNV-Leistungen im Netz „Elbe-Altmark II“

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice S

Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken Stendal-Rathenow und Stendal-Tangermünde.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-17 Auftragsbekanntmachung
2020-07-21 Ergänzende Angaben
2021-04-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Referenznummer: 2018/S 102-234156 (Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge Art. 7.2 VO (EG) 1370/2007
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken Stendal-Rathenow und Stendal-Tangermünde.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de 🌏
E-Mail: marco.vogel@nasa.de 📧
Telefon: +49 391/536310 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E94361683 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E94361683 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 139-342338
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 102-234156
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Linien RB 34 Stendal – Rathenow und RB 33 Stendal – Tangermünde (insgesamt ca. 380 000 Zug km. p. a.);
— Leistungszeitraum: 11.12.2022 bis 12.12.2026;
— Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben. In derartigen Fällen können die Aufgabenträger eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.
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Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Optionen:
Schreiben von elektronischen Tickets auf Chipkarten im Bediengebiet des Landes Sachsen-Anhalt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt und Brandenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Bieter hat mit seinem Angebot die Bewerbererklärung (ELA-II_1040_Bewerbererklärung) auszufüllen. Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben.
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Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um Voraussetzungen für den Nachweis der Eignung.
2. Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse an dem Bieter (Eigenerklärung des Bieters ausreichend);
a) Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft Angaben zur Bietergemeinschaft (Formular ELA-II_1050_Erklaerung_Bietergemeinschaft) sowie eine Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit, dass der in § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB genannte Ausschlussgrund auf die Bietergemeinschaft nicht zutrifft (siehe auch Nr. 16). Hierzu ist eine Eigenerklärung des Bieters mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 08.11.2001 ausreichend (siehe ELA-II_1051_Kartellrechtliche_Beurteilung_Bietergemeinschaft). Die dort aufgeführten Erklärungen zum § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A gelten entsprechend für § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
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b) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (Formular ELA-II_1052_Formular_kommunalrechtliche_Beteiligung). Hierzu kann eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z.B. anwaltliches Gutachten vorgelegt werden.).
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3. Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
a) einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
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Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Die unter der Ziffer 1. bis 3. geforderten Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 1. Januar 2020 erstellt worden sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen, und daher mit dem Angebot vorgelegt werden müssen:
1. Eigenerklärung des Bieters, aus der die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgehen.
2. Vorlage einer Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
3. Sofern der Bieter noch keine Umsätze aus der Erbringung von Leistungen im Eisenbahnverkehr erbracht hat, kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung erfolgen, welche die folgenden Angaben enthalten muss:
a) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
b) Eigenkapital,
c) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
d) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
e) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
f) Ergebnis des Unternehmens,
g) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
3. Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Zudem ist in diesem Fall die zur Verfügungsstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit durch den Dritten in geeigneter Weise nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Der Nachweis kann durch ausfüllen des Formblatts ELA-II_1060_Berufung_Dritter_finanzielle_Leistungsfähigkeit erfolgen.
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Mindeststandards:
Bieter sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie:
a) Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 500 000 EUR erzielt haben und nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird oder b) Aus der Eigenerklärung hervorgeht, dass die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Unternehmen zulässt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und daher mit dem Angebot vorgelegt werden müssen:
1. Zulassung a) als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder b) als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG oder c) nachvollziehbare Darstellung wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG oder § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit § 7a AEG erlangt werden wird.
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2. Eigenerklärung über a) vom Bieter oder von mit diesem verbundenen Unternehmen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
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Oder b) Darstellung, dass und wie der Bieter in der Lage ist, das für die Erbringung von SPNV-Leistungen erforderliche fachliche und kaufmännische Know-how aufzubauen, einschließlich der vorgesehenen Personalentwicklung und der Kriterien für die Anwerbung von Personal.
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3. Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Zudem ist in diesem Fall die zur Verfügungsstellung der fachlichen Leistungsfähigkeit durch den Dritten in geeigneter Weise nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Der Nachweis kann durch ausfüllen des Formblatts ELA-II_1061_Berufung_Dritter_fachliche_Leistungsfähigkeit erfolgen.
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Mindeststandards:
Der Bieter verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er 1.
a) über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG),
Oder b) über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG verfügt,
Oder c) durch Vorlage eines schlüssigen und nachvollziehbaren Konzepts darstellt, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG oder § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit § 7a AEG bis 12 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Aus der Darstellung müssen die konkreten Schritte und ein Zeitplan mit Meilensteinen hervorgehen.
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Und 2.
a) in den zurückliegenden Jahren vor Einreichung des Angebots Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 200 000 Zugkm. p.a. erbracht hat,
Oder b) erwarten lässt, dass er ein Jahr vor Betriebsaufnahme über das folgende für die ordnungsgemäße Vorbereitung und spätere Vertragsabwicklung der zu vergebenden Leistungen zuständige Personal – ggf. zunächst im Rahmen von Teilzeit- oder Werkverträgen – verfügen wird:
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— Eisenbahnbetriebsleiter/in.
Und – Angebotsplaner/in mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung in der Fahrplanerstellung und -betriebsplanung in ÖPNV- Unternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen,
Und – Mitarbeiter/in für Finanzen, Abrechnung, Controlling und Kalkulationen mit mindestens 2-jähriger einschlägiger Berufserfahrung in ÖPNV- Unternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Hinweis: Beim ggf. zu führenden Nachweis, wie der Bieter bis ein Jahr vor Betriebsaufnahme über das für die ordnungsgemäße Vorbereitung und spätere Vertragsabwicklung der zu vergebenden Leistungen zuständige Personal – ggf. zunächst im Rahmen von Teilzeit- oder Werkverträgen – verfügen wird, können die aufgeführten Funktionen auch personenidentisch wahrgenommen werden. Dem Nachweis sind mindestens Vorverträge bzw. Absichtserklärungen mit einem gewissen Maß an Verbindlichkeit beizufügen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: Magdeburg
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Brandenburg 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Marco Vogel
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E94361683 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Am 31.5.2018 haben die Auftraggeber die unter den Ziffern II.2.1) und IV.2.1) genannte Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007 unter der Nr. im ABl.: 2018/S 102-234156 veröffentlicht. Soweit der Inhalt dieser Bekanntmachung von dem Inhalt der Veröffentlichung der Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007.
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2. Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich der elektronischen Vergabeplattform subreport ELViS an: Herrn Stefan Ehl unter der Tel.-Nr.: +49(0) 221/9 85 78-58 bzw. unter der E-Mail-Adresse: stefan.ehl@subreport.de. Bei inhaltlichen Fragen zur Ausschreibung verwenden Sie bitte ausschließlich die Kommunikationsfunktion innerhalb von subreport ELViS.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536 📞
Fax: +49 34551115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt § 160 GWB. Dieser lautet:
„§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus gilt § 135 GWB. Dieser lautet:
„§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 139-342338 (2020-07-17)
Ergänzende Angaben (2020-07-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 141-347713
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 139-342338
ABl. S-Ausgabe: 141
Quelle: OJS 2020/S 141-347713 (2020-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 085-220635
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Zu I.1): Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Name des weiteren Auftraggebers: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, Deutschland. Zu IV.2.1): Weitere frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: — 2018/S 102-234156 (Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007) und — 2020/S 141-347713 (Berichtigung). Zu II 1.7) und V.2.4): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die sowohl die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer sowie den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Linien RB 34 Stendal – Rathenow und RB 33 Stendal – Tangermünde (insgesamt ca. 380 000 Zug km. p. a.),
— Leistungszeitraum: 11.12.2022 bis 9.12.2028,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-31 📅
Name: Hanseatische Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Pritzwalker Straße 8
Postort: Putlitz
Postleitzahl: 16949
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3398150230 📞
E-Mail: info@hans-eisenbahn.de 📧
Land: Brandenburg 🏙️
Internetadresse: https://www.hanseatische-eisenbahn.de/home.html 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Brandenburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.1): Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Name des weiteren Auftraggebers: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, Deutschland.
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Zu IV.2.1): Weitere frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
— 2018/S 102-234156 (Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007) und
— 2020/S 141-347713 (Berichtigung).
Zu II 1.7) und V.2.4): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die sowohl die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer sowie den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3455141529 / 3455141536 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
„§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2021/S 085-220635 (2021-04-28)