Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“. Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2035, Seeverkehrsprognose 2035, Luftverkehrsprognose 2035 und Verkehrsentwicklungsprognose 2035.
Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen der Verkehrsprognose 2035.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035
Z30/SeV/288.3/2020/G13”
Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“. Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“. Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2035, Seeverkehrsprognose 2035, Luftverkehrsprognose 2035 und Verkehrsentwicklungsprognose 2035.
Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen der Verkehrsprognose 2035.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.
Arbeitstreffen, Präsentationen o. ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin oder Bonn statt.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“.
Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“.
Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
— AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG;
— AP 2: Wissenschaftliche Beratung und Abstimmungen mit den Auftragnehmern der anderen Fachteile der Verkehrsprognose 2035;
— AP 3: Beratung mit einem prognosebegleitenden Ausschuss;
— AP 4: Definition der Prognoseszenarien;
— AP 5: Definition der Prämissen;
— AP 6: Verkehrszelleneinteilung;
— AP 7: Intermodales Netz;
— AP 8: Wirtschaftsprognose 2035;
— AP 9: Seeverkehrsprognose 2035;
— AP 10: Luftverkehrsprognose 2035;
— AP 11: Analysestand 2017 – Teil Personenverkehr;
— AP 12: Analysestand 2017 – Teil Güterverkehr;
— AP 13: Prognose 2035 – Teil Personenverkehr;
— AP 14: Prognose 2035 – Teil Güterverkehr;
— AP 15: Szenarien 2050 – Teil Personenverkehr;
— AP 16: Szenarien 2050 – Teil Güterverkehr;
— AP 17: Berechnung der Umweltwirkungen;
— AP 18: Dokumentation und Berichte;
— AP 19: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als Datensätze;
— AP 20: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als digitale Karten;
— AP 21: Zusammenarbeit mit einem externen Qualitätssicherer;
— AP 22: Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber;
— AP 23: Präsentation der Ergebnisse bei Dritten;
— AP 24: Externe Datenbeschaffung;
— Bedarfsposition 1: Zusätzliche Treffen für Abstimmungen/Präsentationen mit/bei AG;
— Bedarfsposition 2: Zusätzliche Präsentation der Ergebnisse für Dritte.
Der AG schätzt den Aufwand (AP 1-24) insgesamt auf:
— 3 178 Stunden in der Personalkategorie Projektleitung;
— 19 178 Stunden in der Personalkategorie Wissenschaftliche Mitarbeit;
— 1 407 Stunden in der Personalkategorie Büroassistenz;
— 44 Reisen zum Dienstsitz des AG Berlin/Bonn;
— Sachkosten i. H. v. 218 000 EUR.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Aufgabenverständnis/Methodische Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 25
Dauer
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen 1 und 2 werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur...”
Beschreibung der Optionen
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen 1 und 2 werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue...”
Zusätzliche Informationen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F1);
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagensowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 2: Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2);
— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen-...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall;
— für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“EK Nr. 3: Geeignete Referenzen
— über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EK Nr. 3: Geeignete Referenzen
— über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben;
— Bereich/Themenschwerpunkt:Großräumige/nationale verkehrsträgerübergreifende Verkehrsnachfragemodellierung und Prognosen;
— Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 10 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
— Für jeden der nachfolgenden Schwerpunkte/Teilbereiche ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die die Erfahrungen des Bewerbers belegt:
—— Projektmanagement;
—— Wirtschaftsprognosen;
—— Seeverkehrsprognosen einschließlich Prognosen der Hafenumschläge;
—— Luftverkehrsprognosen (Passagiere);
—— Luftverkehrsprognosen (Fracht);
—— verkehrsmittelübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Personenverkehr;
—— verkehrsträgerübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Güterverkehr;
— Dabei können mit einer Referenz auch mehrere Schwerpunkte/Teilbereiche belegt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gewährleistung der Neutralität:
— Der AN darf ohne Zustimmung des AG zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gewährleistung der Neutralität:
— Der AN darf ohne Zustimmung des AG zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen („Interessenkollision“) bis zum Ende der Vertragslaufzeit übernehmen. Eine Interessenkollision liegt vor, wenn der AN zeitgleich wirtschafts- und/oder verkehrsträgerbezogene Prognosen für Dritte und/oder damit im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen für Dritte erbringt;
— Näheres regelt § 13 des Vertrags.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 149-365363 (2020-07-30)
Ergänzende Angaben (2020-10-16)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 149-365363
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-12-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-03-31 📅
Quelle: OJS 2020/S 205-500029 (2020-10-16)
Ergänzende Angaben (2021-06-01)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“.
Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden...”
Text
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“.
Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
— AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG;
— AP 2: Wissenschaftliche Beratung und Abstimmungen mit den Auftragnehmern der anderen Fachteile der Verkehrsprognose 2035;
— AP 3: Beratung mit einem prognosebegleitenden Ausschuss;
— AP 4: Definition der Prognoseszenarien;
— AP 5: Definition der Prämissen;
— AP 6: Verkehrszelleneinteilung;
— AP 7: Intermodales Netz;
— AP 8: Wirtschaftsprognose 2035;
— AP 9: Seeverkehrsprognose 2035;
— AP 10: Luftverkehrsprognose 2035;
— AP 11: Analysestand 2017 – Teil Personenverkehr;
— AP 12: Analysestand 2017 – Teil Güterverkehr;
— AP 13: Prognose 2035 – Teil Personenverkehr;
— AP 14: Prognose 2035 – Teil Güterverkehr;
— AP 15: Szenarien 2050 – Teil Personenverkehr;
— AP 16: Szenarien 2050 – Teil Güterverkehr;
— AP 17: Berechnung der Umweltwirkungen;
— AP 18: Dokumentation und Berichte;
— AP 19: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als Datensätze;
— AP 20: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als digitale Karten;
— AP 21: Zusammenarbeit mit einem externen Qualitätssicherer;
— AP 22: Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber;
— AP 23: Präsentation der Ergebnisse bei Dritten;
— AP 24: Externe Datenbeschaffung;
— Bedarfsposition 1: Zusätzliche Treffen für Abstimmungen/Präsentationen mit/bei AG;
— Bedarfsposition 2: Zusätzliche Präsentation der Ergebnisse für Dritte.
Der AG schätzt den Aufwand (AP 1-24) insgesamt auf:
— 3 178 Stunden in der Personalkategorie Projektleitung;
— 19 178 Stunden in der Personalkategorie Wissenschaftliche Mitarbeit;
— 1 407 Stunden in der Personalkategorie Büroassistenz;
— 44 Reisen zum Dienstsitz des AG Berlin/Bonn;
— Sachkosten i. H. v. 218 000 EUR.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“. Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden...”
Text
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“. Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
— AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG;
— AP 2: Wissenschaftliche Beratung und Abstimmungen mit den Auftragnehmern der anderen Fachteile der Verkehrsprognose 2035;
— AP 3: Beratung mit einem prognosebegleitenden Ausschuss;
— AP 4: Definition der Prognoseszenarien;
— AP 5: Definition der Prämissen;
— AP 6: Verkehrszelleneinteilung;
— AP 7: Intermodales Netz;
— AP 8: Wirtschaftsprognose 2035;
— AP 9: Seeverkehrsprognose 2035;
— AP 10: Luftverkehrsprognose 2035;
— AP 11: Analysestand 2017 Teil Personenverkehr;
— AP 12: Analysestand 2017 Teil Güterverkehr;
— AP 13: Prognose 2035 Teil Personenverkehr;
— AP 14: Prognose 2035 Teil Güterverkehr;
— AP 15: Szenarien 2050 Teil Personenverkehr;
— AP 16: Szenarien 2050 Teil Güterverkehr;
— AP 17: Berechnung der Umweltwirkungen;
— AP 18: Dokumentation und Berichte;
— AP 19: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als Datensätze;
— AP 20: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als digitale Karten;
— AP 21: Zusammenarbeit mit einem externen Qualitätssicherer;
— AP 22: Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber;
— AP 23: Präsentation der Ergebnisse bei Dritten;
— AP 24: Externe Datenbeschaffung;
— Bedarfsposition 1: Zusätzliche Treffen für Abstimmungen/Präsentationen mit/bei AG;
— Bedarfsposition 2: Zusätzliche Präsentation der Ergebnisse für Dritte.
Der AG schätzt den Aufwand (AP 1 24) insgesamt auf:
— 3 178 Stunden in der Personalkategorie Projektleitung;
— 19 178 Stunden in der Personalkategorie Wissenschaftliche Mitarbeit;
— 1 407 Stunden in der Personalkategorie Büroassistenz;
— 44 Reisen zum Dienstsitz des AG Berlin/Bonn;
Sachkosten i. H. v. 218 000 EUR.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise)...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F1);
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise)...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F1), ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen,
Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber die oben genannten Unterlagensowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen,...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2);
— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen,...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall;
— für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— Für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
EK Nr. 3: Geeignete Referenzen
— über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
EK Nr. 3: Geeignete Referenzen
— über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben;
— Bereich/Themenschwerpunkt:Großräumige/nationale verkehrsträgerübergreifende Verkehrsnachfragemodellierung und Prognosen;
— Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 10 Jahren.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
EK Nr. 3: Geeignete Referenzen
Über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
EK Nr. 3: Geeignete Referenzen
Über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
Bereich/Themenschwerpunkt: Großräumige/nationale verkehrsträgerübergreifende Verkehrsnachfragemodellierung und Prognosen
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 10 Jahren.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
— Für jeden der nachfolgenden Schwerpunkte/Teilbereiche ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die die Erfahrungen des Bewerbers belegt:
—— Projektmanagement;
—— Wirtschaftsprognosen;
—— Seeverkehrsprognosen einschließlich Prognosen der Hafenumschläge;
—— Luftverkehrsprognosen (Passagiere);
—— Luftverkehrsprognosen (Fracht);
—— verkehrsmittelübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Personenverkehr;
—— verkehrsträgerübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Güterverkehr;
— Dabei können mit einer Referenz auch mehrere Schwerpunkte/Teilbereiche belegt werden.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln...”
Text
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
— Für jeden der nachfolgenden Schwerpunkte/Teilbereiche ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die die Erfahrungen des Bewerbers belegt:
— Projektmanagement
—— Wirtschaftsprognosen;
—— Seeverkehrsprognosen einschließlich Prognosen der Hafenumschläge;
—— Luftverkehrsprognosen (Passagiere);
—— Luftverkehrsprognosen (Fracht);
—— Verkehrsmittelübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Personenverkehr;
—— Verkehrsträgerübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen —— von Verkehrsverflechtungen im Güterverkehr.
Dabei können mit einer Referenz auch mehrere Schwerpunkte/Teilbereiche belegt werden.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alter Wert
Text:
“Gewährleistung der Neutralität:
— Der AN darf ohne Zustimmung des AG zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen...”
Text
Gewährleistung der Neutralität:
— Der AN darf ohne Zustimmung des AG zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen („Interessenkollision“) bis zum Ende der Vertragslaufzeit übernehmen. Eine Interessenkollision liegt vor, wenn der AN zeitgleich wirtschafts- und/oder verkehrsträgerbezogene Prognosen für Dritte und/oder damit im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen für Dritte erbringt;
— Näheres regelt § 13 des Vertrags.
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Text:
“Gewährleistung der Neutralität:
Der AN darf ohne Zustimmung des AG zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen...”
Text
Gewährleistung der Neutralität:
Der AN darf ohne Zustimmung des AG zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen („Interessenkollision“) bis zum Ende der Vertragslaufzeit übernehmen. Eine Interessenkollision liegt vor, wenn der AN zeitgleich wirtschafts- und/oder verkehrsträgerbezogene Prognosen für Dritte und/oder damit im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen für Dritte erbringt.
Näheres regelt § 13 des Vertrags.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
Quelle: OJS 2021/S 107-282404 (2021-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035, geändert in Verkehrsprognose 2040
Z30/SeV/288.3/2020/G13”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ (vorherige Bezeichnung:Verkehrsprognose 2035, Teil 2:...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ (vorherige Bezeichnung:Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035).
Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2040, Seeverkehrsprognose 2040, Luftverkehrsprognose 2040 und Verkehrsentwicklungsprognose 2040.
Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen der Verkehrsprognose 2040.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 760 860 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.
Arbeitstreffen, Präsentationen o.ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin oder Bonn statt.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“. Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“. Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG
AP 2: Wissenschaftliche Beratung und Abstimmungen mit den Auftragnehmern der anderen Fachteile der Verkehrsprognose 2040
AP 3: Beratung mit einem Prognosebegleitenden Ausschuss
AP 4: Definition der Prognosefälle 2040 und Szenarien 2050
AP 5: Definition der Prämissen
AP 6: Verkehrszelleneinteilung
AP 7: Intermodales Netz
AP 8: Wirtschaftsprognose 2040
AP 9: Seeverkehrsprognose 2040
AP 10: Luftverkehrsprognose 2040
AP 11: Analysestand 2019 Teil Personenverkehr
AP 12: Analysestand 2019 Teil Güterverkehr
AP 13: Prognose 2040 Teil Personenverkehr
AP 14: Prognose 2040 Teil Güterverkehr
AP 15: Szenarien 2050 Teil Personenverkehr
AP 16: Szenarien 2050 Teil Güterverkehr
AP 17: Berechnung der Umweltwirkungen
AP 18: Dokumentation und Berichte
AP 19: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als Datensätze
AP 20: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als digitale Karten
AP 21: Zusammenarbeit mit einem externen Qualitätssicherer
AP 22: Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber
AP 23: Präsentation der Ergebnisse bei Dritten
AP 24: Externe Datenbeschaffung
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Zusätzliche Informationen:
“Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue...”
Zusätzliche Informationen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Grün-den nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Ver-trages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertrags-schluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfor-dernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 149-365363
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z30/SeV/288.3/2020/G13
Titel:
“Verkehrsprognose 2040, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Intraplan Consult GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: TTS Trimode Transportation Solutions GmbH
Postort: Freiburg
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Name: ETR Economic Trends Research GbR
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Name: MWP GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 760 860 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 186-483954 (2021-09-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 228-300-5726📞
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Fax: +49 228-300-807-1490 📠
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bmdv.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verkehrsprognose 2040-Teil 2 Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040
2020/G13”
Titel:
“2161/G13 zusätzliche Dienstleistungen zu Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040” Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die derzeit gültige Langfrist-Verkehrsprognose 2030 des BMVI (Basisjahr 2010, Prognosehorizont 2030) war Grundlage für den Bundesverkehrswegeplan 2030 und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die derzeit gültige Langfrist-Verkehrsprognose 2030 des BMVI (Basisjahr 2010, Prognosehorizont 2030) war Grundlage für den Bundesverkehrswegeplan 2030 und die vom Deutschen Bundestag im Dezember 2016 beschlossenen neuen Bedarfspläne für Straße, Schiene und Wasserstraße als Anlage zu den jeweiligen Ausbaugesetzen.
Nach Ablauf von fünf Jahren muss das BMVI überprüfen, ob die Bedarfspläne für Straße, Schiene und Wasserstraße der Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 des jeweiligen Ausbaugesetzes. Dazu ist es erforderlich, eine neue Verkehrsprognose zu erstellen, die auf das Jahr 2040 ausgerichtet ist und die aktuellen wirtschaftlichen, demografischen und verkehrlichen Entwicklungen berücksichtigt („Verkehrsprognose 2040“). Basisjahr für die Prognoserechnungen soll das Jahr 2019 sein.
Ziel der Verkehrsprognose 2040 ist es, eine Vorausschätzung der künftigen Verkehrsentwicklung in Deutschland bis zum Jahr 2040 für den Güter- und Personenverkehr vorzunehmen. Neben den bundesweiten verkehrlichen Eckwerten sind auch die Verkehrsbelastungen der einzelnen Infrastrukturabschnitte der Verkehrsnetze Straße, Schiene und Wasserstraße für das Jahr 2040 zu prognostizieren. Diese Abschnittsbelastungen sind wiederum Grundlage für die Überprüfung der geltenden Bedarfspläne unter den Rahmenbedingungen der aktuellen und voraussichtlichen wirtschaftlichen, demografischen und verkehrlichen Entwicklungen bis 2040.
Zudem soll diese neue Verkehrsprognose 2040 über den Prognosehorizont 2040 hinaus einen Ausblick auf mögliche Verkehrsentwicklungen mit dem Horizont 2050 geben. Diese Verkehrsentwicklungsszenarien 2050 werden Aussagen zum Güter- und Personenverkehr auf den Hauptverkehrskorridoren des Bundesgebiets ermöglichen.
Aufbauend auf der Prognose der Strukturdaten bezüglich Bevölkerung und Wirtschaft sowie der Prognose des See- und Luftverkehrs sollen die verkehrlichen Kenngrößen sowie die deutschlandrelevanten Verkehrsverflechtungen in Form von Quelle-Ziel-Matrizen des Güter- und des Personenverkehrs prognostiziert und auf die verkehrsmittelspezifischen Netze Straße, Schiene und Wasserstraße umgelegt werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 186-483954
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2261/G13
Titel: 2261-2020 Auftragsänderung - Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Intraplan Consult GmbH, München
Postanschrift: Dingolfinger Straße 2
Name: TTS Trimode Transportation Solutions GmbHOrt:
Region: Hamburg🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 760 860 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 218-624215 (2022-11-07)