Die Stadtwerke Lehrte GmbH beabsichtigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach den Vorgaben der SektVO 2016 zur Beschaffung einer (Gas-)Verdichterstation (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme). Der Betrieb der Anlage (insb. Wartung, Inspektion und Instandsetzung) ist für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Abnahme der Montageleistungen angelegt. Die Anlage ist für die Versorgung der Kunden der Stadtwerke Lehrte GmbH essenziell. Daher ist die Anlage im Hinblick auf einen möglichen Betriebsausfall mit einer hohen Betriebssicherheit aller Anlagenkomponenten zu konzipieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gasverteilungsnetz
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Lehrte GmbH beabsichtigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach den Vorgaben der SektVO 2016 zur Beschaffung einer (Gas-)Verdichterstation (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme). Der Betrieb der Anlage (insb. Wartung, Inspektion und Instandsetzung) ist für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Abnahme der Montageleistungen angelegt. Die Anlage ist für die Versorgung der Kunden der Stadtwerke Lehrte GmbH essenziell. Daher ist die Anlage im Hinblick auf einen möglichen Betriebsausfall mit einer hohen Betriebssicherheit aller Anlagenkomponenten zu konzipieren.
Die Stadtwerke Lehrte GmbH beabsichtigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach den Vorgaben der SektVO 2016 zur Beschaffung einer (Gas-)Verdichterstation (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme). Der Betrieb der Anlage (insb. Wartung, Inspektion und Instandsetzung) ist für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Abnahme der Montageleistungen angelegt. Die Anlage ist für die Versorgung der Kunden der Stadtwerke Lehrte GmbH essenziell. Daher ist die Anlage im Hinblick auf einen möglichen Betriebsausfall mit einer hohen Betriebssicherheit aller Anlagenkomponenten zu konzipieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gasverteilungsnetz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gasverteilungsnetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-21 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 205-500175
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 6.11.2020, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der in Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich auf dem elektronischen Weg über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich dort beantwortet.
Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 6.11.2020, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der in Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich auf dem elektronischen Weg über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich dort beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Lehrte GmbH beabsichtigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach den Vorgaben der SektVO 2016 zur Beschaffung einer (Gas-)Verdichterstation (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme).
Der Betrieb der Anlage (insb. Wartung, Inspektion und Instandsetzung) ist für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Abnahme der Montageleistungen angelegt.
Die Verdichteranlage soll insb. über folgende Spezifika verfügen:
Verdichter zum Speicher:
— Medium: Erdgas H,
— Durchflussmenge gesamt: Vnmax: 4 000 Nm3/h,
— Auslegungstemperatur innen t: — 10
— Auslegungstemperatur aussen t: — 20
— Auslegungsdruck Eingang DP: 25 bar,
— Eingangsdruck: mind. 10,5 bar,
— Auslegungsdruck Ausgang DP: 70 bar,
— Medium Geschwindigkeit Vmax: 20 m/s.
GDR Speicher zur Bestandsanlage:
— Durchflussmenge gesamt: Vnmax: 3 000 Nm3/h,
— Auslegungsdruck Eingang DP: 70 bar,
— Auslegungsdruck Ausgang DP: 25 bar,
— Ausgangsdruck: 12 bar,
Die Verdichterstation muss den aktuellen Vorschriften des DVGW — Arbeitsblattes G 491 und der G 497 sowie der GasHdrLtgV als auch den im Anhang dieser Vorschrift aufgeführten Richtlinien entsprechen und für die technischen Daten der Anlage / Rohrleitung ausreichend bemessen und ausgelegt sein. Ferner muss die Anlage allen rechtlichen Anforderungen für den Betrieb genügen (z. B. BetrSiV, ASG, DGUV, VDE und weitere).
Die Verdichterstation muss den aktuellen Vorschriften des DVGW — Arbeitsblattes G 491 und der G 497 sowie der GasHdrLtgV als auch den im Anhang dieser Vorschrift aufgeführten Richtlinien entsprechen und für die technischen Daten der Anlage / Rohrleitung ausreichend bemessen und ausgelegt sein. Ferner muss die Anlage allen rechtlichen Anforderungen für den Betrieb genügen (z. B. BetrSiV, ASG, DGUV, VDE und weitere).
Die Anlage ist für die Versorgung der Kunden der Stadtwerke Lehrte GmbH essenziell. Daher ist die Anlage im Hinblick auf einen möglichen Betriebsausfall mit einer hohen Betriebssicherheit aller Anlagenkomponenten zu konzipieren. Die Stadtwerke Lehrte GmbH legt größten Wert auf eine 100 % Verfügbarkeit der Anlage im Bedarfsfall.
Die Anlage ist für die Versorgung der Kunden der Stadtwerke Lehrte GmbH essenziell. Daher ist die Anlage im Hinblick auf einen möglichen Betriebsausfall mit einer hohen Betriebssicherheit aller Anlagenkomponenten zu konzipieren. Die Stadtwerke Lehrte GmbH legt größten Wert auf eine 100 % Verfügbarkeit der Anlage im Bedarfsfall.
Weitere Einzelheiten sind erst den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übergebenen Vergabeunterlagen (insb. dem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen, die der Zusammenfassung in dem bereits mit der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Formblatt „Teilnahmeantrag“ vorgeht.
Weitere Einzelheiten sind erst den mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übergebenen Vergabeunterlagen (insb. dem Leistungsverzeichnis) zu entnehmen, die der Zusammenfassung in dem bereits mit der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Formblatt „Teilnahmeantrag“ vorgeht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
— er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
— er/sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt/zahlen,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
— er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
— er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
— er/sie über ein Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001 / 2015 oder vergleichbar verfügt,
— er/sie ein nach DVGW-G493-1 zertifiziertes Unternehmen ist.
Die Stadtwerke Lehrte GmbH behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/ die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Stadtwerke Lehrte GmbH nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Stadtwerke Lehrte GmbH behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/ die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Stadtwerke Lehrte GmbH nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss Erklärungen zu seinem Nettojahresgesamtumsatz und zu seinem Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4)) der Bekanntmachung) in dem Geschäftsjahren 2017 bis 2019 machen.
Darzulegen sind die Umsätze anhand von GuV-Rechnungen mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Darzulegen sind die Umsätze anhand von GuV-Rechnungen mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss Erklärungen zur Anzahl von Mitarbeitern (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2017 bis 2019 machen, aufgegliedert nach Montage und Betrieb.
Der Bieter muss Erklärungen zur Anzahl von Mitarbeitern (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2017 bis 2019 machen, aufgegliedert nach Montage und Betrieb.
Der Bewerber erklärt außerdem verbindlich, dass er über folgende Kapazitäten für das Projekt verfügt und im Bedarfsfall einsetzen kann:
— Anzahl eigene Mitarbeiter (einschl. Firmeninhaber),
— Vor-/Nachname vor Ort einzusetzender Projektleiter,
— Vor-/Nachname Stellvertreter des vor Ort einzusetzenden Projektleiters.
Ferner hat der Bewerber Referenzen darzulegen:
Mit den Referenzleistungen (vglb. Leistungen im Sinne von Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Mit den Referenzleistungen (vglb. Leistungen im Sinne von Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Die folgenden Referenztabellen sind vollständig auszufüllen.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit darlegt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen Umfang des Projekts (= Anzahl der Ausspeisepunkte, Skizzierung der durchgeführten Leistungen),
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto)
— Auftraggeber mit Adresse,
— Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer,
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ).
Mindeststandards:
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit darlegt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen Umfang des Projekts (= Anzahl der Ausspeisepunkte, Skizzierung der durchgeführten Leistungen),
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto),
— Auftraggeber mit Adresse,
— Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer,
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen zur Angebotsphase
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen zur Angebotsphase
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vgl. Vergabeunterlagen zur Angebotsphase
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Soweit mehr als 3 Bewerber geeignet sein sollten, wird die Stadtwerke Lehrte GmbH die Ergebnisse der Eignungsprüfung auf der Grundlage der folgenden Aspekte in der folgenden Reihenfolge abschichten:
1) Referenzen,
2) Anzahl Mitarbeiter bzw. verbindlich zur Verfügung gestellte Kapazitäten,
3) Umsatz.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 6.11.2020, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der in Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich auf dem elektronischen Weg über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich dort beantwortet.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 6.11.2020, 12.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der in Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich auf dem elektronischen Weg über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich dort beantwortet.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 205-500175 (2020-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadtwerke Lehrte GmbH beabsichtigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach den Vorgaben der SektVO 2016 zur Beschaffung einer (Gas-)Verdichterstation (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme). Der Betrieb der Anlage (insb. Wartung, Inspektion und Instandsetzung) ist für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Abnahme der Montageleistungen angelegt.
Die Stadtwerke Lehrte GmbH beabsichtigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach den Vorgaben der SektVO 2016 zur Beschaffung einer (Gas-)Verdichterstation (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme). Der Betrieb der Anlage (insb. Wartung, Inspektion und Instandsetzung) ist für eine Laufzeit von 20 Jahren ab Abnahme der Montageleistungen angelegt.
Im Übrigen wird auf die Auftragsbekanntmachung vom 21.10.2020 (2020/S 205-500175) verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lehrte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-07 📅
Name: CeH4 technologies GmbH
Postanschrift: Celler Str. 5A
Postort: Celle
Land: Deutschland 🇩🇪 Celle
🏙️
Quelle: OJS 2021/S 117-308529 (2021-06-15)