Die Auftraggeber beabsichtigen, Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt stufenweise zu vergeben. Die Bahnsteige der bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen auf 80 m Nutzlänge auszubauen. Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen.Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere: Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienen-und des Straßenverkehrs, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Fachplanung Elektro und Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Straßenverkehrsanlagen. Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2020-0163-66-7
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeber beabsichtigen, Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt stufenweise zu vergeben. Die Bahnsteige der bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen auf 80 m Nutzlänge auszubauen. Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen.Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere: Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienen-und des Straßenverkehrs, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Fachplanung Elektro und Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Straßenverkehrsanlagen. Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Die Auftraggeber beabsichtigen, Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt stufenweise zu vergeben. Die Bahnsteige der bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen auf 80 m Nutzlänge auszubauen. Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen.Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere: Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienen-und des Straßenverkehrs, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Fachplanung Elektro und Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Straßenverkehrsanlagen. Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Die Auftraggeber werden alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Nähere Informationen sind dem Dokument „302 – Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb“ zu entnehmen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Die Auftraggeber werden alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Nähere Informationen sind dem Dokument „302 – Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb“ zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem circa 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westenbis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraßebis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf circa Euro 100 Millionen (netto).
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem circa 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westenbis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraßebis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf circa Euro 100 Millionen (netto).
Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistpungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnetI):
Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistpungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnetI):
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung;
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung;
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung;
— Ingenieurvermessung gemäß Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie zum Beispiel koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, und so weiter. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie zum Beispiel koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, und so weiter. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber wird die Leistungen stufenweise und gegebenenfalls abschnittsweise beauftragen, vgl. II.2.4.
Zusätzliche Informationen:
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Die Auftraggeber werden alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Die Auftraggeber werden alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Nähere Informationen sind dem Dokument „302 – Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb“ zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (beiBewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
— dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreicheSelbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder einvergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträgeentrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder einvergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträgeentrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
b) Formlose Eigenerkärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss alsBietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
b) Formlose Eigenerkärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss alsBietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
A) Koordinierender Generalplaner,
B) Verkehrsplanung,
C) Fachplanung Technische Ausrüstung Straßenverkehrstechnik,
D) Fachplanung Elektro
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Die Auftraggeber behalten sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 1, 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Die Auftraggeber behalten sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 1, 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 5 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens Euro 5 Millionen erwirtschaftet hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Gesamtumsätze der letzten 5 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens Euro 5 Millionen erwirtschaftet hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet,
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 3 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Websitehinterlegten Vordrucke verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Websitehinterlegten Vordrucke verwenden.
Die Auftraggeber behalten sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2, 3 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den Leistungsbereichen B) Verkehrsplanung, C) Fachplanung Technische Ausrüstung Straßenverkehrstechnik und D) Fachplanung Elektro beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019):
a) Anzahl der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den Leistungsbereichen B) Verkehrsplanung, C) Fachplanung Technische Ausrüstung Straßenverkehrstechnik und D) Fachplanung Elektro beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019):
— im Leistungsbereich B) Verkehrsplanung mindestens 20 Arbeitskräfte (nicht Verwaltungsmitarbeiter);
— im Leistungsbereich C) Fachplanung Technische Ausrüstung Straßenverkehrstechnik mindestens 5 Arbeitskräfte (nicht Verwaltungsmitarbeiter) und
— im Leistungsbereich D) Fachplanung Elektro mindestens 5 Arbeitskräfte (nicht Verwaltungsmitarbeiter) jahresdurchschnittlich beschäftigt wurden.
Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet. Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
b) Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie der Referenzen in den letzten 15 Jahren. Daraus sollte sich ergeben,
b) Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie der Referenzen in den letzten 15 Jahren. Daraus sollte sich ergeben,
— dass der Bewerber in den letzten 15 Jahren (2006-2020) im Leistungsbereich B) Verkehrsplanung die Leistungsphase 3 der HOAI für mindestens 10 sowie die Leistungsphasen 5, 6 und 8 für mindestens 5 Neu-oder Umbauten oberirdischer Stadtbahnhaltestellen inkl. der angrenzenden Straßenräume abgeschlossen hat.
— dass der Bewerber in den letzten 15 Jahren (2006-2020) im Leistungsbereich B) Verkehrsplanung die Leistungsphase 3 der HOAI für mindestens 10 sowie die Leistungsphasen 5, 6 und 8 für mindestens 5 Neu-oder Umbauten oberirdischer Stadtbahnhaltestellen inkl. der angrenzenden Straßenräume abgeschlossen hat.
Dass der Bewerber in den letzten 15 Jahren (2006-2020) im Bereich Gleisbau für mindestens 3 Neu- oder Umbauten oberirdischer Stadtbahnhaltetstellen die Leistungsphasen 3, 5, 6 und 8 der HOAI abgeschlossen hat;
— dass der Bewerber in den letzten 5 Jahren (2016-2020) im Leistungsbereich…
… C) Fachplanung Technische Ausrüstung Straßenverkehrstechnik (insbesondere Lichtsignalanlagen) für mindestens 2 Neu- oder Umbauten die Leistungsphasen 3, 5, 6 und 8 HOAI abgeschlossen hat;
… D) Fachplanung Elektro für mindestens 2 Neu- oder Umbauten oberirdischer Stadtbahnhaltestellen die Leistungsphasen 3, 5, 6 und 8 HOAI abgeschlossen hat.
Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
c) Eigenerklärung zur Technischen Ausrüstung und spezifischen Erfahrungen im Bereich Lichtsicherungsanlagen nach Maßgabe des auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordruckes.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantraginsbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantraginsbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Die Auftraggeber behalten sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2, 3 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist,die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist,die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auftraggeber behalten sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die Auftraggeber insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, insbesondere im Bereich Verkehrsplanung und technische Ausrüstung, sowie – nachrangig – die Leistungsfähigkeit der Bewerber anhand der Kenngrößen Anzahl der Mitarbeiter und Umsatz berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auftraggeber behalten sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden die Auftraggeber insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, insbesondere im Bereich Verkehrsplanung und technische Ausrüstung, sowie – nachrangig – die Leistungsfähigkeit der Bewerber anhand der Kenngrößen Anzahl der Mitarbeiter und Umsatz berücksichtigen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption und Vorgehensweise (unter anderem Projektstruktur, Projektteam, Vorgehensweise (inklusive Terminplan) und Personaleinsatzplan/Einsatz Schlüsselpersonal) – vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmwettbewerb bekanntgegeben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen / Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals – vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmwettbewerb bekanntgegeben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zertifizierung nach DIN ISO 9001 – vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmwettbewerb bekanntgegeben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,5 %
Preis (Gewichtung): 49,5 %
1. Die Stadt Köln führt das Verfahren für die KVB als Federführer durch.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren(z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG),behalten sich die Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässigewettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zubegründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren(z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG),behalten sich die Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässigewettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zubegründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung der Auftraggeber. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung der Auftraggeber. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Die Auftraggeber werden den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Eckpunkte des Generalplanervertrages, sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da die Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerbdurchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zukonkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4. Die Auftraggeber werden den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website zu einem späteren Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Eckpunkte des Generalplanervertrages, sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da die Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerbdurchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zukonkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
5. Die Auftraggeber werden jedem Bieter, der ein wertbares letztverbindliches Angebot abgibt, jedoch nicht den Zuschlag erhalten wird, eine einmalige Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren in Höhe von 10 000 EUR (netto) gewähren.
6. IRd Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch die Auftraggeber beginnt und mit der Abgabe erster indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagenrechtsverbindliche Angebote abzugeben.
6. IRd Verhandlungsverfahrens ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch die Auftraggeber beginnt und mit der Abgabe erster indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagenrechtsverbindliche Angebote abzugeben.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise behalten sich die Auftraggeber vor, den Teilnahmewettbewerb erneut zu öffnen beziehungsweise Fristen zu verlängern, wenn und soweit dies zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Wettbewerbs erforderlich sein sollte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise behalten sich die Auftraggeber vor, den Teilnahmewettbewerb erneut zu öffnen beziehungsweise Fristen zu verlängern, wenn und soweit dies zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Wettbewerbs erforderlich sein sollte.
Quelle: OJS 2020/S 068-162676 (2020-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeber beabsichtigen, Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt stufenweise zu vergeben. Die Bahnsteige der bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen auf 80 m Nutzlänge auszubauen. Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere:
— Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienen-und des Straßenverkehrs,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Tragwerksplanung,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Straßenverkehrsanlagen.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stad tKöln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Die Auftraggeber beabsichtigen, Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt stufenweise zu vergeben. Die Bahnsteige der bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen auf 80 m Nutzlänge auszubauen. Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere:
— Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienen-und des Straßenverkehrs,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Tragwerksplanung,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Straßenverkehrsanlagen.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stad tKöln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Auftraggeber beabsichtigen, Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt stufenweise zu vergeben. Die Bahnsteige der bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen auf 80 m Nutzlänge auszubauen. Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere:
Die Auftraggeber beabsichtigen, Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt stufenweise zu vergeben. Die Bahnsteige der bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen auf 80 m Nutzlänge auszubauen. Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere:
— Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienen-und des Straßenverkehrs,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Tragwerksplanung,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Straßenverkehrsanlagen.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stad tKöln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto).
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto).
Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistpungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistpungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit,usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftrageber beabsichtigen ferner, die Leistungenabschnittsweise zu vergeben.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit,usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftrageber beabsichtigen ferner, die Leistungenabschnittsweise zu vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber wird die Leistungen stufenweise und ggf. abschnittsweise beauftragen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption und Vorgehensweise (u. a. Projektstruktur, Projektteam, Vorgehensweise(inkl. Terminplan) und Personaleinsatzplan/Einsatz Schlüsselpersonal) – vorläufiges Kriterium (auch bzgl.Gewichtung) Details werden nach Teilnahmwettbewerb bekanntgegeben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen/Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals – vorläufiges Kriterium(auch bzgl. Gewichtung) Details werden nach Teilnahmwettbewerb bekanntgegeben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zertifizierung nach DIN ISO 9001 – vorläufiges Kriterium (auch bzgl. Gewichtung)Details werden nach Teilnahmwettbewerb bekanntgegeben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,5
Preis (Gewichtung): 49,5
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-29 📅
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: DB Engineering & Consulting
Postort: Berling
Land: Berlin🏙️
Name: ZPP Ingenieure AG
Postort: Bochum
Land: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Postleitzahl: 50679
Quelle: OJS 2021/S 108-286077 (2021-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse – WEST
Referenznummer: 2020-0163-66
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistpungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit,usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftrageber beabsichtigen ferner, die Leistungenabschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistpungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planungbauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit,usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftrageber beabsichtigen ferner, die Leistungenabschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1691540.96 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2020-0163-66
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse – West
Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse (WEST)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Postanschrift: Ost-West-Achse (WEST)
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-29 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postanschrift: Ost-West-Achse Köln (WEST)
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel
43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel
43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-29 📅
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West Achse – WEST
Verkehrsplanung Leistungsphase 2, zusätzliche Varianten
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1721380.12 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: TPA-0001
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: INGE Ost-West-Achse Köln (WEST) - c/o Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE15155059
Postanschrift: Grafenberger Allee 293
Postleitzahl: 40237
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: duesseldorf@schuessler-plan.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.schuessler-plan.de🌏
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
siehe § 160 Abs. 3 GWB, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen. siehe § 135 Abs. 2 GWB,30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsbl. EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsänderung im Amtsblatt der EU.
siehe § 160 Abs. 3 GWB, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen. siehe § 135 Abs. 2 GWB,30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsbl. EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsänderung im Amtsblatt der EU.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Nationale Registrierungsnummer: DE122790626
Abteilung: Submissionsdienst
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: 302-submissionsdienst@stadt-koeln.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.schuessler-plan.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verkehrsplanung Leistungsphase 2, zusätzliche Varianten
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Vorliegend sind Leistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Im Rahmen der Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse (West) sind gemäß Vertrag in der Leistungsphase 2 bis zu 3 Varianten an den Haltestellen zu untersuchen. An den Haltestellen Weiden Römergrab, Junkersdorf und Universitätsstraße ist die vertraglich vereinbarte Anzahl der zu untersuchenden Varianten überschritten worden. Seitens des AN wurde in der 10. Planungsbesprechung am 06.10.2022 bestätigt, dass die Gesamtzahl der bis dahin zu bearbeitenden Varianten in der Leistungsphase 2 mit dem Vertrag abgegolten ist.
Nach dem 06.10.2022 wurden an den Haltestellen Weiden Römergrab und Junkersdorf noch weitere Varianten untersucht.
Bei der Haltestelle Weiden Römergrab ergab die Untersuchung der ersten 3 Varianten aufgrund des vorhandenen südlichen Gleisradius ein Spaltmaß zwischen Niederflurfahrzeug und Bahnsteigkante, welches den gültigen Richtlinien nicht mehr entspricht. Die 4. Variante wurde seitens der KVB abgelehnt. Diese Seitenbahnsteigsvariante würde zu einem mehrfachen Wechsel der Seite des Fahrgastwechsels führen, da die benachbarten Haltestellen mit Mittelbahnsteigen ausgestattet sind. Aus diesem Grunde wurde eine weitere Mittelbahnsteigsvariante untersucht.
An der Haltestelle Junkersdorf wurde die Untersuchung von 4 weiteren Varianten erforderlich, da keine der zuvor untersuchten Varianten die betrieblichen Mindestanforderungen erfüllen konnte.
Die Untersuchung der Mittelbahnsteigsvariante an der Haltestelle Weiden Römergrab und der 4 weiteren Varianten der Haltestelle Junkersdorf waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Die Leistungen sind daher nachtragsrelevant und werden mit dem vorliegenden Nachtragsangebot 05 angeboten.
Weitere Voraussetzung:
Der Wechsel des Auftragnehmers führt aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zu erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber. Technische Schwierigkeiten liegen vor, wenn die Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung, auch bei Wartungsbedarfen, und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen (Ziekow/Völlink/Ziekow, 4. Aufl. 2020, GWB § 132 Rn. 49). Wirtschaftliche Gründe, können neben erhöhten Koordinierungs- und Anpassungsbedarfen z.B. auch Gesichtspunkte der Klarheit der Mängelhaftung sein (Ziekow/Völlink/Ziekow, 4. Aufl. 2020, GWB § 132 Rn. 48).
Aus technischen Gründen und im Hinblick auf eine effiziente Bearbeitung der Simulation ist es notwendig, dass die Variantenuntersuchungen durch denselben Auftragnehmer durchgeführt wurden. Es handelt sich bei den Leistungen um planerische Eingriffe, die im bereits beauftragten Planungsraum der INGE Ost-West-Achse (West) liegen. Die Leistungen der INGE Ost-West-Achse (West) beinhalten u. a. die Untersuchung der Varianten aller Haltestellen entlang der Strecke der Linie 1 und die anschließende Verkehrsanlagenplanung im Bereich der Haltestellen. Dafür wurde durch den Auftragnehmer eine umfangreiche Grundlagenermittlung durchgeführt und bei Abwägung der bisherigen Varianten ein exklusives Expertenwissen erarbeitet, sodass die Leistung durch einen unabhängigen Auftragnehmer nicht effizient bearbeitet werden könnte.
Vorliegend sind Leistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Im Rahmen der Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse (West) sind gemäß Vertrag in der Leistungsphase 2 bis zu 3 Varianten an den Haltestellen zu untersuchen. An den Haltestellen Weiden Römergrab, Junkersdorf und Universitätsstraße ist die vertraglich vereinbarte Anzahl der zu untersuchenden Varianten überschritten worden. Seitens des AN wurde in der 10. Planungsbesprechung am 06.10.2022 bestätigt, dass die Gesamtzahl der bis dahin zu bearbeitenden Varianten in der Leistungsphase 2 mit dem Vertrag abgegolten ist.
Nach dem 06.10.2022 wurden an den Haltestellen Weiden Römergrab und Junkersdorf noch weitere Varianten untersucht.
Bei der Haltestelle Weiden Römergrab ergab die Untersuchung der ersten 3 Varianten aufgrund des vorhandenen südlichen Gleisradius ein Spaltmaß zwischen Niederflurfahrzeug und Bahnsteigkante, welches den gültigen Richtlinien nicht mehr entspricht. Die 4. Variante wurde seitens der KVB abgelehnt. Diese Seitenbahnsteigsvariante würde zu einem mehrfachen Wechsel der Seite des Fahrgastwechsels führen, da die benachbarten Haltestellen mit Mittelbahnsteigen ausgestattet sind. Aus diesem Grunde wurde eine weitere Mittelbahnsteigsvariante untersucht.
An der Haltestelle Junkersdorf wurde die Untersuchung von 4 weiteren Varianten erforderlich, da keine der zuvor untersuchten Varianten die betrieblichen Mindestanforderungen erfüllen konnte.
Die Untersuchung der Mittelbahnsteigsvariante an der Haltestelle Weiden Römergrab und der 4 weiteren Varianten der Haltestelle Junkersdorf waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Die Leistungen sind daher nachtragsrelevant und werden mit dem vorliegenden Nachtragsangebot 05 angeboten.
Weitere Voraussetzung:
Der Wechsel des Auftragnehmers führt aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zu erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber. Technische Schwierigkeiten liegen vor, wenn die Erbringung der Zusatzleistung durch einen anderen Auftragnehmer entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung, auch bei Wartungsbedarfen, und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten führt, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen (Ziekow/Völlink/Ziekow, 4. Aufl. 2020, GWB § 132 Rn. 49). Wirtschaftliche Gründe, können neben erhöhten Koordinierungs- und Anpassungsbedarfen z.B. auch Gesichtspunkte der Klarheit der Mängelhaftung sein (Ziekow/Völlink/Ziekow, 4. Aufl. 2020, GWB § 132 Rn. 48).
Aus technischen Gründen und im Hinblick auf eine effiziente Bearbeitung der Simulation ist es notwendig, dass die Variantenuntersuchungen durch denselben Auftragnehmer durchgeführt wurden. Es handelt sich bei den Leistungen um planerische Eingriffe, die im bereits beauftragten Planungsraum der INGE Ost-West-Achse (West) liegen. Die Leistungen der INGE Ost-West-Achse (West) beinhalten u. a. die Untersuchung der Varianten aller Haltestellen entlang der Strecke der Linie 1 und die anschließende Verkehrsanlagenplanung im Bereich der Haltestellen. Dafür wurde durch den Auftragnehmer eine umfangreiche Grundlagenermittlung durchgeführt und bei Abwägung der bisherigen Varianten ein exklusives Expertenwissen erarbeitet, sodass die Leistung durch einen unabhängigen Auftragnehmer nicht effizient bearbeitet werden könnte.
Quelle: OJS 2024/S 064-190225 (2024-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West Achse – West
Referenznummer: 2020-0163-66 NA10
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 9 061 075 EUR (framework approximate) 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2020-0163-66 NA10
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Der Auftragnehmer soll die Auftraggeber sowohl während der Planungs- als auch während der Bauphase unterstützen..
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Der Auftragnehmer soll die Auftraggeber sowohl während der Planungs- als auch während der Bauphase unterstützen..
Postanschrift: Ost-West-Achse
Postleitzahl: 50667
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2020-0163-66 NA10 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8 966 964 EUR 💰
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 9 061 075 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8 966 964 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020-0163-66 NA10
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Schüssler Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe_xx
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Köln - Amt für Straßen- und Radwegebau
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Abteilung: Vergabe Bauwirtschaft
E-Mail: alica.weber@stadt-koeln.de📧
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe__
Postanschrift: Zeughausstr. 2- 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.bezregkoeln. nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-03+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Bearbeitung der Lph 1 durch den Generalplaner wurde in der ersten Planungsbesprechung am 16.06.2021 vereinbart, dass die Planung im UTM-Koordinatensystem (seit 2009 das amtliche Lagebezugssystem in Nordrhein-Westfalen) erfolgt.
Zum Ende der Lph 2 im August 2023 entschied die AG, gemäß der Forderungen der KVB, die weiterführende Planung (ab Lph 3) im Gauß-Krüger System zu erstellen.
Eine Anpassung der Planung auf das Gauß-Krüger Koordinatensystem erscheint für die Ausführungsplanung unumgänglich. Da der Transformationsaufwand mit der Planungstiefe wächst, wurde eine Transformation der Planungen für die Lph 3 beschlossen.
Die Transformation an sich wird durch das Amt 23 durchgeführt. Für den Generalplaner entsteht in der Vor- und Nachbereitung der Pläne der im Nachtragsangebot aufgezeigte Aufwand. Insbesondere in der Nachbereitung weisen die durch 23 transformierten Pläne einen sehr hohen Überarbeitungsbedarf auf. So werden unter anderem bei Linien nur Start- und Endpunkte richtig übernommen, Blöcke sind in ihre einzelnen Bestandteile geteilt und bei Linien und Schraffuren ändern sich die Eigenschaften (z. B. Strichstärke, Linienart, etc.). Alle eingerechneten Achsen (Gleisachsen, Weichen, Fahrbahnränder etc.) müssen in dem Gauß-Krüger-System nachtrassiert werden
Im Rahmen der Bearbeitung der Lph 1 durch den Generalplaner wurde in der ersten Planungsbesprechung am 16.06.2021 vereinbart, dass die Planung im UTM-Koordinatensystem (seit 2009 das amtliche Lagebezugssystem in Nordrhein-Westfalen) erfolgt.
Zum Ende der Lph 2 im August 2023 entschied die AG, gemäß der Forderungen der KVB, die weiterführende Planung (ab Lph 3) im Gauß-Krüger System zu erstellen.
Eine Anpassung der Planung auf das Gauß-Krüger Koordinatensystem erscheint für die Ausführungsplanung unumgänglich. Da der Transformationsaufwand mit der Planungstiefe wächst, wurde eine Transformation der Planungen für die Lph 3 beschlossen.
Die Transformation an sich wird durch das Amt 23 durchgeführt. Für den Generalplaner entsteht in der Vor- und Nachbereitung der Pläne der im Nachtragsangebot aufgezeigte Aufwand. Insbesondere in der Nachbereitung weisen die durch 23 transformierten Pläne einen sehr hohen Überarbeitungsbedarf auf. So werden unter anderem bei Linien nur Start- und Endpunkte richtig übernommen, Blöcke sind in ihre einzelnen Bestandteile geteilt und bei Linien und Schraffuren ändern sich die Eigenschaften (z. B. Strichstärke, Linienart, etc.). Alle eingerechneten Achsen (Gleisachsen, Weichen, Fahrbahnränder etc.) müssen in dem Gauß-Krüger-System nachtrassiert werden
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
VII.2.3) Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [8.966.964,51] Währung: EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [9.061.075,61] Währung: EUR
VII.2.3) Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [8.966.964,51] Währung: EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [9.061.075,61] Währung: EUR
Quelle: OJS 2024/S 235-736102 (2024-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020-0163-66 NA7
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 9 066 673 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2020-0163-66 NA7
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Der Auftragnehmer soll die Auftraggeber sowohl während der Planungs- als auch während der Bauphase unterstützen
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Der Auftragnehmer soll die Auftraggeber sowohl während der Planungs- als auch während der Bauphase unterstützen
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2020-0163-66 NA7
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West Achse – West
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 9 066 673 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020-0163 NA7 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler Plan Ingenieurgesellschaft mbH
URL: https://www.schuessler-plan.de/🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Wi
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe_x
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Vorliegend sind Leistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Im Rahmen der Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse (West) ist gemäß Vertragsterminplan eine Laufzeit der Leistungsphase 2 von 15,5 Monaten vorgesehen. Durch verschiedene Verzögerungen ergab sich eine tatsächlicher Leistungszeitraum von 33 Monaten für die Leistungsphase 2. Gründe für die Verzögerungen waren im Einzelnen:
- verzögerte Entscheidungen zur Radwegführung im Bereich Braunsfeld (Haltestellen Alter Militärring bis Aachener Straße/Gürtel)
- verzögerte Festlegungen zu den Planungen an den Haltestellen Universitätsstraße und Rheinenergiestadion
- Verzögerungen sowohl bei der Planprüfung als auch Planfreigabe.
Durch die Verlängerung des Leistungszeitraums der Leistungsphase 2 ergibt sich ein Mehraufwand für die Generalplanerleistungen (z. B. interne Koordination des Generalplanerteams und sonstiger Dritter, Besprechungs- und Berichtswesen, Betrieb und Pflege des digitalen Multiprojektraums). Die Leistungen sind daher nachtragsrelevant und werden mit dem vorliegenden Nachtragsangebot 07 angeboten
Vorliegend sind Leistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Im Rahmen der Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse (West) ist gemäß Vertragsterminplan eine Laufzeit der Leistungsphase 2 von 15,5 Monaten vorgesehen. Durch verschiedene Verzögerungen ergab sich eine tatsächlicher Leistungszeitraum von 33 Monaten für die Leistungsphase 2. Gründe für die Verzögerungen waren im Einzelnen:
- verzögerte Entscheidungen zur Radwegführung im Bereich Braunsfeld (Haltestellen Alter Militärring bis Aachener Straße/Gürtel)
- verzögerte Festlegungen zu den Planungen an den Haltestellen Universitätsstraße und Rheinenergiestadion
- Verzögerungen sowohl bei der Planprüfung als auch Planfreigabe.
Durch die Verlängerung des Leistungszeitraums der Leistungsphase 2 ergibt sich ein Mehraufwand für die Generalplanerleistungen (z. B. interne Koordination des Generalplanerteams und sonstiger Dritter, Besprechungs- und Berichtswesen, Betrieb und Pflege des digitalen Multiprojektraums). Die Leistungen sind daher nachtragsrelevant und werden mit dem vorliegenden Nachtragsangebot 07 angeboten
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
VII.2.3) Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [8.966.964,51] Währung: EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [9.066.673,24] Währung: EUR
VII.2.3) Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [8.966.964,51] Währung: EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [9.066.673,24] Währung: EUR
Quelle: OJS 2024/S 235-737267 (2024-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse (OWA West)
Referenznummer: 2020-0163-66 NA4 Beschreibung
Interne Kennung: 2020-0163-66 NA4
Titel: Generalplanerleistungen für die Kapazitätserweiterung der Ost-West Achse – West
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2020-0163-66 NA4 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 9 160 784 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020-0163-66NA4 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe_x
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-04+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die INGE Ost-West-Achse (West) ist mit den Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Universitätsstraße beauftragt. Die bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen (80m Nutzlänge statt bisher 60m) zu ertüchtigen. Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere: Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienen- und des Straßenverkehrs, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Fachplanung Elektro und Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Straßenverkehrsanlagen (LSA-Planung).
Im Rahmen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) wurde festgestellt, dass als Grundlage für die LSA-Planung eine Verkehrsanlagenplanung auch der nicht zu den Haltestellen gehörigen Knotenpunkte erforderlich ist. Zum Leistungsbild des Generalplaners gehören bisher nur die zur Haltestelle gehörigen Knotenpunkte. Mit dem Nachtrag Nummer 1 wurde bereits die Planung der nicht den Haltestellen zugehörigen Knoten im Bereich C (Weiden West bis westlich der Haltestelle Alter Militärring) beauftragt. Analog dazu werden in diesem Nachtrag die vier nicht den Haltestellen zugehörigen Knotenpunkten im Bereich B (Alter Militärring bis Aachener Straße /Gürtel) beauftragt.
Desweitern kam im März 2022 der Wunsch des Dezernats nach einer Änderung der Radverkehrsführung auf der Aachener Straße in Braunsfeld auf. Nach Beteiligung der Politik in Form von Fachgesprächen wurden dem Generalplaner die Planung der im Nachtrag unter Punkt 2.2 aufgeführten Maßnahmen Ende August 2022 übertragen. Hieraus resultierte eine nicht mit dem Hauptauftrag abgedeckte Überarbeitung der Planungen zu den Haltestellen Clarenbachstift, Maarweg und Aachener Straße / Gürtel, sowie der Bereich zwischen den Haltestellen
Die INGE Ost-West-Achse (West) ist mit den Generalplanerleistungen für eine Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Universitätsstraße beauftragt. Die bestehenden Haltestellen sind für den Einsatz von Langzügen (80m Nutzlänge statt bisher 60m) zu ertüchtigen. Zu den Generalplanerleistungen gehören insbesondere: Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienen- und des Straßenverkehrs, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Fachplanung Elektro und Fachplanung für die Technische Ausrüstung der Straßenverkehrsanlagen (LSA-Planung).
Im Rahmen der Leistungsphase 2 (Vorplanung) wurde festgestellt, dass als Grundlage für die LSA-Planung eine Verkehrsanlagenplanung auch der nicht zu den Haltestellen gehörigen Knotenpunkte erforderlich ist. Zum Leistungsbild des Generalplaners gehören bisher nur die zur Haltestelle gehörigen Knotenpunkte. Mit dem Nachtrag Nummer 1 wurde bereits die Planung der nicht den Haltestellen zugehörigen Knoten im Bereich C (Weiden West bis westlich der Haltestelle Alter Militärring) beauftragt. Analog dazu werden in diesem Nachtrag die vier nicht den Haltestellen zugehörigen Knotenpunkten im Bereich B (Alter Militärring bis Aachener Straße /Gürtel) beauftragt.
Desweitern kam im März 2022 der Wunsch des Dezernats nach einer Änderung der Radverkehrsführung auf der Aachener Straße in Braunsfeld auf. Nach Beteiligung der Politik in Form von Fachgesprächen wurden dem Generalplaner die Planung der im Nachtrag unter Punkt 2.2 aufgeführten Maßnahmen Ende August 2022 übertragen. Hieraus resultierte eine nicht mit dem Hauptauftrag abgedeckte Überarbeitung der Planungen zu den Haltestellen Clarenbachstift, Maarweg und Aachener Straße / Gürtel, sowie der Bereich zwischen den Haltestellen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
VII.2.3) Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [9.160.784,34] Währung: EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [9.230.528,68] Währung: EUR
VII.2.3) Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [9.160.784,34] Währung: EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [9.230.528,68] Währung: EUR
Quelle: OJS 2024/S 236-740145 (2024-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 9 230 528 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Gegenstand der Planung für die Kapazitätserweiterung der Stadtbahnlinie 1 auf dem Abschnitt von Weiden West bis Heumarkt ist der Umbau und der teilweise Neubau von insgesamt 18 Stadtbahnhaltestellen inklusive angrenzender Straßenräume auf einem ca. 10 km langen Straßen- und Stadtbahnabschnitt vom Kölner Westen bis in die Kölner Innenstadt (Westast). Die bestehenden Haltestellen sind mit folgenden Maßgaben für den Einsatz von Langzügen zu ertüchtigen und auf 80 m Nutzlänge auszubauen: Die Haltestellen auf der Aachener Straße (Weiden-West bis Universitätsstraße) sind für den Endzustand, die Innenstadt-Haltestellen Moltkestraße bis Heumarkt qualitativ hochwertig und nachhaltig als Zwischenzustand zu planen. Die Stadt Köln schätzt die Gesamtkosten für diese Maßnahmen auf ca. 100 Mio EUR (netto). Zu den Generalplanerleistungen gehören neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen insbesondere folgende Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 der HOA, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet.
I)
— Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI,
— Fachplanung Elektro und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI, soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung,
— Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI), soweit erforderlich, Notwendigkeit und Umfang ergeben sich erst im Laufe der Planung.
Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. koordinierte Leitungsbestands- und -verlegeplanung, Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, punktuelle Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Die Auftraggeber beabsichtigen ferner, die Leistungen abschnittsweise zu vergeben.
Gutachterleistungen werden gesondert vergeben.
Der Auftrag ist Teil des Gesamtprojektes „Umbau der Ost-West-Achse“ – eines der bedeutendsten städtebaulichen Projekte der Stadt Köln. Die Auftraggeber werden zeitnah mindestens ein weiteres Vergabeverfahren starten.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2020-0163-66 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 69 744 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020-0163-66 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler - Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe.xx
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Köln - Amt für Straßen und Radwegebau
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe.xxx
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-10+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen und im Hinblick auf eine effiziente Bearbeitung ist es notwendig, dass die Variantenuntersuchungen durch denselben Auftragnehmer durchgeführt werden. Es handelt sich bei den Leistungen um planerische Eingriffe, die im bereits beauftragten Planungsraum der INGE Ost-West-Achse (West) liegen. Die Leistungen der INGE Ost-West-Achse (West) beinhalten u. a. die Untersuchung der Varianten an der Haltestelle Junkersdorf sowie die anschließende Verkehrsanlagenplanung. Dafür wurde durch den Auftragnehmer eine umfangreiche Grundlagenermittlung durchgeführt und bei Abwägung der bisherigen Varianten ein exklusives Expertenwissen erarbeitet, sodass die Leistung durch einen unabhängigen Auftragnehmer nicht effizient bearbeitet werden könnte. Durch den Generalplanerauftrag hat die INGE einen einzigartigen Überblick über die spezifischen Planungsthemen und -aufgaben.
Ferner steht zu erwarten, dass die Leistungserbringung durch einen Dritten deutlich teurer würde, da dieser die Einarbeitung für die o.g. Leistungserbringung komplett einpreisen müsste, wohingegen die beauftragte INGE die Erfahrung und Expertise aus der Grundlagenermittlung und dem bisherigen Planungsprozess zurückgreifen kann.
Aus wirtschaftlichen und technischen Gründen und im Hinblick auf eine effiziente Bearbeitung ist es notwendig, dass die Variantenuntersuchungen durch denselben Auftragnehmer durchgeführt werden. Es handelt sich bei den Leistungen um planerische Eingriffe, die im bereits beauftragten Planungsraum der INGE Ost-West-Achse (West) liegen. Die Leistungen der INGE Ost-West-Achse (West) beinhalten u. a. die Untersuchung der Varianten an der Haltestelle Junkersdorf sowie die anschließende Verkehrsanlagenplanung. Dafür wurde durch den Auftragnehmer eine umfangreiche Grundlagenermittlung durchgeführt und bei Abwägung der bisherigen Varianten ein exklusives Expertenwissen erarbeitet, sodass die Leistung durch einen unabhängigen Auftragnehmer nicht effizient bearbeitet werden könnte. Durch den Generalplanerauftrag hat die INGE einen einzigartigen Überblick über die spezifischen Planungsthemen und -aufgaben.
Ferner steht zu erwarten, dass die Leistungserbringung durch einen Dritten deutlich teurer würde, da dieser die Einarbeitung für die o.g. Leistungserbringung komplett einpreisen müsste, wohingegen die beauftragte INGE die Erfahrung und Expertise aus der Grundlagenermittlung und dem bisherigen Planungsprozess zurückgreifen kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Vorliegend sind Leistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Im Juli 2023 wurde die Vorplanung zur Haltestelle Junkersdorf abgeschlossen und durch den AG freigegeben. Im November 2023 wurde die Vorplanung im Rahmen eines erweiterten Planungsbeschlusses den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Mit dem erweiterten Planungsbeschluss sollte die ausgearbeitete Vorplanung bestätigt und die Verwaltung beauftragt werden, die Planungen bis zur Bauausschreibung weiterzuführen. In der 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.04.2024 wurde die Beschlussfassung zur Haltestelle Junkersdorf zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, eine weitere Variante analog der Beschlussempfehlung der BV 3 vom 29.01.2024 zu prüfen. Diese sieht vor, dass die zur Haltestelle Junkersdorf gehörende Wendeanlage nach Westen verschoben wird. Die Prüfung dieser Variante erfordert eine grundlegende Überarbeitung der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphase 2.
Im Rahmen des Hauptauftrags sind gemäß Vertrag in der Leistungsphase 2 bis zu 3 Varianten an den Haltestellen zu untersuchen. An der Haltestelle Junkersdorf wurden bereits 10 Varianten untersucht. Die Untersuchung dieser Varianten ist mit dem Hauptauftrag sowie dem Nachtrag Nr. 05 abgegolten. Die Untersuchung einer weiteren Variante ist nachtragsrelevant und wird mit dem vorliegenden Nachtragsangebot Nr. 11 angeboten.
Vorliegend sind Leistungen erforderlich geworden, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren. Im Juli 2023 wurde die Vorplanung zur Haltestelle Junkersdorf abgeschlossen und durch den AG freigegeben. Im November 2023 wurde die Vorplanung im Rahmen eines erweiterten Planungsbeschlusses den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Mit dem erweiterten Planungsbeschluss sollte die ausgearbeitete Vorplanung bestätigt und die Verwaltung beauftragt werden, die Planungen bis zur Bauausschreibung weiterzuführen. In der 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.04.2024 wurde die Beschlussfassung zur Haltestelle Junkersdorf zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, eine weitere Variante analog der Beschlussempfehlung der BV 3 vom 29.01.2024 zu prüfen. Diese sieht vor, dass die zur Haltestelle Junkersdorf gehörende Wendeanlage nach Westen verschoben wird. Die Prüfung dieser Variante erfordert eine grundlegende Überarbeitung der Verkehrsanlagenplanung der Leistungsphase 2.
Im Rahmen des Hauptauftrags sind gemäß Vertrag in der Leistungsphase 2 bis zu 3 Varianten an den Haltestellen zu untersuchen. An der Haltestelle Junkersdorf wurden bereits 10 Varianten untersucht. Die Untersuchung dieser Varianten ist mit dem Hauptauftrag sowie dem Nachtrag Nr. 05 abgegolten. Die Untersuchung einer weiteren Variante ist nachtragsrelevant und wird mit dem vorliegenden Nachtragsangebot Nr. 11 angeboten.