Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, einen Dienstleister für die im Zusammenhang mit der Prüfung notwendige Aufbereitung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten und die Bereitstellung dieser Daten in einem Software-gestützten Prüftool zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V zu beauftragen.
Ferner hat die DAK-Gesundheit entsprechend § 73b SGB V hausarztzentrierte Versorgung ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Bereinigung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, diese Aufgabe zeitlich befristet an einen Auftragnehmer zu übertragen.
Die Verträge beginnen am 1.1.2021.
In Bezug auf das Los 1 über die Leistung Datenannahme und Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der ärztlichen Versorgung gem. § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2024.
In Bezug auf das Los 2 über die Leistung HzV-Bereinigung gem. § 73b Abs. 7 SGB V endet der Vertrag am 31.12.2022. Die DAK-Gesundheit ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages über die Leistung HzV-Bereinigung gemäß § 73b Abs. 7 SGB V zweimalig um jeweils 1 Jahr über das jeweilige Vertragsende hinaus zu verlängern.
Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
Referenznummer: 1002711 - Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V und HzV-Bereinigung nach §§ 73b, 87a SGB V
Kurze Beschreibung:
“Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der...”
Kurze Beschreibung
Entsprechend § 106d Abs. 3 und Abs. 4 SGB V prüft die DAK-Gesundheit im Rahmen der ambulanten Abrechnungsprüfung die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Abwicklung der Abrechnungsprüfung hat sich die DAK-Gesundheit entschlossen, einen Dienstleister für die im Zusammenhang mit der Prüfung notwendige Aufbereitung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen gelieferten Daten und die Bereitstellung dieser Daten in einem Software-gestützten Prüftool zur Abrechnungsprüfung nach § 106d SGB V zu beauftragen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge