Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im Rendez-Vous-System eingesetzten Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) im Rettungsdienstbereich des Landkreises Diepholz bei im überwiegenden Umfang erforderlicher Gestellung geeigneter Rettungswachen sowie Gestellung der zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel durch den Auftragnehmer. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungsdienste
Referenznummer: 38-001/20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im Rendez-Vous-System eingesetzten Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) im Rettungsdienstbereich des Landkreises Diepholz bei im überwiegenden Umfang erforderlicher Gestellung geeigneter Rettungswachen sowie Gestellung der zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel durch den Auftragnehmer. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Gegenstand des Verfahrens ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im Rendez-Vous-System eingesetzten Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) im Rettungsdienstbereich des Landkreises Diepholz bei im überwiegenden Umfang erforderlicher Gestellung geeigneter Rettungswachen sowie Gestellung der zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel durch den Auftragnehmer. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rettungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rettungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Diepholz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Vergabe erfolgt gemäß § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart des offenen Verfahrens. Der Auftraggeber macht von der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keinen Gebrauch. Es erfolgt keine Beschränkung der Teilnahmemöglichkeit an diesem Vergabeverfahren auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. Die Vergabe erfolgt in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren, welches auch verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen genügt.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird europaweit im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Die vorliegende nationale Bekanntmachung erfolgt zusätzlich und ohne rechtliche Verpflichtung hierzu. Für die vorliegende nationale Bekanntmachung musste aus technischen Gründen ein Bekanntmachungsformular gewählt werden, das nicht für die Leistungen gemäß § 130 Abs. 1 GWB vorgesehen ist. Soweit Zweifel am Inhalt der vorliegenden nationalen Bekanntmachung bestehen oder diese von der europaweiten Bekanntmachung abweicht, gilt allein die europaweite Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7Y7MF.
Die Vergabe erfolgt gemäß § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart des offenen Verfahrens. Der Auftraggeber macht von der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keinen Gebrauch. Es erfolgt keine Beschränkung der Teilnahmemöglichkeit an diesem Vergabeverfahren auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. Die Vergabe erfolgt in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren, welches auch verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen genügt.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird europaweit im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Die vorliegende nationale Bekanntmachung erfolgt zusätzlich und ohne rechtliche Verpflichtung hierzu. Für die vorliegende nationale Bekanntmachung musste aus technischen Gründen ein Bekanntmachungsformular gewählt werden, das nicht für die Leistungen gemäß § 130 Abs. 1 GWB vorgesehen ist. Soweit Zweifel am Inhalt der vorliegenden nationalen Bekanntmachung bestehen oder diese von der europaweiten Bekanntmachung abweicht, gilt allein die europaweite Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7Y7MF.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an den Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke mit folgendem Vorhalteumfang:
Rettungswache Weyhe-Leeste: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW Montag-Freitag, im Zeitraum von 8.00-20.00 Uhr, samstags von 9.00-20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 8.00-19.00 Uhr.
Rettungswache Weyhe-Leeste: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW Montag-Freitag, im Zeitraum von 8.00-20.00 Uhr, samstags von 9.00-20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 8.00-19.00 Uhr.
Rettungswache Syke: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW Montag-Freitag, im Zeitraum von 8.00-20.00 Uhr, samstags von 9.00-21.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 9.00-19.00 Uhr.
Zusätzlich vorzuhalten ist ein Ersatz-RTW als technische Einsatzreserve (ohne zusätzliche Personalvorhaltung) innerhalb des Losgebietes täglich 24-Stunden. Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 1 zudem die Patientenablage [MANV-PA (Patientenablage)] Nord gemäß Bedarfsplan. Die MANV-PA (Patientenablage) soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus 2 Mannschaftstransportwagen (MTW) und einem Gerätewagen Sanität (GW-San). Sie muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten (5 SK I „rot“, 3 SK II „gelb“, 7 SK III „grün“) eigenständig versorgt werden können.
Zusätzlich vorzuhalten ist ein Ersatz-RTW als technische Einsatzreserve (ohne zusätzliche Personalvorhaltung) innerhalb des Losgebietes täglich 24-Stunden. Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 1 zudem die Patientenablage [MANV-PA (Patientenablage)] Nord gemäß Bedarfsplan. Die MANV-PA (Patientenablage) soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus 2 Mannschaftstransportwagen (MTW) und einem Gerätewagen Sanität (GW-San). Sie muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten (5 SK I „rot“, 3 SK II „gelb“, 7 SK III „grün“) eigenständig versorgt werden können.
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 2 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen.
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswachen Weyhe-Leeste und Syke über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 2 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Rettungswachen Bassum und Sulingen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an den Rettungswachen Bassum und Sulingen mit folgendem Vorhalteumfang:
Rettungswache Bassum: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein KTW Montag-Donnerstag, im Zeitraum von 7.00-15.00 Uhr, freitags von 8.00-15.00 Uhr.
Rettungswache Sulingen: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW (ausgestattet als Schwerlast-RTW) Montag-Freitag, im Zeitraum von 8.00-20.00 Uhr; ein KTW Montag-Donnerstag, im Zeitraum von 8.00-15.00 Uhr, freitags von 8.00-14.00 Uhr.
Rettungswache Sulingen: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW (ausgestattet als Schwerlast-RTW) Montag-Freitag, im Zeitraum von 8.00-20.00 Uhr; ein KTW Montag-Donnerstag, im Zeitraum von 8.00-15.00 Uhr, freitags von 8.00-14.00 Uhr.
Für Los 2 ist als technische Einsatzreserve, d.h. ohne zusätzliche Personalvorhaltung, vorzuhalten: ein Ersatz RTW als technische Einsatzreserve (Standort: innerhalb des Losgebietes, Vorhaltung täglich 24-Stunden); ein NEF am Standort der Rettungswache Bassum (Vorhaltung täglich 24-Stunden) und ein KTW (Standort: innerhalb des Kreisgebietes; Vorhaltung: Mo.-Do.: 7.00-15.00 Uhr und Fr.: 8.00 bis 15.00, außer an Feiertagen). Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 2 zudem die Transportkomponenten [MANV-T (Transport)] Nord und Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-T-Einheit soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus (wahlweise) 5 RTW oder KTW je Transportkomponente, wobei vom Beauftragten lediglich 4 Fahrzeuge je Transportkomponente (Nord und Süd) zu stellen sind, da die kreiseigene Rettungsdienst Landkreis Diepholz gGmbH je einen RTW für die Transportkomponente Nord und Süd inklusive Personal zur Verfügung stellt. Die Rettungsmittel müssen mindestens mit einem Rettungssanitäter (RS) und einem Rettungshelfer (RH) besetzt sein. Zur Bereitstellung der Rettungsmittel (RTW oder KTW) kann das loszugehörige Reserverettungsmittel (technische Einsatzreserve) mit genutzt werden.
Für Los 2 ist als technische Einsatzreserve, d.h. ohne zusätzliche Personalvorhaltung, vorzuhalten: ein Ersatz RTW als technische Einsatzreserve (Standort: innerhalb des Losgebietes, Vorhaltung täglich 24-Stunden); ein NEF am Standort der Rettungswache Bassum (Vorhaltung täglich 24-Stunden) und ein KTW (Standort: innerhalb des Kreisgebietes; Vorhaltung: Mo.-Do.: 7.00-15.00 Uhr und Fr.: 8.00 bis 15.00, außer an Feiertagen). Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 2 zudem die Transportkomponenten [MANV-T (Transport)] Nord und Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-T-Einheit soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus (wahlweise) 5 RTW oder KTW je Transportkomponente, wobei vom Beauftragten lediglich 4 Fahrzeuge je Transportkomponente (Nord und Süd) zu stellen sind, da die kreiseigene Rettungsdienst Landkreis Diepholz gGmbH je einen RTW für die Transportkomponente Nord und Süd inklusive Personal zur Verfügung stellt. Die Rettungsmittel müssen mindestens mit einem Rettungssanitäter (RS) und einem Rettungshelfer (RH) besetzt sein. Zur Bereitstellung der Rettungsmittel (RTW oder KTW) kann das loszugehörige Reserverettungsmittel (technische Einsatzreserve) mit genutzt werden.
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswachen Bassum und Sulingen über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 2 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen.
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswachen Bassum und Sulingen über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 2 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Rettungswache Diepholz mit den Außenstellen Rehden und Hüde; Wasserrettung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an der Rettungswache Diepholz mit deren Außenstellen Rehden und Hüde mit folgendem Vorhalteumfang:
Betrieb von Rettungswachen und Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 NRettDG) an der Rettungswache Diepholz mit deren Außenstellen Rehden und Hüde mit folgendem Vorhalteumfang:
Rettungswache Diepholz: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr.
Außenstelle Rehden: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr.
Außenstelle Hüde: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen/Jahr.
Zusätzlich vorzuhalten ist ein Ersatz-RTW als technische Einsatzreserve (ohne zusätzliche Personalvorhaltung) innerhalb des Losgebietes täglich 24-Stunden. Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 3 zudem die Patientenablage [MANV-PA (Patientenablage)] Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-PA (Patientenablage) soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus 2 Mannschaftstransportwagen (MTW) und einem Gerätewagen Sanität (GW-San). Sie muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten (5 SK I „rot“, 3 SK II „gelb“, 7 SK III „grün“) eigenständig versorgt werden können. Gegenstand des Loses 3 ist zudem die Durchführung der Wasserrettung im Bereich des Landkreises Diepholz am Dümmer. Umfasst ist die personelle Besetzung eines Bootes mit insgesamt 4 Personen im Umfang von 9 Stunden sonntags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeweils ab Pfingstsonntag bis einschließlich 31. August, sowie zusätzlich nach Bedarf an maximal 7 weiteren Tagen während dieses Zeitraums nebst Gestellung eines KTW (ohne zusätzliche personelle Besetzung).
Zusätzlich vorzuhalten ist ein Ersatz-RTW als technische Einsatzreserve (ohne zusätzliche Personalvorhaltung) innerhalb des Losgebietes täglich 24-Stunden. Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 3 zudem die Patientenablage [MANV-PA (Patientenablage)] Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-PA (Patientenablage) soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus 2 Mannschaftstransportwagen (MTW) und einem Gerätewagen Sanität (GW-San). Sie muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten (5 SK I „rot“, 3 SK II „gelb“, 7 SK III „grün“) eigenständig versorgt werden können. Gegenstand des Loses 3 ist zudem die Durchführung der Wasserrettung im Bereich des Landkreises Diepholz am Dümmer. Umfasst ist die personelle Besetzung eines Bootes mit insgesamt 4 Personen im Umfang von 9 Stunden sonntags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeweils ab Pfingstsonntag bis einschließlich 31. August, sowie zusätzlich nach Bedarf an maximal 7 weiteren Tagen während dieses Zeitraums nebst Gestellung eines KTW (ohne zusätzliche personelle Besetzung).
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswache Diepholz über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 3 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen. Liegenschaften für die Außenstellen Rehden und Hüde werden dem Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung auftraggeberseits gestellt.
Der Landkreis Diepholz verfügt im Bereich der Rettungswache Diepholz über keine geeignete Liegenschaft, die dem Beauftragten im Rahmen der Beauftragung zu Los 3 zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Gestellung einer geeigneten Rettungswache hat durch den Beauftragten zu erfolgen. Liegenschaften für die Außenstellen Rehden und Hüde werden dem Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung auftraggeberseits gestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind die nachgenannten Erklärungen / Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen (§ 122 Abs. 1 und 2 GWB):
Eigenerklärung z. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
Auszug Berufs- oder Handelsregister in Kopie*;
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt / Bescheinigung in Steuersachen in Kopie*;
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherungsträger in Kopie*;
Referenzliste (Mindestanforderung: Leistungen d. Notfallrettung i. S. v. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG, Dauer mind. 12 Monate; nicht älter als 3 Jahre;
*=nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe.
Näheres siehe Bewerbungsbedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (Bestehen zum Zeitpunkt Ablauf d. Angebotsfrist) durch Bestätigung des Versicherers in Kopie,
Auszug Jahresabschluss (Bilanz genügt) oder Eigenkapitalbescheinigung über letztes abgeschl. Geschäftsjahr;
Mindeststandards:
Mindestdeckungssummen (EUR) für Betriebshaftpflichtversicherung: 2 500 000,00 Personenschäden, EUR 2 500 000,00 Sach- und EUR 100 000,00 Vermögensschäden;
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzliste
Mindeststandards: Leistungen d. Notfallrettung, nicht älter als 3 Jahre.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin gemäß Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitäter – NotSanG) vom 22. Mai 2013 (BGBl I S. 1348); Rettungsassistent bzw. Rettungsassistentin gemäß Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384); Rettungssanitäter/in auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan) vom 07.12.1993 (Nds. GVBl. Nr. 33/1993, S. 591).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin gemäß Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitäter – NotSanG) vom 22. Mai 2013 (BGBl I S. 1348); Rettungsassistent bzw. Rettungsassistentin gemäß Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384); Rettungssanitäter/in auf der Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-RettSan) vom 07.12.1993 (Nds. GVBl. Nr. 33/1993, S. 591).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Erklärung und Vertragsbedingungen gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Vergabe erfolgt gemäß § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart des offenen Verfahrens. Der Auftraggeber macht von der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keinen Gebrauch. Es erfolgt keine Beschränkung der Teilnahmemöglichkeit an diesem Vergabeverfahren auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. Die Vergabe erfolgt in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren, welches auch verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen genügt.
Die Vergabe erfolgt gemäß § 130 Abs. 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart des offenen Verfahrens. Der Auftraggeber macht von der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keinen Gebrauch. Es erfolgt keine Beschränkung der Teilnahmemöglichkeit an diesem Vergabeverfahren auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. Die Vergabe erfolgt in einem wettbewerblichen und transparenten Verfahren, welches auch verwaltungsverfahrensrechtlichen Anforderungen genügt.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird europaweit im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Die vorliegende nationale Bekanntmachung erfolgt zusätzlich und ohne rechtliche Verpflichtung hierzu. Für die vorliegende nationale Bekanntmachung musste aus technischen Gründen ein Bekanntmachungsformular gewählt werden, das nicht für die Leistungen gemäß § 130 Abs. 1 GWB vorgesehen ist. Soweit Zweifel am Inhalt der vorliegenden nationalen Bekanntmachung bestehen oder diese von der europaweiten Bekanntmachung abweicht, gilt allein die europaweite Bekanntmachung.
Das vorliegende Vergabeverfahren wird europaweit im Amtsblatt der EU bekannt gemacht. Die vorliegende nationale Bekanntmachung erfolgt zusätzlich und ohne rechtliche Verpflichtung hierzu. Für die vorliegende nationale Bekanntmachung musste aus technischen Gründen ein Bekanntmachungsformular gewählt werden, das nicht für die Leistungen gemäß § 130 Abs. 1 GWB vorgesehen ist. Soweit Zweifel am Inhalt der vorliegenden nationalen Bekanntmachung bestehen oder diese von der europaweiten Bekanntmachung abweicht, gilt allein die europaweite Bekanntmachung.
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S.2 GWB unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe oben
Quelle: OJS 2020/S 054-128735 (2020-03-13)
Ergänzende Angaben (2020-03-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Hinweis zu TED-Bekanntmachung
Das zugrunde liegende Vergabeverfahren wurde am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unter der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen bekannt gemacht. Irrtümlich wurde bzgl. desselben Vergabeverfahrens zusätzlich die Bekanntmachung vom 17. März 2020 unter der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 054-128735 veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 054-128735, keine Geltung beansprucht. Stattdessen wird auf die unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte, für das Vergabeverfahren maßgebende Bekanntmachung 2020/S 052-124494 verwiesen, zu der ebenfalls die Veröffentlichung einer Änderungsbekanntmachung veranlasst wurde.
Das zugrunde liegende Vergabeverfahren wurde am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unter der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen bekannt gemacht. Irrtümlich wurde bzgl. desselben Vergabeverfahrens zusätzlich die Bekanntmachung vom 17. März 2020 unter der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 054-128735 veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 054-128735, keine Geltung beansprucht. Stattdessen wird auf die unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte, für das Vergabeverfahren maßgebende Bekanntmachung 2020/S 052-124494 verwiesen, zu der ebenfalls die Veröffentlichung einer Änderungsbekanntmachung veranlasst wurde.
Quelle: OJS 2020/S 062-149160 (2020-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens war die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im Rendez-Vous-System eingesetzten Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) im Rettungsdienstbereich des Landkreises Diepholz bei im überwiegenden Umfang erforderlicher Gestellung geeigneter Rettungswachen sowie Gestellung der zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel durch den Auftragnehmer. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Gegenstand des Verfahrens war die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung mittels Rettungswagen (RTW), Krankentransportwagen (KTW) und im Rendez-Vous-System eingesetzten Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) im Rettungsdienstbereich des Landkreises Diepholz bei im überwiegenden Umfang erforderlicher Gestellung geeigneter Rettungswachen sowie Gestellung der zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rettungsmittel durch den Auftragnehmer. Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Die Angabe der Zuschlagskriterien oben erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen, da die Vergabeplattform hier eine Angabe zwingend erfordert.
Maßgebend für dieses Verfahren waren und bleiben die in der am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unterder Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der durch die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 062-149026 vom 27.3.2020 und die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 067-160026 vom 3.4.2020 geänderten Fassung sowie der hierzu veröffentlichten Vergabebekanntmachung gemachten Angaben. Hierzu wurde dementsprechend auch die maßgebende Bekanntmachung vergebener Aufträge im EU-Amtsblatt veranlasst.
Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Die Angabe der Zuschlagskriterien oben erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen, da die Vergabeplattform hier eine Angabe zwingend erfordert.
Maßgebend für dieses Verfahren waren und bleiben die in der am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unterder Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der durch die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 062-149026 vom 27.3.2020 und die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 067-160026 vom 3.4.2020 geänderten Fassung sowie der hierzu veröffentlichten Vergabebekanntmachung gemachten Angaben. Hierzu wurde dementsprechend auch die maßgebende Bekanntmachung vergebener Aufträge im EU-Amtsblatt veranlasst.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rettungswache Weyhe-Leeste: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW Montag — Freitag, im Zeitraum von 8.00 — 20.00 Uhr, samstags von 9.00 — 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 8.00 — 19.00 Uhr.
Rettungswache Weyhe-Leeste: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW Montag — Freitag, im Zeitraum von 8.00 — 20.00 Uhr, samstags von 9.00 — 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 8.00 — 19.00 Uhr.
Rettungswache Syke: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW Montag - Freitag, im Zeitraum von 8.00 — 20.00 Uhr, samstags von 9.00 — 21.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen: von 9.00 — 19.00 Uhr.
Zusätzliche Informationen:
Die Beauftragung erfolgt für einen Zeitraum von 8 Jahren zzgl. einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Die Angabe der Zuschlagskriterien oben erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen, da die Vergabeplattform hier eine Angabe zwingend erfordert.
Maßgebend für dieses Verfahren waren und bleiben die in der am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unterder Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der durch die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 062-149026 vom 27.3.2020 und die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 067-160026 vom 3.4.2020 geänderten Fassung sowie der hierzu veröffentlichten Vergabebekanntmachung gemachten Angaben. Hierzu wurde dementsprechend auch die maßgebende Bekanntmachung vergebener Aufträge im EU-Amtsblatt veranlasst.
Maßgebend für dieses Verfahren waren und bleiben die in der am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unterder Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der durch die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 062-149026 vom 27.3.2020 und die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 067-160026 vom 3.4.2020 geänderten Fassung sowie der hierzu veröffentlichten Vergabebekanntmachung gemachten Angaben. Hierzu wurde dementsprechend auch die maßgebende Bekanntmachung vergebener Aufträge im EU-Amtsblatt veranlasst.
Kurze Beschreibung:
Rettungswache Bassum: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein KTW Montag — Donnerstag, im Zeitraum von 7.00 — 15.00 Uhr, freitags von 8.00 — 15.00 Uhr.
Rettungswache Sulingen: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW (ausgestattet als Schwerlast-RTW) Montag — Freitag, im Zeitraum von 8.00 — 20.00 Uhr; ein KTW Montag — Donnerstag, im Zeitraum von 8.00 — 15.00 Uhr, freitags von 8.00 — 14.00 Uhr.
Rettungswache Sulingen: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW (ausgestattet als Schwerlast-RTW) Montag — Freitag, im Zeitraum von 8.00 — 20.00 Uhr; ein KTW Montag — Donnerstag, im Zeitraum von 8.00 — 15.00 Uhr, freitags von 8.00 — 14.00 Uhr.
Für Los 2 ist als technische Einsatzreserve, d.h. ohne zusätzliche Personalvorhaltung, vorzuhalten: ein Ersatz RTW als technische Einsatzreserve (Standort: innerhalb des Losgebietes, Vorhaltung täglich 24-Stunden); ein NEF am Standort der Rettungswache Bassum (Vorhaltung täglich 24-Stunden) und ein KTW (Standort: innerhalb des Kreisgebietes; Vorhaltung: Mo.-Do.: 7.00 — 15.00 Uhr und Fr.: 8.00 bis 15.00, außer an Feiertagen). Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 2 zudem die Transportkomponenten [MANV-T (Transport)] Nord und Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-T-Einheit soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus (wahlweise) 5 RTW oder KTW je Transportkomponente, wobei vom Beauftragten lediglich 4 Fahrzeuge je Transportkomponente (Nord und Süd) zu stellen sind, da die kreiseigene Rettungsdienst Landkreis Diepholz gGmbH je einen RTW für die Transportkomponente Nord und Süd inklusive Personal zur Verfügung stellt. Die Rettungsmittel müssen mindestens mit einem Rettungssanitäter (RS) und einem Rettungshelfer (RH) besetzt sein. Zur Bereitstellung der Rettungsmittel (RTW oder KTW) kann das loszugehörige Reserverettungsmittel (technische Einsatzreserve) mit genutzt werden.
Für Los 2 ist als technische Einsatzreserve, d.h. ohne zusätzliche Personalvorhaltung, vorzuhalten: ein Ersatz RTW als technische Einsatzreserve (Standort: innerhalb des Losgebietes, Vorhaltung täglich 24-Stunden); ein NEF am Standort der Rettungswache Bassum (Vorhaltung täglich 24-Stunden) und ein KTW (Standort: innerhalb des Kreisgebietes; Vorhaltung: Mo.-Do.: 7.00 — 15.00 Uhr und Fr.: 8.00 bis 15.00, außer an Feiertagen). Als Bestandteil des erweiterten Rettungsdienstes umfasst Los 2 zudem die Transportkomponenten [MANV-T (Transport)] Nord und Süd gemäß Bedarfsplan. Die MANV-T-Einheit soll 30 Minuten nach Alarm am Sammelplatz, der sich innerhalb des Losbereichs befindet, abmarschbereit sein und besteht aus (wahlweise) 5 RTW oder KTW je Transportkomponente, wobei vom Beauftragten lediglich 4 Fahrzeuge je Transportkomponente (Nord und Süd) zu stellen sind, da die kreiseigene Rettungsdienst Landkreis Diepholz gGmbH je einen RTW für die Transportkomponente Nord und Süd inklusive Personal zur Verfügung stellt. Die Rettungsmittel müssen mindestens mit einem Rettungssanitäter (RS) und einem Rettungshelfer (RH) besetzt sein. Zur Bereitstellung der Rettungsmittel (RTW oder KTW) kann das loszugehörige Reserverettungsmittel (technische Einsatzreserve) mit genutzt werden.
Zusätzliche Informationen:
Maßgebend für dieses Verfahren waren und bleiben die in der am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unter der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der durch die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 062-149026 vom 27.3.2020 und die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 067-160026 vom 3.4.2020 geänderten Fassung sowie der hierzu veröffentlichten Vergabebekanntmachung gemachten Angaben. Hierzu wurde dementsprechend auch die maßgebende Bekanntmachung vergebener Aufträge im EU-Amtsblatt veranlasst.
Maßgebend für dieses Verfahren waren und bleiben die in der am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unter der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der durch die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 062-149026 vom 27.3.2020 und die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 067-160026 vom 3.4.2020 geänderten Fassung sowie der hierzu veröffentlichten Vergabebekanntmachung gemachten Angaben. Hierzu wurde dementsprechend auch die maßgebende Bekanntmachung vergebener Aufträge im EU-Amtsblatt veranlasst.
Kurze Beschreibung:
Rettungswache Diepholz: ein NEF täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr; ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr.
Außenstelle Rehden: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr.
Außenstelle Hüde: ein RTW täglich ganztägig (24 Stunden) an 365 Tagen / Jahr.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 000
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-30 📅
Name: Deutsches Rotes Kreuz Diepholz Rettung und Krankentransport gGmbH
Postanschrift: Herrlichkeit 30
Postort: Syke
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland 🇩🇪 Diepholz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die am 17. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) erschienene Bekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 054-128735, auf die sich diese Vergabebekanntmachung bezieht, wurde aus technischen Gründen irrtümlich über die Vergabeplattform veranlasst.
Die am 17. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) erschienene Bekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 054-128735, auf die sich diese Vergabebekanntmachung bezieht, wurde aus technischen Gründen irrtümlich über die Vergabeplattform veranlasst.
Maßgebend für das Verfahren war und bleibt jedoch die am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unterder Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der durch die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 062-149026 vom 27.3.2020 und die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 067-160026 vom 3.4.2020 geänderten Fassung. Die vom Auftraggeber zu dieser maßgeblichen Bekanntmachung (Nr. 2020/S 052-124494) veröffentlichte Vergabebekanntmachung ist maßgeblich. Hierzu wurde dementsprechend auch die maßgebende Bekanntmachung vergebener Aufträge im EU-Amtsblatt veranlasst.
Maßgebend für das Verfahren war und bleibt jedoch die am 13. März 2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl.-S) unterder Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 052-124494 unter Verwendung des einschlägigen amtlichen Formulars für soziale und andere besondere Dienstleistungen veröffentlichte Auftragsbekanntmachung in der durch die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 062-149026 vom 27.3.2020 und die Änderungsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr. 2020/S 067-160026 vom 3.4.2020 geänderten Fassung. Die vom Auftraggeber zu dieser maßgeblichen Bekanntmachung (Nr. 2020/S 052-124494) veröffentlichte Vergabebekanntmachung ist maßgeblich. Hierzu wurde dementsprechend auch die maßgebende Bekanntmachung vergebener Aufträge im EU-Amtsblatt veranlasst.
Diese Vergabebekanntmachung erfolgt lediglich aus technischen Gründen, als Vergabebekanntmachung auf die irrtümliche Auftragsbekanntmachung mit der Bekanntmachungs-Nr.: 2020/S 054-128735.
Die Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung sowie der Werte der einzelnen Lose sind als Platzhalter zu verstehen und erfolgten aus technischen Gründen, da die Vergabeplattform hierzu zwingend eine Angabe verlangt. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Werte nicht zu veröffentlichen, da dies geeignet wäre, den berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfängerinnen zu schaden und den zukünftigen lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu beeinträchtigen.
Die Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung sowie der Werte der einzelnen Lose sind als Platzhalter zu verstehen und erfolgten aus technischen Gründen, da die Vergabeplattform hierzu zwingend eine Angabe verlangt. Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, die Werte nicht zu veröffentlichen, da dies geeignet wäre, den berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfängerinnen zu schaden und den zukünftigen lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen zu beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7YV9Y
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach §160 Abs. 3 GWB.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;