Verhandlungsverfahren GVZ JadeWeserPort

Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
Von den derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 79 ha sollen mit diesem Verhandlungsverfahren ca. 50 ha für gewerbliche /industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen vergeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 153-19
Kurze Beschreibung:
Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Von den derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 79 ha sollen mit diesem Verhandlungsverfahren ca. 50 ha für gewerbliche /industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen vergeben werden.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
Postanschrift: Pazifik 1
Postleitzahl: 26388
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.jadeweserport.de 🌏
E-Mail: vergabe@jadeweserport.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDLE5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDLE5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 092-220886
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
1. Der/die abzuschließende/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge wird/werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start diese Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. JWP-M stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert. 2. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten Projektraum endet um 14.00 Uhr am 31. Tag nach Versand der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. Ziff. IV 2.2). Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder Feiertag handelt, endet die Frist um 14.00 Uhr des nächsten darauffolgenden Werktags. JWP-M behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal zu verlängern, wenn 3 Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Der Zeitraum der Verlängerung(en) wird im Rahmen einer Berichtigungsbekanntmachung veröffentlicht werden. 3. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. 4. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter JWP-M unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. 5. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen. 6. JWP-M behält sich die schrittweise Verringerung der zu vergebenden (Teil-) Flächen anhand der (ggf. zeitlich gestaffelten) Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens vor. 7. JWP-M behält sich vor, die von diesem Verhandlungsverfahren betroffenen Flächen auch aktiv zu vermarkten. Hierzu wird JWP-M gezielt Unternehmen ansprechen, die nach Kenntnis von JWP-M für eine Ansiedlung im GVZ JadeWeserPort in Betracht kommen. 8. JWP-M und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag/die Grundstücksverträge unter anderem anhand der in den Vergabeunterlagen abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben. 9. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich JWP-M auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDLE5
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
Mehr anzeigen
Von den derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 79 ha sollen mit diesem Verhandlungsverfahren ca. 50 ha für
gewerbliche /industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen vergeben werden.
gewerbliche/industrielle Ansiedlungen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen oder mittels Abschluss von Mietverträgen (nachfolgend auch zusammenfassend: Grundstücksverträge) vergeben werden.
Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung von ein- und ausgehenden Umschlaggütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen Dienstleistungen beschäftigen (hafenaffine Ansiedlung). Als hafenaffin gilt für einen bestimmten Bereich der Fläche auch der Betrieb eines Servicecenters (Autohof, Gastronomie, Spielhalle, Beherbergungsbetriebe) rund um den „LKW-Bereich". Nur in diesem Bereich wären solche Nutzungen bauplanungsrechtlich zugelassen.
Mehr anzeigen
Die Grundstücksverträge sollen im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens vergeben werden.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, unabhängig vom Verfahrensstand im Folgenden zusammenfassend „Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Mehr anzeigen
Dessen Ablauf stellt sich wie folgt dar:
1.Teilnahmewettbewerb
JWP-M führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.
2. Indikatives Angebot
Soweit nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, um mit jedem der geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsprojekte die Mindestanforderungen erfüllen, in Verhandlungen einzutreten, werden die geeigneten Bieter zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. In dem indikativen Angebot können auch bereits Wünsche bzgl. der Lage der Ansiedlungsfläche geäußert werden.
Mehr anzeigen
Im Zuge dieser Aufforderung wird JWP-M den Bietern die diskriminierungsfreien, anhand des Beschaffungsbedarfs von JWP-M ausgewählten Wertungskriterien mitteilen, anhand derer der Bestbieter Erbbaurechtsvertrag und/oder der Bestbieter Mietvertrag ermittelt werden wird. Im Fall des Punktegleichstandes wird mit diesen Bietern nachverhandelt und erneut zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die dargestellten Mindestbedingungen wie Mindestentgelte etc. sind nicht verhandelbar.
Mehr anzeigen
Es wird klargestellt, dass indikative Angebote zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages stets vorrangig behandelt werden. Sollten sowohl indikative Angebote zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages als auch indikative Angebote zum Abschluss eines Mietvertrages eingehen, werden daher 2 verschiedene Wertungsgruppen (Erbbaurechtsvertrag//Mietvertrag) gebildet. Nur falls die Verhandlungen mit dem oder den Bietern, die ein Angebot auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages eingereicht haben, nicht zum Erfolg führen, wird mit den Bietern, die ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages eingereicht haben, (entsprechend der gem. den in den Vergabeunterlagen dargestellten Kriterien ermittelten) verhandelt.
Mehr anzeigen
3. Verhandlungen
Durch Wertung der indikativen Angebote wird der Bieter ausgewählt, mit dem vorrangig in Verhandlungen eingetreten wird und die für diesen Bieter zu reservierende Fläche festgelegt. Über die verbliebenen Flächen wird entsprechend des durch Wertung festgestellten Ranges der verbliebenen Bieter mit diesen verhandelt.
Mehr anzeigen
Für die jeweilige Verhandlung wird ein Zeitraum festgelegt, während dessen die jeweilige Fläche nicht anderweitig durch JWP-M vermarktet wird (Reservierungsfrist). JWP-M wird, u. a. ausgehend von der Komplexität des Ansiedlungskonzeptes des Bestbieters (und ggf. dem/den Bieter/n Restfläche), eine angemessene Reservierungsfrist festlegen. Üblicherweise beträgt diese ca. 6 Monate. JWP-M behält sich vor, die Reservierungsfrist nach Ermessen angemessen zu verlängern.
Mehr anzeigen
Dauer: 360 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch – bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren – nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
JadeWeserPort Wilhelmshaven
Am Pazifik 1
26388 Wilhelmshaven

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern.
Mehr anzeigen
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
Mehr anzeigen
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Mehr anzeigen
4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
Auf Anforderung von JWP-M sind zudem vorzulegen:
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft.
6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate zu sein) des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen
Auf Anforderung von JWP-M sind vorzulegen:
2. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
Mehr anzeigen
3. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Mehr anzeigen
4. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein).
Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. JWP-M behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Version.
Mehr anzeigen
JWP-M weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Mehr anzeigen
Der Eignungsnachweis kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Erbbaurechtsvertrages) muss auf Anforderung von JWP-M (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter wird auf seine Eignung zur Realisierung (technische Leistungsfähigkeit) geprüft.
Hierzu hat der Bieter seine bisherigen Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung in einer selbst zu erstellenden Anlage darzulegen. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen hafenaffinen Nutzungszweck.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
Mehr anzeigen
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Mehr anzeigen
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von JWP-M eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
JWP-M behält sich vor, den Vertragsschluss davon abhängig zu machen, dass angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) gestellt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von JWP-M vorzusehen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Andreas Bullwinkel
Internetadresse: www.jadeweserport.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FDLE5/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der/die abzuschließende/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge wird/werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start diese Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. JWP-M stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Mehr anzeigen
2. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten Projektraum endet um 14.00 Uhr am 31. Tag nach Versand der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. Ziff. IV 2.2). Soweit es sich hierbei um einen Wochenend- oder Feiertag handelt, endet die Frist um 14.00 Uhr des nächsten darauffolgenden Werktags.
Mehr anzeigen
JWP-M behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal zu verlängern, wenn 3 Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Der Zeitraum der Verlängerung(en) wird im Rahmen einer Berichtigungsbekanntmachung veröffentlicht werden.
Mehr anzeigen
3. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
4. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter JWP-M unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Mehr anzeigen
5. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
6. JWP-M behält sich die schrittweise Verringerung der zu vergebenden (Teil-) Flächen anhand der (ggf. zeitlich gestaffelten) Ergebnisse des Verhandlungsverfahrens vor.
7. JWP-M behält sich vor, die von diesem Verhandlungsverfahren betroffenen Flächen auch aktiv zu vermarkten. Hierzu wird JWP-M gezielt Unternehmen ansprechen, die nach Kenntnis von JWP-M für eine Ansiedlung im GVZ JadeWeserPort in Betracht kommen.
8. JWP-M und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag/die Grundstücksverträge unter anderem anhand der in den Vergabeunterlagen abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
Mehr anzeigen
9. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich JWP-M auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDLE5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 092-220886 (2020-05-07)