Die AG behält sich weiterhin vor, einzelne Kontingente nachzubesetzen, sofern ein Vertragspartner vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausfällt und ein Einzelvertrag vorzeitig beendet werden muss. In diesem Fall wird die AG alle übrigen Vertragspartner des Rahmenvertrags zur Abgabe von Angeboten für dieses Kontingent auffordern.