Beschreibung der Beschaffung
Die Regiobus Mittelsachsen GmbH schreibt einen Rahmenvertrag über Subunternehmerleistungen mit einem Gesamtvolumen von 3 008 912 km/Jahr aus. Die Leistungen sind in 15 Kontingente unterteilt, die sich wie folgt zusammensetzen:
— Kontingent 1: ca. 230 843 km/Jahr, erforderlich sind 4 Solo-Busse;
— Kontingent 2: ca. 145 779 km/Jahr, erf. sind 3 Solo-Busse;
— Kontingent 3: ca. 299 731 km/Jahr, erf. sind 6 Fahrzeuge (37,35 % sind mit Kleinbussen zu erbringen, für den Rest sind Solo-Busse erforderlich);
— Kontingent 4: ca. 134 085 km/Jahr, erf. sind 4 Solo-Busse;
— Kontingent 5: ca. 218 275 km/Jahr, erf. sind 4 Solo-Busse;
— Kontingent 6: ca. 139 077 km/Jahr, erf. sind 3 Solo-Busse;
— Kontingent 7: ca. 64 163 km/Jahr, erf. ist ein Solo-Bus;
— Kontingent 8: ca. 268 592 km/Jahr, erf. sind 4 Solo-Busse;
— Kontingent 9: ca. 207 602 km/Jahr, erf. sind 5 Solo-Busse;
— Kontingent 10: ca. 205 170 km/Jahr, erf. sind 4 Solo-Busse;
— Kontingent 11: ca. 256 205 km/Jahr, erf. sind 5 Solo-Busse;
— Kontingent 12: ca. 245 970 km/Jahr, erf. sind 5 Solo-Busse;
— Kontingent 13: ca. 209 421 km/Jahr, erf. sind 5 Solo-Busse;
— Kontingent 14: ca. 193 282 km/Jahr, erf. sind 5 Solo-Busse;
— Kontingent 15: ca. 190 718 km/Jahr, erf. sind 4 Solo-Busse.
Die Einzelheiten zu den Kontingenten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag, der die allgemeinen, für alle AN gültigen Konditionen erhält. Unter diesem Rahmenvertrag erhalten die erfolgreichen Bieter Einzelaufträge, in denen die jeweiligen Kontingente und die Vergütung geregelt sind.
Jeder Bieter gibt er in seinem Teilnahmeantrag an, wie viele Fahrplan-KM/Jahr er maximal fahren kann („individuelle Obergrenze"). In der zweiten Phase des Verfahrens entscheiden die Bieter, für welche Kontingente sie Angebote abgeben.
Von Seiten des AG ist generell vorgesehen, dass jeder Bieter maximal 850 000 Fpl.-km/Jahr erhält („auftraggeberseitige Obergrenze"). Die Verteilung der Kontingente erfolgt dabei nach folgendem Schema:
Maßstab für den Zuschlag ist die günstigste Kombination und der damit günstigste Summenpreis für die RBM, also die ausschreibende Stelle, aus allen denkbaren Kombinationen der Angebotspreise für Einzelkontingente, wie sie vollständig nach den Randbedingungen „auftraggeberseitige Obergrenze" für einen Bieter und „individuelle Obergrenze der einzelnen Bieter" zulässig sind.
1. Für alle Einzelkontingente werden die Gebote der Bieter für jedes Einzelkontingent nach ihren Einzelpreisen in eine Rangreihung gebracht.
2. Dann wird geprüft, ob die Kombination der jeweils günstigsten Angebotspreise die Randbedingungen erfüllt. Wenn das nicht der Fall ist, wird die Kombination mit dem günstigsten Preis dahingehend verschlechtert, dass für jedes Einzelkontingent das zweitbeste Angebot in Verbindung mit den verbliebenen Bestpreisangeboten für alle anderen Kontingente gebildet wird. Auch für diese Kombinationen wird geprüft, ob die Randbedingungen erfüllt sind. Soweit dies nicht der Fall ist, werden nicht zulässige Kombinationen ausgeschlossen. Von den zulässigen Kombinationen werden die günstigste und die zweitgünstigste Kombination gelistet.
3. Dann werden die jeweils drittplatzierten Preise in Verbindung mit den ansonsten günstigsten Einzelkontingenten nach dem gleichen Prinzip wie gem. 2 gebildet, die Erfüllung der Randbedingungen geprüft und die Rangreihung der zulässigen Angebotskombinationen ermittelt. Wiederum werden die beiden besten Kombinationen ausgewählt.
Es werden solange neue Kombinationen gebildet, bis die 2 günstigsten Kombinationen der zulässigen Kombinationen durch 2 weitere Kombinationen im Gesamtpreis überschritten werden. Auf die günstigste der 4 Kombinationen wird der Zuschlag erteilt.
Sollte es im Verfahren wider Erwarten weniger Anbieter geben als gedacht, behält die AG sich vor, einzelnen Bietern, deren individuelle Obergrenze dies zulässt, mehr als 850 000 km/Jahr zu geben.