Im Rahmen der Vergabe sollen Lieferverträge für die Lieferung von Strom sowie für die Übertragung von Herkunftsnachweisen (HKN) für Strom aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2021, 2022 und 2023 vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren Ökostrom
20EVE45339
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Vergabe sollen Lieferverträge für die Lieferung von Strom sowie für die Übertragung von Herkunftsnachweisen (HKN) für Strom aus erneuerbaren...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Vergabe sollen Lieferverträge für die Lieferung von Strom sowie für die Übertragung von Herkunftsnachweisen (HKN) für Strom aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2021, 2022 und 2023 vergeben werden.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Jahreslos 1 (Lieferjahr 2021)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2021 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2021 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe erfolgt in sechs Teillosen. Ein Teillos umfasst eine Stromlieferung als Bandlieferung in Höhe von 5,71 MW sowie die Übertragung von Herkunftsnachweisen im Umfang von 50 020 MWh/a gemäß Anhang C3 Leistungsbeschreibung. Die für das Lieferjahr zu übertragenden Herkunftsnachweise müssen für Erzeugungsmengen ausgestellt sein, die in diesem Lieferjahr produziert worden sind.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Jahreslos 2 (Lieferjahr 2022)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2022 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2022 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe erfolgt in sechs Teillosen. Ein Teillos umfasst eine Stromlieferung als Bandlieferung in Höhe von 5,71 MW sowie die Übertragung von Herkunftsnachweisen im Umfang von 50 020 MWh/a gemäß Anhang C3 Leistungsbeschreibung. Die für das Lieferjahr zu übertragenden Herkunftsnachweise müssen für Erzeugungsmengen ausgestellt sein, die in diesem Lieferjahr produziert worden sind.
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Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Jahreslos 3 (Lieferjahr 2023)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2023 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2023 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe erfolgt in sechs Teillosen. Ein Teillos umfasst eine Stromlieferung als Bandlieferung in Höhe von 5,71 MW sowie die Übertragung von Herkunftsnachweisen im Umfang von 50 020 MWh/a gemäß Anhang C3 Leistungsbeschreibung. Die für das Lieferjahr zu übertragenden Herkunftsnachweise müssen für Erzeugungsmengen ausgestellt sein, die in diesem Lieferjahr produziert worden sind.
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Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Anhang B1 der Vergabeunterlagen; u. a. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-22
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-22
13:00 📅
“Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 100-242573 (2020-05-20)
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2021 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2021 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe erfolgt in 6 Teillosen. Ein Teillos umfasst eine Stromlieferung als Bandlieferung in Höhe von 5,71 MW sowie die Übertragung von Herkunftsnachweisen im Umfang von 50 020 MWh/a gemäß Anhang C3 Leistungsbeschreibung. Die für das Lieferjahr zu übertragenden Herkunftsnachweise müssen für Erzeugungsmengen ausgestellt sein, die in diesem Lieferjahr produziert worden sind.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2022 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2022 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe erfolgt in 6 Teillosen. Ein Teillos umfasst eine Stromlieferung als Bandlieferung in Höhe von 5,71 MW sowie die Übertragung von Herkunftsnachweisen im Umfang von 50 020 MWh/a gemäß Anhang C3 Leistungsbeschreibung. Die für das Lieferjahr zu übertragenden Herkunftsnachweise müssen für Erzeugungsmengen ausgestellt sein, die in diesem Lieferjahr produziert worden sind.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2023 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Strom und Übertragung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien im Lieferjahr 2023 über insgesamt rund 300 GWh; die Vergabe erfolgt in 6 Teillosen. Ein Teillos umfasst eine Stromlieferung als Bandlieferung in Höhe von 5,71 MW sowie die Übertragung von Herkunftsnachweisen im Umfang von 50 020 MWh/a gemäß Anhang C3 Leistungsbeschreibung. Die für das Lieferjahr zu übertragenden Herkunftsnachweise müssen für Erzeugungsmengen ausgestellt sein, die in diesem Lieferjahr produziert worden sind.
“Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 141-347889 (2020-07-21)