Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) – gemäß Vergabebekanntmachung – zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die
Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmangagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 28.9.2020 und endet mit Ablauf des 30.9.2022. Auf die unter II.2.7.) dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen.
Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere:
— Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes,
— Rückholung der Hilfsmittel,
— Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander,
— Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle,
— Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel,
— Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz.
Möglich und wirtschaftlich ist:
— Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel,
— sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander,
— fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer,
— Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes,
— Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv,
— jährliche Inventur des Hilfsmmitelbestandes,
— Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen.
Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der...”
Titel
Vergabeverfahren zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg
Vergabeverfahren Nr. 2020-01
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB...”
Kurze Beschreibung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) – gemäß Vergabebekanntmachung – zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die
Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmangagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 28.9.2020 und endet mit Ablauf des 30.9.2022. Auf die unter II.2.7.) dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen.
Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere:
— Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes,
— Rückholung der Hilfsmittel,
— Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander,
— Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle,
— Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel,
— Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz.
Möglich und wirtschaftlich ist:
— Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel,
— sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander,
— fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer,
— Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes,
— Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv,
— jährliche Inventur des Hilfsmmitelbestandes,
— Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen.
Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebietslos 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Landkreise Ortenaukreis, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtkreis Freiburg, Landkreise Rottweil,
Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,...”
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Verträge haben eine Laufzeit vom 28.9.2020 bis zum 30.9.2022. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Verträge haben eine Laufzeit vom 28.9.2020 bis zum 30.9.2022. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.9.2024, zu Verlängern („Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens 4 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages
Besteht nicht.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Auf die unter VI.3) beschriebene Zuschlagslimitierung wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebietslos 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Biberach, Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm; vgl. II.1.4).”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Verträge haben eine Laufzeit vom 28.9.2020 bis zum 30.9.2022. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Verträge haben eine Laufzeit vom 28.9.2020 bis zum 30.9.2022. Die Auftraggeberinnen haben das Recht, die Vertragslaufzeit insgesamt oder begrenzt auf den räumlichen Geltungsbereich eines oder mehrerer Gebietslose ein- oder zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, bis längstens zum 30.9.2024, zu Verlängern („Verlängerungsoption"). Die Verlängerungsoption ist durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Die schriftliche Mitteilung muss dem Auftragnehmer jeweils spätestens 4 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit zugehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
a) eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen sowie
b) Nachweise über Eintragungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen
a) eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen sowie
b) Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise vorzulegen (nicht älter als 1.11.2019);
Ausländische Bieter haben einen entsprechenden Auszug/Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem gleichwertigen öffentlichen Verzeichnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie vorzulegen.
(2) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen; die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit sowie die Nachweise über Eintragungen im Berufs- und/oder Handelsregister bzw. vergleichbare Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nach Geschäftsjahren getrennte Angabe). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmevoraussetzungen
(Anhang 4 zu den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmevoraussetzungen
(Anhang 4 zu den Bewerbungsbedingungen) folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
a) Nachweis über eine Fachperson mit fünfjähriger
Erfahrung im Bereich wiedereinsetzbarer Hilfsmittel. Diese fünfjährige Berufserfahrung kann in entsprechender Funktion bei einem Leistungserbringer gemäß § 126 SGB V, einem bestehenden HilfsmittelLogistikCenter oder einem vergleichbaren Unternehmen erworben worden sein. Dieser Nachweis wird erbracht durch:
Aa.) bei Arbeitnehmern: Kopie(n) von
Arbeitszeugnis(sen); bei Selbständigen: Eigenerklärung
Und
Bb.) Kopie(n) von mindestens einer Teilnahmebestätigung einer Produktschulung/Fortbildung für Hilfsmittel entsprechend Anlage 1 des Vertrages.
Alle Anforderungen müssen in einer Person erfüllt sein, d. h. die Nachweise nach aa.) und bb.) müssen sich auf eine Person beziehen. Aufgrund der vertraglichen Vorgaben kann die Vorhaltung weiteren entsprechend qualifizierten Fachpersonals erforderlich sein.
b) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter über eine
Entsprechende Lagerhalle im jeweiligen Gebietslos, für das ein Angebot abgegeben wird, verfügt oder deren Verfügbarkeit ab Vertragsbeginn vertraglich gesichert ist, mit Angabe der Arbeits- und Lagerfläche in m sowie Standort.
c) Nachweis über eine zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder mindestens gleich- bzw. höherwertigen Zertifizierungsnormen oder gleichwertigen Nachweis (jeweils in Kopie); DIN EN ISO 9001:2015 wird als gleichwertig anerkannt. (Ausländische Bieter haben einen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, in Kopie beizufügen.)
d) Referenzliste über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgegenstand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl
Der Hilfsmittellogistik als auch der Logistik im Allgemeinen angesehen) mit kurzer Beschreibung des Auftragsgegenstands, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern und Telefonnummern der Ansprechpartner sowie des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Logistik im Allgemeinen dargestellt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärung über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgestand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärung über in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachte, mit dem Auftragsgestand hinsichtlich der Leistungsart vergleichbare Dienstleistungen (als vergleichbar werden Leistungen sowohl der Hilfsmittellogistik als auch der Logistik im Allgemeinen angesehen) mit kurzer Beschreibung des Auftragsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartnern sowie Telefonnummern der Ansprechpartner und des Leistungszeitraums. Es muss mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Kalenderjahren über Leistungen entweder der Hilfsmittellogistik oder der Logistik im Allgemeinen dargestellt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Zahlungen erfolgen nach den Bedingungen des Vertrages, der Bestandteil der Bewerbungsbedingungen ist. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Zahlungen erfolgen nach den Bedingungen des Vertrages, der Bestandteil der Bewerbungsbedingungen ist. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters gelten nicht.
(2) Die Bietergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und für den Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder anzunehmen.
(3) Der Auftragnehmer muss die Anforderungen des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) einhalten. Mit dem Angebot muss der Bieter eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abgeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen sowohl die Bietergemeinschaft als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Mindestentgelterklärung abgeben. Die
Mindestentgelterklärung ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch von Unterauftragnehmern
Sowie Verleihunternehmen abzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-03
10:30 📅
“(1) Die oben beschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden...”
(1) Die oben beschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter der o. g. Internetadresse abzurufen. Bekanntmachungs-ID CXP4YH0DB4C
(3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht einzureichen (vgl. § 65 Abs. 4 VgV).
(4) Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auch auf die Vergabeunterlagen (Abschnitt 4.1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
(5) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung
Des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen des Auftrages erbringen
Sollen:
— Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel,
— Logistik, d. h. Transport der Hilfsmittel, und/oder
— Reinigung der Hilfsmittel.
Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer kann/können bereits mit dem Angebot, braucht/brauchen allerdings erst auf Verlangen der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(6) Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchsten 2 Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i. S. d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren
Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DB4C
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat….
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden."
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Quelle: OJS 2020/S 043-101938 (2020-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Fachbereich I.2, Referat Hilfsmittel
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB...”
Kurze Beschreibung
Nach § 33 Abs. 1 SGB V und § 40 Abs. 1 SGB XI haben Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Gemäß § 33 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB XI können bzw. sollen diese Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (nachfolgend zur Vereinfachung in beiden Fällen Hilfsmittel genannt) leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die mit der leihweisen Versorgung verbundene Logistik und Verwaltung des Hilfsmittelbestandes der Auftraggeberinnen ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) – gemäß Vergabebekanntmachung – zum Abschluss von Verträgen zum Wiedereinsatzmanagement (Teil: Logistik und Verwaltung) von Hilfsmitteln der AOK Baden-Württemberg und der Pflegekasse bei der AOK Baden-Württemberg (i. F.: die Auftraggeberinnen) in HilfsmittelLogistikCentern (HLC). Die Leistungen werden in 6 Gebietslosen ausgeschrieben. Auf die unter VI.3) dargestellte Zuschlagslimitierung wird hingewiesen. Die Auftraggeberinnen schreiben das Wiedereinsatzmangagement: Logistik und Verwaltung für einen Zeitraum von 24 Monaten aus. Die Laufzeit der Verträge beginnt am 28.9.2020 und endet mit Ablauf des 30.9.2022. Auf die unter II.2.7) dargestellten Verlängerungsoptionen wird hingewiesen.
Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere:
— Einmalige Übernahme des bisherigen Lagerbestandes;
— Rückholung der Hilfsmittel;
— Transport: unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander;
— Abholung im Wohnbereich der Versicherten nach Terminwunsch, inklusive ggf. Demontage und Identitätskontrolle;
— Reinigung, Desinfektion und Trocknung zurückgeholter Hilfsmittel;
— Reparaturbedarfsermittlung: zurückgeholte Hilfsmittel sind darauf zu überprüfen, ob ein Wiedereinsatz Möglich und wirtschaftlich ist;
— Entsorgung der nicht mehr wiedereinsatzfähigen Hilfsmittel;
— sachgemäße Lagerung der Hilfsmittel = Lagerhaltung unreine und gereinigte Hilfsmittel getrennt voneinander;
— fachlich fundierte Bestandsauswahl der angefragten Hilfsmittel und deren Auslieferung an Leistungserbringer;
— Inventarisierung des Hilfsmittelbestandes;
— Elektronische Verwaltung des Hilfsmittelbestandes und Datenübermittlung an das HLC-Web-Archiv;
— jährliche Inventur des Hilfsmitelbestandes;
— Bereitstellung einer Telefonanlage und Erreichbarkeit für Anfragen der Auftraggeberinnen und Leistungserbringer sowie Rückholanfragen von Versicherten bzw. deren Angehörigen.
Die Beschaffung der leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel selbst fällt nicht in den Beschaffungsbedarf dieser Ausschreibung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 750 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Landkreise Ortenaukreis, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtkreis Freiburg, Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,...”
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Landkreise Karlsruhe, Enzkreis, Rastatt, Calw, Freudenstadt, Stadtkreise Karlsruhe, Pforzheim, Baden-Baden; vgl. II.1.4).”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 043-101938
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Vertrag zum Wiedereinsatzmanagement von Hilfsmitteln – Teil: Logistik und Verwaltung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Reha-Service Grundig GmbH
Postort: Umkirch
Postleitzahl: 79224
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ISBA gGmbH
Postort: Balingen
Postleitzahl: 72336
Region: Zollernalbkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rehazentral Wörner und Zajonc GmbH
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
5️⃣
Vertragsnummer: 5
Los-Identifikationsnummer: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Femos gemeinnützige GmbH
Postort: Gärtringen
Postleitzahl: 71116
Region: Böblingen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
6️⃣
Vertragsnummer: 6
Los-Identifikationsnummer: 6
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-12 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HLC Schwarz GmbH & Co. KG
Postort: Eppelheim
Postleitzahl: 69214
Region: Rhein-Neckar-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 750 000 💰
“(1) Die oben beschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden...”
(1) Die oben beschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben.
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter der o. g. Internetadresse abzurufen. Bekanntmachungs-ID CXP4YH0DB4C
(3) Als Beleg für die Erfüllung der Eignungskriterien ist eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nicht einzureichen (vgl. § 65 Abs. 4 VgV).
(4) Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV; Eignungsleihe). Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auch auf die Vergabeunterlagen (Abschnitt 4.1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.
(5) Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot ein Verzeichnis der Unterauftragnehmer vorzulegen sowie
Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Dies gilt für alle Unterauftragnehmer, die mindestens eine der folgenden Teilleistungen des Auftrages erbringen sollen:
— Bereitstellung und Lagerung der Hilfsmittel;
— Logistik, d. h. Transport der Hilfsmittel, und/oder
— Reinigung der Hilfsmittel.
Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer kann/können bereits mit dem Angebot, braucht/brauchen allerdings erst auf Verlangen der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
(6) Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Gebietslose abgeben; die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch auf höchsten 2 Gebietslose je Bieter begrenzt. Die Begrenzung der Anzahl von Zuschlägen, welche ein Bieter erhalten kann, gilt auch für verbundene Unternehmen i. S. d. § 36 Abs. 2, 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Bieter, die sich zugleich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften beteiligen; insoweit gilt die Begrenzung für alle Zuschläge, die insgesamt auf die Angebote eines Einzelbieters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der Bietergemeinschaft(en), deren Mitglied der Einzelbieter oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen ist, erteilt werden. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DNM5
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations-und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations-und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat…
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
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Quelle: OJS 2020/S 121-296658 (2020-06-22)