Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“. Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2035, Seeverkehrsprognose 2035, Luftverkehrsprognose 2035 und Verkehrsentwicklungsprognose 2035.
Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen der Verkehrsprognose 2035.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-30 Auftragsbekanntmachung
2020-10-16 Ergänzende Angaben
2021-06-01 Ergänzende Angaben
2021-09-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-11-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Referenznummer: Z30/SeV/288.3/2020/G13
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“. Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2035, Seeverkehrsprognose 2035, Luftverkehrsprognose 2035 und Verkehrsentwicklungsprognose 2035. Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen der Verkehrsprognose 2035.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.bund.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343024 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343024 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-04 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 149-365363
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags (1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung. e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“. Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2035, Seeverkehrsprognose 2035, Luftverkehrsprognose 2035 und Verkehrsentwicklungsprognose 2035.
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Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen der Verkehrsprognose 2035.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035“.
Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
— AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG;
— AP 2: Wissenschaftliche Beratung und Abstimmungen mit den Auftragnehmern der anderen Fachteile der Verkehrsprognose 2035;
— AP 3: Beratung mit einem prognosebegleitenden Ausschuss;
— AP 4: Definition der Prognoseszenarien;
— AP 5: Definition der Prämissen;
— AP 6: Verkehrszelleneinteilung;
— AP 7: Intermodales Netz;
— AP 8: Wirtschaftsprognose 2035;
— AP 9: Seeverkehrsprognose 2035;
— AP 10: Luftverkehrsprognose 2035;
— AP 11: Analysestand 2017 – Teil Personenverkehr;
— AP 12: Analysestand 2017 – Teil Güterverkehr;
— AP 13: Prognose 2035 – Teil Personenverkehr;
— AP 14: Prognose 2035 – Teil Güterverkehr;
— AP 15: Szenarien 2050 – Teil Personenverkehr;
— AP 16: Szenarien 2050 – Teil Güterverkehr;
— AP 17: Berechnung der Umweltwirkungen;
— AP 18: Dokumentation und Berichte;
— AP 19: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als Datensätze;
— AP 20: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als digitale Karten;
— AP 21: Zusammenarbeit mit einem externen Qualitätssicherer;
— AP 22: Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber;
— AP 23: Präsentation der Ergebnisse bei Dritten;
— AP 24: Externe Datenbeschaffung;
— Bedarfsposition 1: Zusätzliche Treffen für Abstimmungen/Präsentationen mit/bei AG;
— Bedarfsposition 2: Zusätzliche Präsentation der Ergebnisse für Dritte.
Der AG schätzt den Aufwand (AP 1-24) insgesamt auf:
— 3 178 Stunden in der Personalkategorie Projektleitung;
— 19 178 Stunden in der Personalkategorie Wissenschaftliche Mitarbeit;
— 1 407 Stunden in der Personalkategorie Büroassistenz;
— 44 Reisen zum Dienstsitz des AG Berlin/Bonn;
— Sachkosten i. H. v. 218 000 EUR.
Beschreibung der Optionen:
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen 1 und 2 werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.
Arbeitstreffen, Präsentationen o. ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin oder Bonn statt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F1);
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
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— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagensowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
EK Nr. 2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2);
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— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall;
— für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
EK Nr. 3: Geeignete Referenzen
— über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben;
— Bereich/Themenschwerpunkt:Großräumige/nationale verkehrsträgerübergreifende Verkehrsnachfragemodellierung und Prognosen;
— Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 10 Jahren.
Mindeststandards:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
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— Für jeden der nachfolgenden Schwerpunkte/Teilbereiche ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die die Erfahrungen des Bewerbers belegt:
—— Projektmanagement;
—— Wirtschaftsprognosen;
—— Seeverkehrsprognosen einschließlich Prognosen der Hafenumschläge;
—— Luftverkehrsprognosen (Passagiere);
—— Luftverkehrsprognosen (Fracht);
—— verkehrsmittelübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Personenverkehr;
—— verkehrsträgerübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Güterverkehr;
— Dabei können mit einer Referenz auch mehrere Schwerpunkte/Teilbereiche belegt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gewährleistung der Neutralität:
— Der AN darf ohne Zustimmung des AG zeitgleich keine Dienstleistungen für Dritte mit widerstreitenden Interessen („Interessenkollision“) bis zum Ende der Vertragslaufzeit übernehmen. Eine Interessenkollision liegt vor, wenn der AN zeitgleich wirtschafts- und/oder verkehrsträgerbezogene Prognosen für Dritte und/oder damit im Zusammenhang stehende Beratungsleistungen für Dritte erbringt;
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— Näheres regelt § 13 des Vertrags.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Aufgabenverständnis/Methodische Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 25

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343024 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 149-365363 (2020-07-30)
Ergänzende Angaben (2020-10-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 205-500029
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 149-365363
ABl. S-Ausgabe: 205
Quelle: OJS 2020/S 205-500029 (2020-10-16)
Ergänzende Angaben (2021-06-01)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-282404
ABl. S-Ausgabe: 107
Quelle: OJS 2021/S 107-282404 (2021-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ (vorherige Bezeichnung:Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035). Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2040, Seeverkehrsprognose 2040, Luftverkehrsprognose 2040 und Verkehrsentwicklungsprognose 2040. Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen der Verkehrsprognose 2040.
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Gesamtwert des Auftrags: 2 760 860 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 186-483954
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags (1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Grün-den nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Ver-trages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertrags-schluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung. e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfor-dernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“ (vorherige Bezeichnung:Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035).
Diese setzt sich zusammen aus den Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2040, Seeverkehrsprognose 2040, Luftverkehrsprognose 2040 und Verkehrsentwicklungsprognose 2040.
Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen der Verkehrsprognose 2040.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040“. Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG
AP 2: Wissenschaftliche Beratung und Abstimmungen mit den Auftragnehmern der anderen Fachteile der Verkehrsprognose 2040
AP 3: Beratung mit einem Prognosebegleitenden Ausschuss
AP 4: Definition der Prognosefälle 2040 und Szenarien 2050
AP 5: Definition der Prämissen
AP 6: Verkehrszelleneinteilung
AP 7: Intermodales Netz
AP 8: Wirtschaftsprognose 2040
AP 9: Seeverkehrsprognose 2040
AP 10: Luftverkehrsprognose 2040
AP 11: Analysestand 2019 Teil Personenverkehr
AP 12: Analysestand 2019 Teil Güterverkehr
AP 13: Prognose 2040 Teil Personenverkehr
AP 14: Prognose 2040 Teil Güterverkehr
AP 15: Szenarien 2050 Teil Personenverkehr
AP 16: Szenarien 2050 Teil Güterverkehr
AP 17: Berechnung der Umweltwirkungen
AP 18: Dokumentation und Berichte
AP 19: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als Datensätze
AP 20: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als digitale Karten
AP 21: Zusammenarbeit mit einem externen Qualitätssicherer
AP 22: Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber
AP 23: Präsentation der Ergebnisse bei Dritten
AP 24: Externe Datenbeschaffung
Zusätzliche Informationen:
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Grün-den nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Ver-trages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertrags-schluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
Mehr anzeigen
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfor-dernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Arbeitstreffen, Präsentationen o.ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin oder Bonn statt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-21 📅
Name: Intraplan Consult GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: TTS Trimode Transportation Solutions GmbH
Postort: Freiburg
Land: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
Name: ETR Economic Trends Research GbR
Postort: Hamburg
Land: Hamburg 🏙️
Name: MWP GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 2 760 860 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin.
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1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 186-483954 (2021-09-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2020/G13
Gesamtwert des Auftrags: 2 760 860 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmdv.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
Telefon: +49 228-300-5726 📞
Fax: +49 228-300-807-1490 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-11 📅
Datum des Beginns: 2021-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 218-624215
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 186-483954
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 2161/G13 zusätzliche Dienstleistungen zu Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2040
Kurze Beschreibung:
Die derzeit gültige Langfrist-Verkehrsprognose 2030 des BMVI (Basisjahr 2010, Prognosehorizont 2030) war Grundlage für den Bundesverkehrswegeplan 2030 und die vom Deutschen Bundestag im Dezember 2016 beschlossenen neuen Bedarfspläne für Straße, Schiene und Wasserstraße als Anlage zu den jeweiligen Ausbaugesetzen.
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Nach Ablauf von fünf Jahren muss das BMVI überprüfen, ob die Bedarfspläne für Straße, Schiene und Wasserstraße der Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 des jeweiligen Ausbaugesetzes. Dazu ist es erforderlich, eine neue Verkehrsprognose zu erstellen, die auf das Jahr 2040 ausgerichtet ist und die aktuellen wirtschaftlichen, demografischen und verkehrlichen Entwicklungen berücksichtigt („Verkehrsprognose 2040“). Basisjahr für die Prognoserechnungen soll das Jahr 2019 sein.
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Ziel der Verkehrsprognose 2040 ist es, eine Vorausschätzung der künftigen Verkehrsentwicklung in Deutschland bis zum Jahr 2040 für den Güter- und Personenverkehr vorzunehmen. Neben den bundesweiten verkehrlichen Eckwerten sind auch die Verkehrsbelastungen der einzelnen Infrastrukturabschnitte der Verkehrsnetze Straße, Schiene und Wasserstraße für das Jahr 2040 zu prognostizieren. Diese Abschnittsbelastungen sind wiederum Grundlage für die Überprüfung der geltenden Bedarfspläne unter den Rahmenbedingungen der aktuellen und voraussichtlichen wirtschaftlichen, demografischen und verkehrlichen Entwicklungen bis 2040.
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Zudem soll diese neue Verkehrsprognose 2040 über den Prognosehorizont 2040 hinaus einen Ausblick auf mögliche Verkehrsentwicklungen mit dem Horizont 2050 geben. Diese Verkehrsentwicklungsszenarien 2050 werden Aussagen zum Güter- und Personenverkehr auf den Hauptverkehrskorridoren des Bundesgebiets ermöglichen.
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Aufbauend auf der Prognose der Strukturdaten bezüglich Bevölkerung und Wirtschaft sowie der Prognose des See- und Luftverkehrs sollen die verkehrlichen Kenngrößen sowie die deutschlandrelevanten Verkehrsverflechtungen in Form von Quelle-Ziel-Matrizen des Güter- und des Personenverkehrs prognostiziert und auf die verkehrsmittelspezifischen Netze Straße, Schiene und Wasserstraße umgelegt werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind

Auftragsvergabe
Name: Intraplan Consult GmbH, München
Postanschrift: Dingolfinger Straße 2
Name: TTS Trimode Transportation Solutions GmbHOrt:
Land: Hamburg 🏙️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmdv.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 2289499561 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf die Regelungen und Fristen des § 135 GWB (vgl. z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html), insbesondere auf die Absätze 1 und 2 verwiesen:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 218-624215 (2022-11-07)