Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Aufklärung eine Kalkulation des Preises nach einer Vorlage des Auftraggebers und in dem dort geforderten Detaillierungsgrad zu verlangen. Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots, eine solche Kalkulation innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen und im Rahmen der Angebotserstellung so vorzubereiten, dass dies eingehalten werden kann.