Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, einen Dienstleister für die im Zusammenhang mit der Prüfung notwendige Aufbereitung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten und die Bereitstellung dieser Daten in einem Software-gestützten Prüftool zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V zu beauftragen. Ferner hat die DAK-Gesundheit entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Aufgabe zeitlich befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen. Die Verträge beginnen am 1.1.2021. In Bezug auf das Los 1 über die Leistung Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gem. § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2024. In Bezug auf das Los 2 über die Leistung HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2022. Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages über die Leistung HzV-Bereinigung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V zweimalig um jeweils 1 Jahr über das jeweilige Vertragsende hinaus zu verlängern. Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
Referenznummer: 1002711 - Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V und HzV-Bereinigung nach §§ 73b, 87a SGB V
Kurze Beschreibung:
Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, einen Dienstleister für die im Zusammenhang mit der Prüfung notwendige Aufbereitung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten und die Bereitstellung dieser Daten in einem Software-gestützten Prüftool zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V zu beauftragen.
Ferner hat die DAK-Gesundheit entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Aufgabe zeitlich befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen.
Die Verträge beginnen am 1.1.2021.
In Bezug auf das Los 1 über die Leistung Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gem. § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2024.
In Bezug auf das Los 2 über die Leistung HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2022. Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages über die Leistung HzV-Bereinigung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V zweimalig um jeweils 1 Jahr über das jeweilige Vertragsende hinaus zu verlängern.
Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, einen Dienstleister für die im Zusammenhang mit der Prüfung notwendige Aufbereitung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten und die Bereitstellung dieser Daten in einem Software-gestützten Prüftool zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V zu beauftragen.
Ferner hat die DAK-Gesundheit entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Aufgabe zeitlich befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen.
Die Verträge beginnen am 1.1.2021.
In Bezug auf das Los 1 über die Leistung Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gem. § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2024.
In Bezug auf das Los 2 über die Leistung HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2022. Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages über die Leistung HzV-Bereinigung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V zweimalig um jeweils 1 Jahr über das jeweilige Vertragsende hinaus zu verlängern.
Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, einen Dienstleister für die im Zusammenhang mit der Prüfung notwendige Aufbereitung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten und die Bereitstellung dieser Daten in einem Software-gestützten Prüftool zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V zu beauftragen.
Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, einen Dienstleister für die im Zusammenhang mit der Prüfung notwendige Aufbereitung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten und die Bereitstellung dieser Daten in einem Software-gestützten Prüftool zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V zu beauftragen.
Ferner hat die DAK-Gesundheit entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Aufgabe zeitlich befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen.
Ferner hat die DAK-Gesundheit entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Aufgabe zeitlich befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen.
Die Verträge beginnen am 1.1.2021.
In Bezug auf das Los 1 über die Leistung Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gem. § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2024.
In Bezug auf das Los 2 über die Leistung HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2022. Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages über die Leistung HzV-Bereinigung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V zweimalig um jeweils 1 Jahr über das jeweilige Vertragsende hinaus zu verlängern.
In Bezug auf das Los 2 über die Leistung HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2022. Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages über die Leistung HzV-Bereinigung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V zweimalig um jeweils 1 Jahr über das jeweilige Vertragsende hinaus zu verlängern.
Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gemäß § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, Teilaufgaben aus dem Bereich der ambulanten Abrechnungsprüfung befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal. Grundlage der Prüfungen sind die „Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen“ in der Änderung durch das Vertragsänderungsgesetz zum 1.4.2018 und die vom Auftraggeber erstellten Prüfregeln gemäß der Leistungsbeschreibung. Durch die Implementierung eines standardisierten, systematischen Prüfverfahrens erfüllt die DAK-Gesundheit ihren gesetzlichen Prüfauftrag nach § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V.
Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, Teilaufgaben aus dem Bereich der ambulanten Abrechnungsprüfung befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal. Grundlage der Prüfungen sind die „Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen“ in der Änderung durch das Vertragsänderungsgesetz zum 1.4.2018 und die vom Auftraggeber erstellten Prüfregeln gemäß der Leistungsbeschreibung. Durch die Implementierung eines standardisierten, systematischen Prüfverfahrens erfüllt die DAK-Gesundheit ihren gesetzlichen Prüfauftrag nach § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V.
Der Vertrag beginnt am 1.1.2021 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Datenannahme und Bereinigung des Behandlungsbedarfes der Gesamtvergütung gemäß § 73b (Abs. 7) SGB V und Bereinigung § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung hat die DAK-Gesundheit ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Gemäß § 73 b Abs. 7 SGB V haben die Vertragspartner der Gesamtverträge den Behandlungsbedarf nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zu bereinigen. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes erfolgt vierteljährlich. Für jeden KV-Bereich, in dem ein Hausarztvertrag vereinbart wird, muss eine Bereinigung des Behandlungsbedarfes durchgeführt werden. Die Vorgehensweise wird in einem Bereinigungsvertrag, der zwischen Krankenkasse und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen wird, festgelegt. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal.
Entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung hat die DAK-Gesundheit ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Gemäß § 73 b Abs. 7 SGB V haben die Vertragspartner der Gesamtverträge den Behandlungsbedarf nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zu bereinigen. Die Bereinigung des Behandlungsbedarfes erfolgt vierteljährlich. Für jeden KV-Bereich, in dem ein Hausarztvertrag vereinbart wird, muss eine Bereinigung des Behandlungsbedarfes durchgeführt werden. Die Vorgehensweise wird in einem Bereinigungsvertrag, der zwischen Krankenkasse und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen wird, festgelegt. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen. Das zu verarbeitende Datenvolumen beträgt ca. 19 Mio. Einzelfallnachweise pro Quartal.
Der Vertrag beginnt am 1.1.2021 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, den Vertrag in Bezug auf das Los 2 zwei Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B4 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaftmit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt nicht für das Nachunternehmerverzeichnis. Die übrigen Nachweise /Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B5 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B4 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaftmit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt nicht für das Nachunternehmerverzeichnis. Die übrigen Nachweise /Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B5 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
a) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als der 1.9.2019)nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z. B. aktueller Handelsregisterauszug; eine Kopie ist ausreichend.
a) Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als der 1.9.2019)nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z. B. aktueller Handelsregisterauszug; eine Kopie ist ausreichend.
b) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegt.Dazu ist die Anlage A1 der Bewerbungsbedingungen mit dem Angebot einzureichen.
c) Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Dazu ist die Anlage A2a der Bewerbungsbedingungen mit dem Angebot einzureichen.
d) Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes: Eigenerklärung Mindestlohn und Tariftreue: Dazu ist die Anlage A2b der Bewerbungsbedingungen mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Vermögensschaden- und allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung oder entsprechende Verpflichtungserklärung:
a) Im Falle des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Versicherers über das Bestehen einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2 000 000 EUR pro Jahr sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, die auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden in Folge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Haftpflichtansprüche, die dadurch entstehen, dass Daten gelöscht, unbrauchbar gemacht oder verändert werden (Datenverlust) umfasst (der Datenverlust ist mit einem Sublimit in Höhe von 1 000 000 EUR pro Jahr abgedeckt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung des Versicherers über das Bestehen einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2 000 000 EUR pro Jahr sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, die auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden in Folge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Haftpflichtansprüche, die dadurch entstehen, dass Daten gelöscht, unbrauchbar gemacht oder verändert werden (Datenverlust) umfasst (der Datenverlust ist mit einem Sublimit in Höhe von 1 000 000 EUR pro Jahr abgedeckt).
b) Im Falle einer nicht abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Datenschutzverletzungen abdeckt:
Schriftliche, verbindliche und unwiderrufliche Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall (nach Zuschlagserteilung) eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2 000 000 EUR pro Jahr sowohl für Personen- als auch für Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, abschließt, die auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden in Folge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Haftpflichtansprüche, die dadurch entstehen, dass Daten gelöscht, unbrauchbar gemacht oder verändert werden (Datenverlust) umfasst (der Datenverlust ist mit einem Sublimit in Höhe von 1 000 000 EUR pro Jahr abgedeckt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Schriftliche, verbindliche und unwiderrufliche Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall (nach Zuschlagserteilung) eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2 000 000 EUR pro Jahr sowohl für Personen- als auch für Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, abschließt, die auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden in Folge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Haftpflichtansprüche, die dadurch entstehen, dass Daten gelöscht, unbrauchbar gemacht oder verändert werden (Datenverlust) umfasst (der Datenverlust ist mit einem Sublimit in Höhe von 1 000 000 EUR pro Jahr abgedeckt).
Zusätzlich die Vorlage der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bieter bereit ist. Die Vorlage der Erklärung des Versicherers in nicht beglaubigter Kopie ist ausreichend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung über die rechtzeitige Leistungserbringung: Anlage A4 ist an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und einzureichen.
b) Eigenerklärung über die Mitarbeiterqualifikation: Anlage A5 ist an den vorgesehenen Stellen auszufüllen und einzureichen.
c) Bei Angeboten für das Los 2: Nachweis über 2-jährige Durchführung des Verfahrens nach § 87a Abs. 3 S. 2 SGB V – Der Bieter weist durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung eines Auftraggebers nach, dass er bereits für andere Krankenkassen das Verfahren nach § 87a Abs. 3 S. 2 SGB V durchführt. Es ist die Anzahl der betreuenden Krankenkassen zu benennen sowie auch der Beginn der erstmalig durchgeführten Bereinigung.
c) Bei Angeboten für das Los 2: Nachweis über 2-jährige Durchführung des Verfahrens nach § 87a Abs. 3 S. 2 SGB V – Der Bieter weist durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung eines Auftraggebers nach, dass er bereits für andere Krankenkassen das Verfahren nach § 87a Abs. 3 S. 2 SGB V durchführt. Es ist die Anzahl der betreuenden Krankenkassen zu benennen sowie auch der Beginn der erstmalig durchgeführten Bereinigung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 078-184416 (2020-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge