Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz ca. 20 000 Untersuchungsaufträgen in 10 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die garantierte Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe zu: 1000543483 DNA Fremdvergabe
LKA12356
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das...”
Kurze Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz ca. 20 000 Untersuchungsaufträgen in 10 Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die garantierte Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 2020” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20 000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40 000 Untersuchungsaufträgen wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch den...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
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Zusätzliche Informationen:
“Los-Nr. 1 – 10 (ca. 2 000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300...”
Zusätzliche Informationen
Los-Nr. 1 – 10 (ca. 2 000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72 ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10 Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt) deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
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Zusätzliche Informationen:
“Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von...”
Zusätzliche Informationen
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden. Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Vordruck Anlage 1.2),
2. Die vollständig...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Vordruck Anlage 1.2),
2. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum Verpflichtungsgesetz (Vordruck Anlage 1.6),
3. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB gem. Formular 521 EU (Vordruck Anlage 1.5),
4. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Vordruck Anlage 1.7),
5. Unternehmensprofil mit Angaben zur Firmengründung, Rechtsform, Standorte, Leistungsspektrum, Kerngeschäft und Hierarchie (Vordruck Anlage 6),
6. Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines max. 6 Monate alten Auszugs dieses Registers (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote);einfache Kopie ausreichend. Dies gilt nicht für Rechtsmedizinische Institute von Universitäten,
7. Der mit dem Firmenstempel versehene und unterschriebene Kriterienkatalog zur Durchführung einer Auditierung (Vordruck Anlage 4),
8. Die Bieter haben die Namen, die Qualifikation und den Verantwortungsbereich aller Personen tabellarisch anzugeben, die an der Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen beteiligt sein sollen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die entsprechende Verfügbarkeit im Ausführungszeitraum gewährleistet ist,
9. Vorlage beglaubigter Kopien, dass mindestens 2 der für die Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich zeichnenden Personen eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in Biologie, Biochemie oder Humanmedizin absolviert haben. Sie sind gemäß § 81 f StPO öffentlich bestellte Sachverständige oder werden nach Zuschlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 und 4 Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet,
10. Nachweis über eine adäquate Assistenten- oder Laborantenausbildung des mit den Analysen betrauten Laborpersonals in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder dass diese eine nahe verwandte Fachrichtung erfolgreich absolviert haben durch Vorlage beglaubigter Kopien,
11. Eine fortlaufende fachbezogene Weiterbildung des verantwortlichen wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals muss gewährleistet sein und gegenüber dem Auftraggeber belegt werden. Der Nachweis kann entweder durch Belege Dritter über die besuchten Fortbildungsmaßnahmen oder bei internen Fortbildungsmaßnahmen durch detaillierte Teilnehmerlisten unter gleichzeitiger Vorlage des Schulungsprogramms erbracht werden.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Es ist ein Nachweis zu erbringen über
— den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5);
— über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden, oder die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
“Geforderte Mindeststandards:
Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen...”
Geforderte Mindeststandards:
Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Es ist ein Nachweis zu erbringen über
— den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5);
— über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden, oder die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert, Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);
2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Ermittlungsverfahren in denvergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang derAngebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.
Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:
— Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei
— Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)
— nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)
— Vortests zur Bestimmung der Spurenart
— Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines Untersuchungsantrages
— Minimalspuren.
3) Ab dem Jahr 2018 muss die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33, D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539, D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045 geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;
4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;
5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen (oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;
8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu führen;
9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet, dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens 10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen;
10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen;
11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Geforderte Mindeststandards
1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Geforderte Mindeststandards
1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert, Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);
2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher Ermittlungsverfahren in denvergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang derAngebote) angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.
Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:
— Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei
— Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)
— nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)
— Vortests zur Bestimmung der Spurenart
— Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines Untersuchungsantrages
— Minimalspuren.
3) Ab dem Jahr 2018 muss die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33, D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539, D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045 geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;
4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;
5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen (oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;
8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber zu führen;
9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet, dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens 10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen;
10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorzulegen;
11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip).
Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb dringend empfohlen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Angebotsfrist wurde verhältnismäßig um einen Kalendertag gekürzt, um die Angebotsöffnung – falls aufwändiger – unbedingt in einer Kalenderwoche...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Angebotsfrist wurde verhältnismäßig um einen Kalendertag gekürzt, um die Angebotsöffnung – falls aufwändiger – unbedingt in einer Kalenderwoche vornehmen zu können.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-03
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“A) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gemäß Vordruck).
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter...”
A) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (gemäß Vordruck).
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Abschnitt III.1.3) (1) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die unter AbschnittIII.1.3) (2) bis (11) genannten Unterlagen sind aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
(B) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen.
In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer in dem Angebot mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ferner hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten Dritten mit dem Angebot beizubringen. Sofern der Bieter / die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D).
(C) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Sollte ein Unterauftragnehmer benannt werden, wird der Auftragnehmer in dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine Übertragung von Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass diese stets in alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer bearbeitet und gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten werden. Eine Aufteilung der für die Ausführung der Untersuchungsaufträge notwendigen Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer ist damit ausgeschlossen.
(D) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen - auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV - in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV).
In diesem Fall hat derBieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Angebot mit Name und Anschrift zubenennen (gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3) (1)aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter / die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und /oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt.
Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten Dritten mit dem Angebot beizubringen.
Aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz sind die unter Abschnitt III.1.3) (2) bis (15) genannten Unterlagen von den benannten Dritten mit dem Angebot beizubringen.
(E) Die Leistungserbringung erfolgt im sicherheitsrelevanten Bereich.
Die Bieter erhalten erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung eine Übersendung der Leistungsbeschreibung (Teil B) und der Rahmenvereinbarung (Teil C).
Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist bei der unter I.3 benannten Kontaktstelle zu erfragen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYSY47V
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Name: Bezirksregierung Düsseldorf – Vergabekammer
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211 / 475-0📞
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de📧
Fax: +49 211475-3989 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211939-0📞
E-Mail: zvst.lka@polizei.nrw.de📧
Fax: +49 211939-7119 📠
URL: https://lka.polizei.nrw🌏
Quelle: OJS 2020/S 152-371598 (2020-08-03)