Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt Eignungsleihe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die nachstehend aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den in den nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 1.12.2020 datieren.
Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) Einen Mindestjahresumsatz i. H. v. jeweils 8 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2019 und das Geschäftsjahr 2020 im Bereich des Vertriebs von Fahrkarten im SPNV und/oder im allgemeinen ÖPNV und b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i. H. v. mindestens 2,5 Mio. EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in den o.g. Geschäftsjahren ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall 1. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) des Bewerbers für die Geschäftsjahre 2019 und 2020, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, 2. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den oben unter lit.
b) Geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht, 3. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1 Soweit für die o. g. Geschäftsjahre des Bewerbers keine Jahresabschlüsse erstellt wurden oder ein Bewerber die Jahresabschlüsse ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 2) und 3) genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 1) genannten Unterlagen eine Einnahmen-Überschussrechnung für die o. g. Geschäftsjahre mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
— glaubhafte Darstellung der Jahresumsätze für das Geschäftsjahre 2019 sowie der prognostizierten Jahresumsätze für das Geschäftsjahr 2020 im Bereich des Vertriebs von Fahrkarten im SPNV und/oder im allgemeinen ÖPNV (derartige Umsätze können auch aus vertraglichen Nebenpflichten aus solchen Verträgen folgen, deren Hauptleistungspflicht nicht aus dem Vertrieb von Fahrkarten besteht),
— sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB,
— Eigenkapital zu Buchwerten,
— Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2 Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das Geschäftsjahr 2020 zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bewerber neben den in den oben unter „Grundfall“ genannten Ziffern 2) und 3) genannten Unterlagen und anstelle des oben in Ziffer 1) genannten Jahresabschlusses über das Geschäftsjahr 2020folgende Unterlagen abzugeben:
— den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 1) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für die Geschäftsjahre 2018 und 2019,
— eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen aus Geschäftstätigkeiten im Bereich des Vertriebs von Fahrkarten im SPNV und/oder im allgemeinen ÖPNV und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie — eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für die beiden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.