Beschreibung der Beschaffung
Von den derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 79 ha sollen mit diesem Verhandlungsverfahren ca. 50 ha für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen (nachfolgend auch zusammenfassend: Grundstücksverträge) vergeben werden.
Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung von ein- und ausgehenden Umschlaggütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen beschäftigen (hafenaffine Ansiedlung). Als hafenaffin gilt für einen bestimmten Bereich der Fläche auch der Betrieb eines Servicecenters (Autohof, Gastronomie, Spielhalle, Beherbergungsbetriebe) rund um den „LKW-Bereich". Nur in diesem Bereich wären solche Nutzungen bauplanungsrechtlich zugelassen.
Die Grundstücksverträge sollen im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens vergeben werden.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, unabhängig vom Verfahrensstand im Folgenden zusammenfassend „Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Dessen Ablauf stellt sich wie folgt dar:
1.Teilnahmewettbewerb
JWP-M führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.
2. Indikatives Angebot
Soweit nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um mit jedem der geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsprojekte die Mindestanforderungen erfüllen, in Verhandlungen einzutreten, werden die geeigneten Bieter zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. In dem indikativen Angebot können auch bereits Wünsche bzgl. der Lage der Ansiedlungsfläche geäußert werden.
Im Zuge dieser Aufforderung wird JWP-M den Bietern die diskriminierungsfreien, anhand des Beschaffungsbedarfs von JWP-M ausgewählten Wertungskriterien mitteilen, anhand derer der Bestbieter Erbbaurechtsvertrag und/oder der Bestbieter Mietvertrag ermittelt werden wird. Im Fall des Punktegleichstandes wird mit diesen Bietern nachverhandelt und erneut zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die dargestellten Mindestbedingungen wie Mindestentgelte etc. sind nicht verhandelbar.
Es wird klargestellt, dass indikative Angebote zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages stets vorrangig behandelt werden. Sollten sowohl indikative Angebote zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages als auch indikative Angebote zum Abschluss eines Mietvertrages eingehen, werden daher 2 verschiedene Wertungsgruppen (Erbbaurechtsvertrag//Mietvertrag) gebildet. Nur falls die Verhandlungen mit dem oder den Bietern, die ein Angebot auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages eingereicht haben, nicht zum Erfolg führen, wird mit den Bietern, die ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages eingereicht haben, (entsprechend der gem. den in den Vergabeunterlagen dargestellten Kriterien ermittelten) verhandelt.
3. Verhandlungen
Durch Wertung der indikativen Angebote wird der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen eingetreten wird und die für diesen Bieter zu reservierende Fläche festgelegt. Über die verbliebenen Flächen wird entsprechend des durch Wertung festgestellten Ranges der verbliebenen Bieter mit diesen verhandelt.
Für die jeweilige Verhandlung wird ein Zeitraum festgelegt, während dessen die jeweilige Fläche nicht anderweitig durch JWP-M vermarktet wird (Reservierungsfrist). JWP-M wird, u. a. ausgehend von der Komplexität des Ansiedlungskonzeptes des Bestbieters (und ggf. dem/den Bieter/n Restfläche), eine angemessene Reservierungsfrist festlegen. Üblicherweise beträgt diese ca. 6 Monate. JWP-M behält sich vor, die Reservierungsfrist nach Ermessen angemessen zu verlängern.