Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen

Universität Heidelberg

Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entsorgung und Übernahme von radioaktiven Reststoffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-04 Auftragsbekanntmachung
2020-10-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von radioaktiven Abfällen
Referenznummer: Uni-HD.2020.276_Entsorgung radioaktive Abfälle-RV_ZNF
Kurze Beschreibung:
Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entsorgung und Übernahme von radioaktiven Reststoffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entsorgung von radioaktiven Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Transport von radioaktiven Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Heidelberg
Postanschrift: Seminarstraße 2
Postleitzahl: 69117
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html 🌏
E-Mail: vergabe@zuv.uni-heidelberg.de 📧
Telefon: +49 6221-5412456 📞
Fax: +49 6221-541612220 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYVYY9R/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYVYY9R 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-422726
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Probezeit Die ersten 6 Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit, während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien 4 Wochen zum Monatsende. Es ist eine schriftliche Kündigung erforderlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Abholung, Entsorgung, Verwertung und Übernahme von radioaktiven Reststoffen.
Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Universität Heidelberg. Die aus diesem Vergabeverfahren resultierende Rahmenvereinbarung inkl. der hierin enthaltenen weiteren Leistungsaspekte wird durch den Zentralbereich Neuenheimer Feld der Universität Heidelberg betreut.
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Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Die Vertragsbindung verlängert sich in diesem Zeitraum jeweils um ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Zusätzliche Informationen:
Probezeit
Die ersten 6 Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit, während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien 4 Wochen zum Monatsende. Es ist eine schriftliche Kündigung erforderlich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 69120 Heidelberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet.
Bei Dienstleistungsaufträgen:
Folgende bestimmte Berechtigungen ist erforderlich:
— Genehmigung nach § 25 StrlSchG (oder wenn noch gültig die „alte" Genehmigung nach § 15 StrlSchV);
— Transportgenehmigung nach § 27 StrlSchG;
— Aktuellen Bescheinigungen der zuständigen atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde zur Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten (§ 47 StrlSchV);
— Bestellungsschreiben der Strahlenschutzbeauftragten (§ 70 StrlSchG);
— Aktuelle ADR-Führerscheine (Transporte Klasse 7) der einzusetzenden Fahrzeugführer, inklusive deren Vertreter;
— Aktuelle atomrechtliche Genehmigungen für den Umgang und die Lagerung gemäß § 12 StrlSchG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung
Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag abgeschlossen:
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe,
Mindestens aber mit einer Deckungssumme von:
— 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Fachkräfte oder technische Stellen für die Qualitätssicherung
Der Wirtschaftsteilnehmer kann – insbesondere für die Qualitätssicherung – Auf folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückgreifen.
— Kontaktdaten und Funktion des Strahlenschutzverant-wortlichen oder ggf. Strahlenschutzbe-vollmächtigten innerhalb des Unternehmens
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung
— Nachweise aktueller inner- oder außerbetrieblicher Schulungen des einzusetzenden Personals („Sachkunde", § 74, Abs. 2 StrlSchG)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
Für die Ausführung des Auftrags wird der Wirtschaftsteilnehmer über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen:
— Bestätigung, dass die Messtechnik dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gemäß § 90 StrlSchV entspricht als Unterauftrag vergebener Anteil
Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bei Dienstleistungsaufträgen: Folgende bestimmte Berechtigung ist erforderlich:
— Genehmigung nach § 25 StrlSchG (oder wenn noch gültig die „alte" Genehmigung nach § 15 StrlSchV);
— Transportgenehmigung nach § 27 StrlSchG;
— Aktuellen Bescheinigungen der zuständigen atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde zur Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten (§ 47 StrlSchV)
— Bestellungsschreiben der Strahlenschutzbeauftragten (§ 70 StrlSchG);
— Aktuelle ADR-Führerscheine (Transporte Klasse 7) der einzusetzenden Fahrzeugführer, inklusive deren Vertreter;
— Aktuelle atomrechtliche Genehmigungen für den Umgang und die Lagerung gemäß § 12 StrlSchG.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Die Entsorgungsfirma übernimmt die radioaktiven Reststoffe in den Betriebsräumen der Abteilung Strahlenschutz des ZNF;
— Die fristgerechte Entsorgung muss spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftragnehmer erfolgen;
— Angenommene radioaktive Reststoffe gehen in das Eigentum der Entsorgerfirma über
— Die Entsorgungsfirma erklärt schriftlich vor jeder Entsorgung gegenüber dem Abgeber der radioaktiven Reststoffe (Abteilung Strahlenschutz des ZNF) die Bereitschaft zur Übernahme nach § 4 der Atomrechtlichen Entsorgungsverordnung (AtEV);
— Die Entsorgungsfirma nimmt die Funktionen und Pflichten des Verladers, Absenders und Beförderers der übernommenen Reststoffe gemäß GGVSEB / ADR wahr,
— Erfahrungen mit nationalen sowie internationalen Transporten radioaktiver Produkte gemäß IATA und ADR Bestimmungen mit qualifizierten Unterauftragsnehmern müssen vorliegen;
— Die Entsorgungsfirma übernimmt die erforderlichen Meldefristen;
— Über die Entsorgung ist dem Auftraggeber ein schriftlicher Nachweis vorzulegen. Der Nachweis muss mindestens folgende Punkte enthalten: Abholtermin, Behälternummer, Abfallart, Konsistenz, Radionuklid(e), Aktivität, Volumen;
— Die Behälter für die Entsorgung sind unentgeltlich von der Entsorgungsfirma zu stellen. Die Behälter müssen für die Lagerung und den Transport von flüssigen und/oder brennbaren radioaktiven Reststoffen gemäß GGVSEB/ADR geeignet sein;
— Bei der Entsorgung müssen die EURATOM-Grundnormen sowie alle anderen national betreffenden Rechtsvorschriften eingehalten werden;
— Die Entsorgungsfirma muss gewährleisten, dass die deutschen Regelungen des Atom- und Strahlenschutzrechtes eingehalten werden;
— Die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma müssen über die erforderliche Qualifikation verfügen und müssen sich in deutscher Sprache hinreichend verständigen können;
— Zusätzlich anfallende Leistungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Entsorgungsfirma ausgeführt werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Heidelberg
Es handelt sich hierbei um ein Vergabeverfahren nach VgV/GWB,
Es findet somit keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Eine öffentliche Submission wird nicht durchgeführt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html 🌏
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYVYY9R/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt „Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des „Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden.
Mehr anzeigen
Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt „Kommunikation".
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Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters).
Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
Die Verwendung „veralteter" Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYY9R

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Quelle: OJS 2020/S 175-422726 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 209-510890
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 175-422726
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich hierbei um den laufenden Jahresbedarf der Universität Heidelberg. Die aus diesem Vergabeverfahren resultierende Rahmenvereinbarung inkl. der hierin enthaltenen weiteren Leistungsaspekte wird durch den „Zentralbereich“ Neuenheimer Feld der Universität Heidelberg betreut.
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Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-20 📅
Name: Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH
Postanschrift: Gieselweg 1
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38110
Land: Deutschland 🇩🇪
Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt „Fristen des Vergabeverfahrens“ angegebenen Frist über den Projektraum des „Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg“ (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden.
Mehr anzeigen
Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt „Kommunikation“.
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Die Verwendung „veralteter“ Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYYVQ.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2020/S 209-510890 (2020-10-22)