Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN 2.0 in den Leistungsbereichen Mobilfunk und Sprachdienst und über das KDN III im Leistungsbereich Sprachdienst zum 31. März 2022 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Mobilfunk sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
Für die Vertragsdauer führt der Auftragnehmer die mobile Sprach- und Datenkommunikation des Auftraggebers über sein Mobilfunknetz. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören des Weiteren die Bereitstellung von SIM-Karten und mobilen Endgeräten. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber exklusive Zugangspunkte für die mobile Datenkommunikation zur Verfügung und bindet seine Leistungen an die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung bestellen, verändern oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren SIMA — Leistungsbereich Mobilfunk zum SVN 2.0
SID_2020-07_DR
Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.
Vor dem...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN 2.0 in den Leistungsbereichen Mobilfunk und Sprachdienst und über das KDN III im Leistungsbereich Sprachdienst zum 31. März 2022 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Mobilfunk sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
Für die Vertragsdauer führt der Auftragnehmer die mobile Sprach- und Datenkommunikation des Auftraggebers über sein Mobilfunknetz. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören des Weiteren die Bereitstellung von SIM-Karten und mobilen Endgeräten. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber exklusive Zugangspunkte für die mobile Datenkommunikation zur Verfügung und bindet seine Leistungen an die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung bestellen, verändern oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 8 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobilfunkgeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funknetz📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landes-behörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government.
Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN 2.0 in den Leistungsbereichen Mobilfunk und Sprachdienst und über das KDN III im Leistungsbereich Sprachdienst zum 31. März 2022 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden.
Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Mobilfunk sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
Für die Vertragsdauer führt der Auftragnehmer die mobile Sprach- und Datenkommunikation des Auftraggebers über sein Mobilfunknetz. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören des Weiteren die Bereitstellung von SIM-Karten und mobilen Endgeräten. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber exklusive Zugangspunkte für die mobile Datenkommunikation zur Verfügung und bindet seine Leistungen an die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung bestellen, verändern oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
b) Hochschulen im Freistaat Sachsen,
c) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 8 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist um 12 Monate möglich.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand des Kriteriums Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Ausführung von Leistungen,...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit anhand des Kriteriums Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Referenzen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend — das/die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend — das/die andere(n) Unter-nehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (vgl. § 44 Absatz 1 VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend —...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend — das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
— Erklärung über den Umsatz (brutto) des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV);
— Bankauskunft über Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Bonität, Kreditwürdigkeit und Empfehlung zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem Bewerber (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 1 VgV).
“Der Umsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 4 000 000 EUR pro Jahr betragen. Bei...”
Der Umsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 4 000 000 EUR pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend —...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend — das/die andere(n) Unter-nehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV).
Die Angaben zu jeder Referenz müssen über die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten:
— Beschreibung des Projekts;
— Name des Referenzgebers inkl. Firmenanschrift;
— Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt;
— Beschreibung der von Unterauftragnehmern bezogenen Leistungen im Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen;
— sowie:
—— Angaben zur Anzahl der Einzelverträge (SIM-Karten), die durch den Referenzgeber im Rahmen des Projekts geschlossen wurden;
—— Angaben zur Anzahl der exklusiven Zugangspunkte für mobile Datenkommunikation, die dem Referenzgeber im Rahmen des Projekts zur Verfügung gestellt wurden;
—— Angaben zur Art, Anzahl und Komplexität der von der Referenz umfassten Dienste sowie Anzahl der Nutzer dieser Dienste.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 1b)) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 8 der EEE),
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 3 der EEE).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Hinsichtlich des Kriteriums a) bestehen folgende Mindestanforderungen:
— Es müssen insgesamt mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden, die jeweils folgende...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Hinsichtlich des Kriteriums a) bestehen folgende Mindestanforderungen:
— Es müssen insgesamt mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden, die jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
—— Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikationsleistungen beinhalten sowie die exklusive Bereitstellung von Zugangspunkten für den Referenzgeber.
—— Die Referenz muss einen Umfang von mindestens 8 000 gleichzeitig unter Vertrag befindlichen mobilen Anschlüssen/Einzelverträgen beinhalten.
—— Die Referenz muss Dienste des Bewerbers, wie MDM/EMM und RADIUS in Anspruch genommen haben.
Hinsichtlich des Kriteriums b) bestehen folgende Mindestanforderungen:
— Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 100 betragen.
Hinsichtlich des Kriteriums c) bestehen folgende Mindestanforderungen:
— Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten;
— Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Information Security Management System („ISMS") nach dem IT-Sicherheitsgesetz („IT-SiG");
— Erklärung, dass die Verwaltung und Speicherung der Bestandsdaten, die den Nutzern des Freistaates Sachsen zuzuordnen sind, innerhalb der EU geschieht;
— Bestätigung, dass die als Anlage 7 bereitgestellte „Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen" bei Erhalt des Zuschlags für dieses Vergabeverfahren unterzeichnet werden wird;
— der Bewerber muss erklären, dass er in Deutschland ein eigenes Mobilfunknetz betreibt und Maßnahmen zur Netzoptimierung und Verbesserung der Netzversorgung in seiner Entscheidungshoheit vornehmen kann, insbesondere im Rahmen von Eskalationsverfahren, besonderen Ereignissen, Priorisierungen von Maßnahmen, Bereitstellen von Netzdaten für SLAs und Monitoring-Prozesse. Der Bewerber muss zudem in der Lage sein, Bevorrechtigungen auf begründete Anforderung einrichten zu können;
—bei einer Bewerbung muss der Bewerber seine Bereitschaft erklären, an priorisierten Behördenstandorten, an denen keine ausreichende Mobilfunkversorgung vorliegt, über Verbesserungsmaßnahmen zu verhandeln.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Bedingt durch jeweils 12-monatige Migrationsphasen zu Beginn und zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine optionale Verlängerung der "regulären...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Bedingt durch jeweils 12-monatige Migrationsphasen zu Beginn und zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine optionale Verlängerung der "regulären Leistungserbringung" um 12 Monate gerechtfertigt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will...”
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist der vollständige Teilnahmeantrag und auch das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bewerber/Bieter.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Garnisonsplatz 10
Postort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
URL: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 068-161754 (2020-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren SIMA – Leistungsbereich Mobilfunk zum SVN 2.0
SID_2020-07_DR
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landes-behörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge über das SVN 2.0 in den Leistungsbereichen Mobilfunk und Sprachdienst und über das KDN III im Leistungsbereich Sprachdienst zum 31. März 2022 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Mobilfunk sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer führt der Auftragnehmer die mobile Sprach- und Datenkommunikation des Auftraggebers über sein Mobilfunknetz. Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören des Weiteren die Bereitstellung von SIM-Karten und mobilen Endgeräten. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber exklusive Zugangspunkte für die mobile Datenkommunikation zur Verfügung und bindet seine Leistungen an die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung bestellen, verändern oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Die Leistungen, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, können grundsätzlich von folgenden Personen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden (Bezugsberechtigte):
a) dem Freistaat Sachsen, einschließlich seiner Behörden und Einrichtungen sowie der seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
b) Hochschulen im Freistaat Sachsen,
c) sämtlichen Personen und Einrichtungen, auf die das Sächsische E-Government-Gesetz Anwendung findet.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 068-161754
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Quelle: OJS 2020/S 134-330197 (2020-07-10)