Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im Rendez-Vous-System eingesetzten Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) im Rettungsdienstbereich des Landkreises Diepholz bei im überwiegenden Umfang erforderlicher Gestellung geeigneter Rettungswachen sowie Gestellung der zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel durch den Auftragnehmer. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren Rettungsdienst 2021
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im Rendez-Vous-System eingesetzten Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) im Rettungsdienstbereich des Landkreises Diepholz bei im überwiegenden Umfang erforderlicher Gestellung geeigneter Rettungswachen sowie Gestellung der zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel durch den Auftragnehmer. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Ort der Leistung: Diepholz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs....”
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an den Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke mit folgendem Vorhalteumfang:
Rettungswache Weyhe-Leeste: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW Montag-Freitag, im Zeitraum von 8.00-20.00 Uhr, samstags von 9.00-20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 8.00-19.00 Uhr.
Rettungswache Syke: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW Montag-Freitag, im Zeitraum von 8.00-20.00 Uhr, samstags von 9.00-21.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 9.00-19.00 Uhr.
Zusätzlich vorzuhalten ist ein Ersatz-RTW als technische Einsatzreserve (ohne zusätzliche Personalvorhaltung) innerhalb des Losgebietes täglich 24-Stunden. Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 1 zudem die Patientenablage [MANV-PA (Patientenablage)] Nord gemäß Bedarfsplan. Die MANV-PA (Patientenablage) soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus 2 Mannschaftstransportwagen (MTW) und einem Gerätewagen Sanität (GW-San). Sie muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten (5 SK I „rot“, 3 SK II „gelb“, 7 SK III „grün“) eigenständig versorgt werden können.
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 2 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 96
Zusätzliche Informationen:
“Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungswachen Bassum und Sulingen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs....”
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an den Rettungswachen Bassum und Sulingen mit folgendem Vorhalteumfang:
Rettungswache Bassum: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein KTW Montag-Donnerstag, im Zeitraum von 7.00-15.00 Uhr, freitags von 8.00-15.00 Uhr.
Rettungswache Sulingen: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW (ausgestattet als Schwerlast-RTW) Montag-Freitag, im Zeitraum von 8.00-20.00 Uhr; ein KTW Montag-Donnerstag, im Zeitraum von 8.00-15.00 Uhr, freitags von 8.00-14.00 Uhr.
Für Los 2 ist als technische Einsatzreserve, d.h. ohne zusätzliche Personalvorhaltung, vorzuhalten: ein Ersatz RTW als technische Einsatzreserve (Standort: innerhalb des Losgebietes, Vorhaltung täglich 24-Stunden); ein NEF am Standort der Rettungswache Bassum (Vorhaltung täglich 24-Stunden) und ein KTW (Standort: innerhalb des Kreisgebietes; Vorhaltung: Mo.-Do.: 7.00-15.00 Uhr und Fr.: 8.00-15.00, außer an Feiertagen). Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 2 zudem die Transportkomponenten [MANV-T (Transport)] Nord und Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-T-Einheit soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus (wahlweise) 5 RTW oder KTW je Transportkomponente, wobei vom Beauftragten lediglich 4 Fahrzeuge je Transportkomponente (Nord und Süd) zu stellen sind, da die kreiseigene Rettungsdienst Landkreis Diepholz gGmbH je einen RTW für die Transportkomponente Nord und Süd inklusive Personal zur Verfügung stellt. Die Rettungsmittel müssen mindestens mit einem Rettungssanitäter (RS) und einem Rettungshelfer (RH) besetzt sein. Zur Bereitstellung der Rettungsmittel (RTW oder KTW) kann das loszugehörige Reserverettungsmittel (technische Einsatzreserve) mit genutzt werden.
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswachen Bassum und Sulingen über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 2 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungswache Diepholz mit den Außenstellen Rehden und Hüde; Wasserrettung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs....”
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an der Rettungswache Diepholz mit deren Außenstellen Rehden und Hüde mit folgendem Vorhalteumfang:
Rettungswache Diepholz: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr.
Außenstelle Rehden: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr.
Außenstelle Hüde: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr.
Zusätzlich vorzuhalten ist ein Ersatz-RTW als technische Einsatzreserve (ohne zusätzliche Personalvorhaltung) innerhalb des Losgebietes täglich 24-Stunden. Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 3 zudem die Patientenablage [MANV-PA (Patientenablage)] Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-PA (Patientenablage) soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus 2 Mannschaftstransportwagen (MTW) und einem Gerätewagen Sanität (GW-San). Sie muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten (5 SK I „rot“, 3 SK II „gelb“, 7 SK III „grün“) eigenständig versorgt werden können. Gegenstand des Loses 3 ist zudem die Durchführung der Wasserrettung im Bereich des Landkreises Diepholz am Dümmer. Umfasst ist die personelle Besetzung eines Bootes mit insgesamt 4 Personen im Umfang von 9 Stunden sonntags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeweils ab Pfingstsonntag bis einschließlich 31. August, sowie zusätzlich nach Bedarf an maximal 7 weiteren Tagen während dieses Zeitraums nebst Gestellung eines KTW (ohne zusätzliche personelle Besetzung).
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswache Diepholz über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 3 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen. Liegenschaften für die Außenstellen Rehden und Hüde werden dem Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung auftraggeberseits gestellt.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind die nach genannten Erklärungen / Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen (§ 122 Abs. 1 und 2 GWB):
Eigenerklärung z. Nichtvorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind die nach genannten Erklärungen / Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen (§ 122 Abs. 1 und 2 GWB):
Eigenerklärung z. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
Auszug Berufs- oder Handelsregister in Kopie•;
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt / Bescheinigung in Steuersachen in Kopie•;
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsträger in Kopie•;
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Bestehen zum Zeitpunkt Ablauf d. Angebotsfrist) durch Bestätigung des Versicherers in Kopie, Mindestdeckungssummen (EUR): 2 500 000,00 Personenschäden, 2 500 000,00 EUR Sach- und 100 000,00 EUR Vermögensschäden;
Auszug Jahresabschluss (Bilanz genügt) oder Eigenkapitalbescheinigung über letztes abgeschl. Geschäftsjahr;
Referenzliste (Mindestanforderung: Leistungen d. Notfallrettung i.S.v. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG, Dauer mind. 12 Monate; nicht älter als 3 Jahre;
•=nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe.
Näheres siehe Bewerbungsbedingungen
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin gemäß Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitäter – NotSanG) vom 22....”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin gemäß Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitäter – NotSanG) vom 22. Mai 2013 (BGBl I S. 1348); Rettungsassistent bzw. Rettungsassistentin gemäß Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384); Rettungssanitäter/in auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan) vom 7.12.1993 (Nds. GVBl. Nr. 33/1993, S. 591).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Erklärung und Vertragsbedingungen gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Die Vergabe erfolgt gemäß § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart des offenen Verfahrens. Der Auftraggeber macht von der...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Die Vergabe erfolgt gemäß § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart des offenen Verfahrens. Der Auftraggeber macht von der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keinen Gebrauch. Es erfolgt keine Beschränkung der Teilnahmemöglichkeit an diesem Vergabeverfahren auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. Die Vergabe erfolgt in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren, welches auch verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen genügt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S.2 GWB unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe oben Ziff. VI.4.1
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 052-124494 (2020-03-11)
Ergänzende Angaben (2020-03-24)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 052-124494
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: Laufzeit in Tagen:
Neuer Wert
Text: Laufzeit in Monaten:
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://vergabe.niedersachsen.de” Neuer Wert
Text:
“Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7Y7MF” Andere zusätzliche Informationen
“Hinweis:
Am 17. März 2020 ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) eine weitere Bekanntmachung zum hiesigen Vergabeverfahren unter...”
Hinweis:
Am 17. März 2020 ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) eine weitere Bekanntmachung zum hiesigen Vergabeverfahren unter der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 054-128735 erschienen. Diese wurde aus technischen Gründen irrtümlich über die Vergabeplattform veranlasst.
Maßgebend ist diese am 11. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unter der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der Fassung dieser Änderungsbekanntmachung. Der Auftraggeber hat vorsorglich eine klarstellende Änderungsbekanntmachung auch zu der weiteren, nicht maßgeblichen Bekanntmachung 2020/S 054-128735 veranlasst.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 062-149026 (2020-03-24)
Ergänzende Angaben (2020-03-31)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Los-Identifikationsnummer: alle Lose
Ort des zu ändernden Textes:
“Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen” Alter Wert
Datum: 2020-04-28 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-05-28 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die gemäß ursprünglicher Bekanntmachung vom 13.3.2020 (2020/S 052-124494) am 28.4.2020, 12.00 Uhr, ablaufende Frist zur Angebotsabgabe wurde um einen Monat...”
Die gemäß ursprünglicher Bekanntmachung vom 13.3.2020 (2020/S 052-124494) am 28.4.2020, 12.00 Uhr, ablaufende Frist zur Angebotsabgabe wurde um einen Monat verlängert bis zum 28.5.2020, 12.00 Uhr.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 067-160026 (2020-03-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens war die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens war die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im Rendez-Vous-System eingesetzten Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) im Rettungsdienstbereich des Landkreises Diepholz bei im überwiegenden Umfang erforderlicher Gestellung geeigneter Rettungswachen sowie Gestellung der zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel durch den Auftragnehmer. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs....”
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an den Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke mit folgendem Vorhalteumfang:
Rettungswache Weyhe-Leeste: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW Montag – Freitag, im Zeitraum von 8.00 – 20.00 Uhr, samstags von 9.00 – 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 8.00 – 19.00 Uhr.
Rettungswache Syke: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW Montag – Freitag, im Zeitraum von 8.00 – 20.00 Uhr, samstags von 9.00 – 21.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 9.00 – 19.00 Uhr.
Zusätzlich vorzuhalten ist ein Ersatz-RTW als technische Einsatzreserve (ohne zusätzliche Personalvorhaltung) innerhalb des Losgebietes täglich 24-Stunden. Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 1 zudem die Patientenablage [MANV-PA (Patientenablage)] Nord gemäß Bedarfsplan. Die MANV-PA (Patientenablage) soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus 2 Mannschaftstransportwagen (MTW) und einem Gerätewagen Sanität (GW-San). Sie muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten (5 SK I „rot“, 3 SK II „gelb“, 7 SK III „grün“) eigenständig versorgt werden können.
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 1 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung sowie der Werte der einzelnen Lose sind als Platzhalter zu verstehen und erfolgten aus technischen Gründen. Der...”
Zusätzliche Informationen
Die Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung sowie der Werte der einzelnen Lose sind als Platzhalter zu verstehen und erfolgten aus technischen Gründen. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Werte nicht zu veröffentlichen, da dies geeignet wäre, den berechtigten Interessen der Zuschlagsempfänger zu schaden und den zukünftigen lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu beeinträchtigen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs....”
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an den Rettungswachen Bassum und Sulingen mit folgendem Vorhalteumfang:
Rettungswache Bassum: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein KTW Montag - Donnerstag, im Zeitraum von 7.00 – 15.00 Uhr, freitags von 8.00 – 15.00 Uhr.
Rettungswache Sulingen: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW (ausgestattet als Schwerlast-RTW) Montag – Freitag, im Zeitraum von 8.00 – 20.00 Uhr; ein KTW Montag – Donnerstag, im Zeitraum von 8.00 – 15.00 Uhr, freitags von 8.00 – 14.00 Uhr.
Für Los 2 ist als technische Einsatzreserve, d. h. ohne zusätzliche Personalvorhaltung, vorzuhalten: ein Ersatz RTW als technische Einsatzreserve (Standort: innerhalb des Losgebietes, Vorhaltung täglich 24-Stunden); ein NEF am Standort der Rettungswache Bassum (Vorhaltung täglich 24-Stunden) und ein KTW (Standort: innerhalb des Kreisgebietes; Vorhaltung: Mo.-Do.: 7.00 – 15.00 Uhr und Fr.: 8.00 bis 15.00, außer an Feiertagen). Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 2 zudem die Transportkomponenten [MANV-T (Transport)] Nord und Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-T-Einheit soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus (wahlweise) 5 RTW oder KTW je Transportkomponente, wobei vom Beauftragten lediglich 4 Fahrzeuge je Transportkomponente (Nord und Süd) zu stellen sind, da die kreiseigene Rettungsdienst Landkreis Diepholz gGmbH je einen RTW für die Transportkomponente Nord und Süd inklusive Personal zur Verfügung stellt. Die Rettungsmittel müssen mindestens mit einem Rettungssanitäter (RS) und einem Rettungshelfer (RH) besetzt sein. Zur Bereitstellung der Rettungsmittel (RTW oder KTW) kann das loszugehörige Reserverettungsmittel (technische Einsatzreserve) mit genutzt werden.
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswachen Bassum und Sulingen über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 2 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs....”
Beschreibung der Beschaffung
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an der Rettungswache Diepholz mit deren Außenstellen Rehden und Hüde mit folgendem Vorhalteumfang:
Rettungswache Diepholz: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr.
Außenstelle Rehden: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr.
Außenstelle Hüde: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr.
Zusätzlich vorzuhalten ist ein Ersatz-RTW als technische Einsatzreserve (ohne zusätzliche Personalvorhaltung) innerhalb des Losgebietes täglich 24-Stunden. Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 3 zudem die Patientenablage [MANV-PA (Patientenablage)] Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-PA (Patientenablage) soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus 2 Mannschaftstransportwagen (MTW) und einem Gerätewagen Sanität (GW-San). Sie muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten (5 SK I „rot“, 3 SK II „gelb“, 7 SK III „grün“) eigenständig versorgt werden können. Gegenstand des Loses 3 ist zudem die Durchführung der Wasserrettung im Bereich des Landkreises Diepholz am Dümmer. Umfasst ist die personelle Besetzung eines Bootes mit insgesamt 4 Personen im Umfang von 9 Stunden sonntags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeweils ab Pfingstsonntag bis einschließlich 31. August, sowie zusätzlich nach Bedarf an maximal 7 weiteren Tagen während dieses Zeitraums nebst Gestellung eines KTW (ohne zusätzliche personelle Besetzung).
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswache Diepholz über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 3 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen. Liegenschaften für die Außenstellen Rehden und Hüde werden dem Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung auftraggeberseits gestellt. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Die Vergabe erfolgte gemäß § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart des offenen Verfahrens. Der Auftraggeber machte von der...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Die Vergabe erfolgte gemäß § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart des offenen Verfahrens. Der Auftraggeber machte von der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keinen Gebrauch. Es erfolgte keine Beschränkung der Teilnahmemöglichkeit an diesem Vergabeverfahren auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. Die Vergabe erfolgte in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren, welches auch verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen genügt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 052-124494
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsches Rotes Kreuz Diepholz Rettung und Krankentransport gGmbH
Postanschrift: Herrlichkeit 30
Postort: Syke
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Diepholz🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Rettungswachen Bassum und Sulingen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Rettungswache Diepholz mit den Außenstellen Rehden und Hüde; Wasserrettung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Am 17. März 2020 ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) eine weitereBekanntmachung zum hiesigen Vergabeverfahren unter der...”
Am 17. März 2020 ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) eine weitereBekanntmachung zum hiesigen Vergabeverfahren unter der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 054-128735 erschienen. Diese wurde aus technischen Gründen irrtümlich über die Vergabeplattform veranlasst.
Maßgebend für dieses Verfahren war und bleibt die am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unterder Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der durch die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 062-149026 vom 27.3.2020 und die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 067-160026 vom 3.4.2020 geänderten Fassung.
Der Auftraggeber hat vorsorglich auch zu der weiteren, nicht maßgeblichen Bekanntmachung 2020/S 054-128735 eine Vergabebekanntmachung veranlasst, in der auf diese, maßgebliche Vergabebekanntmachung verwiesen wird.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach §160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach §160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S.2 GWB unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe oben Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 143-352642 (2020-07-23)