Die Stadt Erlangen beabsichtigt die Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes für den südlichen Bereich des Stadtgebietes. Dabei soll im Süden von Erlangen im Bereich des Südkreuzes und entlang der B4 die verkehrliche Situation umfassend analysiert werden. Ziel ist es, ein ganzheitliches und interdisziplinäres Konzept zu entwickeln, welches alle Verkehrsarten (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV, Ruhender und Fließender Verkehr) berücksichtigt und integriert. Ziel der Stadt Erlangen ist es, einen stadtverträglichen, umweltschonenden Verkehr zu fördern, um eine Entlastung der Umwelt durch intelligente und nachhaltige Mobilitätsformen sicher zu stellen. Gegenstand der Vergabe sind die erforderlichen Beratungs- bzw. Ingenieurleistungen der Verkehrsplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 20_VgV_007
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Erlangen beabsichtigt die Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes für den südlichen Bereich des Stadtgebietes. Dabei soll im Süden von Erlangen im Bereich des Südkreuzes und entlang der B4 die verkehrliche Situation umfassend analysiert werden. Ziel ist es, ein ganzheitliches und interdisziplinäres Konzept zu entwickeln, welches alle Verkehrsarten (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV, Ruhender und Fließender Verkehr) berücksichtigt und integriert. Ziel der Stadt Erlangen ist es, einen stadtverträglichen, umweltschonenden Verkehr zu fördern, um eine Entlastung der Umwelt durch intelligente und nachhaltige Mobilitätsformen sicher zu stellen. Gegenstand der Vergabe sind die erforderlichen Beratungs- bzw. Ingenieurleistungen der Verkehrsplanung.
Die Stadt Erlangen beabsichtigt die Erstellung eines neuen Verkehrskonzeptes für den südlichen Bereich des Stadtgebietes. Dabei soll im Süden von Erlangen im Bereich des Südkreuzes und entlang der B4 die verkehrliche Situation umfassend analysiert werden. Ziel ist es, ein ganzheitliches und interdisziplinäres Konzept zu entwickeln, welches alle Verkehrsarten (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV, Ruhender und Fließender Verkehr) berücksichtigt und integriert. Ziel der Stadt Erlangen ist es, einen stadtverträglichen, umweltschonenden Verkehr zu fördern, um eine Entlastung der Umwelt durch intelligente und nachhaltige Mobilitätsformen sicher zu stellen. Gegenstand der Vergabe sind die erforderlichen Beratungs- bzw. Ingenieurleistungen der Verkehrsplanung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-531552
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die gegenständliche Vergabe erfolgt als Wettbewerblicher Dialog nach §18 VgV. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb für die Zulassung zum wettbewerblichen Dialog bewerben. Hierfür stellt der Auslober Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Teile II mit IV des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen via: https://my.vergabe.bayern.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Diejenigen Bieter, die im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten wurden, werden zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Die gegenständliche Vergabe erfolgt als Wettbewerblicher Dialog nach §18 VgV. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb für die Zulassung zum wettbewerblichen Dialog bewerben. Hierfür stellt der Auslober Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Teile II mit IV des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen via: https://my.vergabe.bayern.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Diejenigen Bieter, die im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten wurden, werden zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Süden von Erlangen im Bereich des Südkreuzes und entlang der B4 soll aufgrund mehrerer veränderter verkehrlicher Einflussfaktoren, wie des Ausbau des sog. Siemens Campus, des Ausbaus der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) oder des Neubaus der Stadtumlandbahn die verkehrliche Situation umfassend analysiert werden. Ziel ist es, ein ganzheitliches und interdisziplinäres Konzept zu entwickeln, welches alle Verkehrsarten (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV, Ruhender und Fließender Verkehr) berücksichtigt und integriert. Dabei ist es Ziel der Stadt Erlangen, einen stadtverträglichen, umweltschonenden Verkehr zu fördern, um eine Entlastung der Umwelt durch intelligente und nachhaltige Mobilitätsformen sicher zu stellen.
Im Süden von Erlangen im Bereich des Südkreuzes und entlang der B4 soll aufgrund mehrerer veränderter verkehrlicher Einflussfaktoren, wie des Ausbau des sog. Siemens Campus, des Ausbaus der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) oder des Neubaus der Stadtumlandbahn die verkehrliche Situation umfassend analysiert werden. Ziel ist es, ein ganzheitliches und interdisziplinäres Konzept zu entwickeln, welches alle Verkehrsarten (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV, Ruhender und Fließender Verkehr) berücksichtigt und integriert. Dabei ist es Ziel der Stadt Erlangen, einen stadtverträglichen, umweltschonenden Verkehr zu fördern, um eine Entlastung der Umwelt durch intelligente und nachhaltige Mobilitätsformen sicher zu stellen.
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich insbesondere auf das bestehende Südgelände der FAU mit den hinzukommenden Arrondierungsflächen und auf den Siemens Campus. Der räumliche Umgriff ist im Norden durch die Henkestraße, im Osten durch die Kurt-Schuhmacher-Straße, im Süden durch die Weinstraße und im Westen durch die A 73 eingegrenzt.
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich insbesondere auf das bestehende Südgelände der FAU mit den hinzukommenden Arrondierungsflächen und auf den Siemens Campus. Der räumliche Umgriff ist im Norden durch die Henkestraße, im Osten durch die Kurt-Schuhmacher-Straße, im Süden durch die Weinstraße und im Westen durch die A 73 eingegrenzt.
Besonders wichtig bei der Erstellung des Verkehrskonzeptes ist, dass für alle Planungsbereiche die Binnenerschließung und die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz für alle Verkehrsarten berücksichtigt werden muss. Dabei muss auch der Bau der Radschnellwege und der StUB-Trasse beachtet werden. So sind folgende Aspekte bzw. Einflussfaktoren detailliert zu untersuchen: geplanter Umbau der Bundesstraße B 4, Ausbau des Siemens Campus und der technischen Fakultät der FAU, Leistungsfähigkeit des Knotenpunkt Südspange/Kreisverkehr Kurt-Schumacher-Straße und ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen, Anpassungsmaßnahmen bzw. Ausbau des Preußenstegs, Optimierung der Verkehrssituation im Wohngebiet Friedrich-Bauer Straße/Sebaldussiedlung, Überprüfung und ggf. Neukonzeption der Südkreuzung, Untersuchung der Auswirkungen einer angedachten Sperrung der Nürnberger Straße, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen vorgenannten Maßnahmen.
Besonders wichtig bei der Erstellung des Verkehrskonzeptes ist, dass für alle Planungsbereiche die Binnenerschließung und die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz für alle Verkehrsarten berücksichtigt werden muss. Dabei muss auch der Bau der Radschnellwege und der StUB-Trasse beachtet werden. So sind folgende Aspekte bzw. Einflussfaktoren detailliert zu untersuchen: geplanter Umbau der Bundesstraße B 4, Ausbau des Siemens Campus und der technischen Fakultät der FAU, Leistungsfähigkeit des Knotenpunkt Südspange/Kreisverkehr Kurt-Schumacher-Straße und ggf. erforderliche Anpassungsmaßnahmen, Anpassungsmaßnahmen bzw. Ausbau des Preußenstegs, Optimierung der Verkehrssituation im Wohngebiet Friedrich-Bauer Straße/Sebaldussiedlung, Überprüfung und ggf. Neukonzeption der Südkreuzung, Untersuchung der Auswirkungen einer angedachten Sperrung der Nürnberger Straße, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen vorgenannten Maßnahmen.
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung eines Verkehrskonzeptes bzw. umfangreiche Beratungs- bzw. Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen.
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung erfolgt die Vergabe im Zuge eines wettbewerbklichen Dialoges nach §18 VgV. Dabei ist beabsichtigt, die im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung erfolgt die Vergabe im Zuge eines wettbewerbklichen Dialoges nach §18 VgV. Dabei ist beabsichtigt, die im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlangen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.1) zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.2) zu entnehmen.
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerberbogen unter Ziffer 4.3) zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Baukammergesetz siehe auch III.1.1.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Die gegenständliche Vergabe erfolgt als Wettbewerblicher Dialog nach §18 VgV. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb für die Zulassung zum wettbewerblichen Dialog bewerben. Hierfür stellt der Auslober Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Teile II mit IV des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen via: https://my.vergabe.bayern.de
Die gegenständliche Vergabe erfolgt als Wettbewerblicher Dialog nach §18 VgV. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem Öffentlichen Teilnahmewettbewerb für die Zulassung zum wettbewerblichen Dialog bewerben. Hierfür stellt der Auslober Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Teile II mit IV des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen. Angebote oder Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen via: https://my.vergabe.bayern.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Diejenigen Bieter, die im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten wurden, werden zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Diejenigen Bieter, die im Rahmen des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ausgewählten wurden, werden zu Dialoggesprächen einzuladen, in denen die Aufgabenstellung erläutert und das Leistungsbild gemeinsam mit den Bietern festgelegt werden soll. Erst nach diesen Dialoggesprächen werden die Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach de Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe VI.4.1)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 217-531552 (2020-11-02)
Ergänzende Angaben (2020-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 152 898 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2021/S 146-388766 (2021-07-27)