Verkehrsprognose 2035 – Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2035

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe

Die Verkehrsprognose 2035 besteht aus. Teilprognosen, die untereinander eng verzahnt sind:
— Teil 1: Bevölkerungsprognose 2035;
— Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035;
— Teil 3: Straßenverkehrsprognose 2035;
— Teil 4: Eisenbahnverkehrsprognose 2035;
— Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2035.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Binnenschifffahrtsprognose 2035“ (= Teil 5 der Verkehrsprognose 2035).
Die „Binnenschifffahrtsprognose 2035“ bezieht sich sowohl auf die Binnenschiffsverkehre (Güter- und Personenverkehr) und die Seeverkehre (seewärtige Güterverkehrs- und Personenverkehrsströme von und zu den deutschen Seehäfen einschließlich Nord-Ostsee-Kanal (NOK)) auf den See- und Binnenschifffahrtsstraßen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Referenznummer: 2023/WS10
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsprognose 2035 besteht aus. Teilprognosen, die untereinander eng verzahnt sind: — Teil 1: Bevölkerungsprognose 2035; — Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035; — Teil 3: Straßenverkehrsprognose 2035; — Teil 4: Eisenbahnverkehrsprognose 2035; — Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2035. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Binnenschifffahrtsprognose 2035“ (= Teil 5 der Verkehrsprognose 2035). Die „Binnenschifffahrtsprognose 2035“ bezieht sich sowohl auf die Binnenschiffsverkehre (Güter- und Personenverkehr) und die Seeverkehre (seewärtige Güterverkehrs- und Personenverkehrsströme von und zu den deutschen Seehäfen einschließlich Nord-Ostsee-Kanal (NOK)) auf den See- und Binnenschifffahrtsstraßen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=344778 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=344778 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-382664
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 14 des Vertrages: 1. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 8 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 9 Abs. finden diese Regelungen keine Anwendung. e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsprognose 2035 besteht aus. Teilprognosen, die untereinander eng verzahnt sind:
— Teil 1: Bevölkerungsprognose 2035;
— Teil 2: Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035;
— Teil 3: Straßenverkehrsprognose 2035;
— Teil 4: Eisenbahnverkehrsprognose 2035;
— Teil 5: Binnenschifffahrtsprognose 2035.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Binnenschifffahrtsprognose 2035“ (= Teil 5 der Verkehrsprognose 2035).
Die „Binnenschifffahrtsprognose 2035“ bezieht sich sowohl auf die Binnenschiffsverkehre (Güter- und Personenverkehr) und die Seeverkehre (seewärtige Güterverkehrs- und Personenverkehrsströme von und zu den deutschen Seehäfen einschließlich Nord-Ostsee-Kanal (NOK)) auf den See- und Binnenschifffahrtsstraßen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die „Binnenschifffahrtsprognose 2035“ (= Teil 5 der Verkehrsprognose 2035). Aufgabenstellung ist die Ermittlung der streckenabschnittsgenauen Verkehrsbelastungszahlen des Bundeswasserstraßennetzes für das Basisjahr 2017 und den Prognosehorizont 2035.
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Die Binnenschifffahrtsprognose 2035 umfasst inhaltlich folgende Themenbereiche die der AN zu bearbeiten hat:
— Netzaufbereitung für das Analysejahr 2017 und Prognosehorizont 2035 für Güter- und Personenverkehr;
— Datenaufbereitung für die Modellierung des Analysejahrs 2017 für den Personenverkehr;
— Modellierung des Analysejahr 2017 für Güter- und Personenverkehr;
— Verkehrsnachfrageberechnung des Güter- und Personenverkehrs auf Bundeswasserstraßen für den Prognosehorizont 2035 (Umlegung);
— Vergleich der Verkehrsprognose 2035 mit den Umlegungen der Verkehrsprognose 2030 auf die Strecken des Bundeswasserstraßennetzes (nur Güterverkehr);
— Durchführung und Nachweis der Qualitätssicherung;
— Abstimmungen mit den AN der anderen Teile der Verkehrsprognose 2035;
— Dokumentation der Ergebnisse;
— weiterverarbeitungsfähige Ergebnistabellen;
— kartografische (GIS-fähige) Karten;
— Schlussbericht;
— Methodenbericht.
Weiter ist der AN der Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035 (= Teil 2 der Verkehrsprognose 2035) bei der Erarbeitung seiner Teilprognosen zu unterstützen.
Die in der Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035 erarbeiteten Verkehrsverflechtungsmatrizen sollen als Basis für die Bedarfsplanüberprüfung auf das Bundeswasserstraßennetz umgelegt werden.
Dazu ist das Netzmodell Wasserstraße für das Analysejahr 2017 und für den Prognosehorizont 2035 aufzubereiten. Im „Analysenetz 2017“ sind alle wasserstraßenseitigen Infrastrukturen zu berücksichtigen, die im Jahr 2017 in Betrieb waren. Im „Prognosenetz 2035“ sind alle wasserseitigen Infrastrukturen zu berücksichtigen, die 2017 in Betrieb waren zuzüglich aller Infrastrukturmaßnahmen, die im Bedarfsplan Wasserstraße im vordringlichen Bedarf bzw. als laufende und neu zugeordnete Maßnahmen eingeordnet sind.
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Die Umlegung ist differenziert nach Güterverkehr und nach Personenverkehr vorzunehmen. Für den Personenverkehr wird die Differenzierung vom AG noch vorgegeben. Die Umlegungsrechnung ist für das Basisjahr 2017 und für das Prognosejahr 2035 – zunächst für einen Planfall (= Planfall 1 „Prognoseszenario 2035 Absehbarer Weg“ der Verkehrsentwicklungsprognose 2035) durchzuführen. Dabei sind die unterschiedlichen Streckenmerkmale für das Analyse- und das Prognosenetz zugrunde zu legen. Rückkopplungen etwaiger Abweichungen von den Ergebnissen der Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose sind vorzunehmen. Die Arbeiten sind daher in enger Kooperation mit dem AG und dem AN der Wirtschafts- und Verkehrsentwicklungsprognose 2035 (Teil 2 der Verkehrsprognose 2035) abzusprechen sowie zu dokumentieren.
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Des Weiteren sind Abstimmungen/Präsentationen mit dem AG und zusätzliche Präsentationen der Ergebnisse für Dritte am Dienstsitz des BMVI in Bonn oder Berlin vorgesehen.
Für die Leistungen ist ein Kostenrahmen in Höhe von 490 100,00 EUR vorgesehen.
Beschreibung der Optionen:
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 14 des Vertrages:
1. Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 8 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 9 Abs. finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.
Arbeitstreffen, Präsentationen o. ä. mit/bei dem AG finden am Dienstsitz in Berlin oder Bonn statt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
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b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
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c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
EK 2:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht, abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2.).
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Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 2:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000,00 EUR pauschal je Schadensfall;
— für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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EK 3:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben.
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Bereich/Themenschwerpunkt:
— Umlegung von Verkehrsprognosen auf die Netze der Verkehrsträger.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 3: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens jeweils 1 Referenzprojekt nachzuweisen, mit denen Erfahrungen im Bereich von:
— Umlegung von Verkehrsprognosen auf das Wasserstraßennetz;
— BVWP Bewertungsmethodik Güterverkehr im Bereich der Wasserstraße oder
— BVWP Bewertungsmethodik Personenverkehr im Bereich der Wasserstraße;
— Erfassung und Aufbereitung von Daten des Personenverkehrs belegt/nachgewiesen werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept/Vorgehensweise/Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeit- und Arbeitsplan/Personaleinsatzplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 25

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=344778 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
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Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen)
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info.
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3. Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet.
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4. Nur die Bewerber, die die Eignungsanforderungen erfüllen, sind teilnahmeberechtigt und werden in der Verhandlung berücksichtigt. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der 51. KW 2020 statt.(Angabe ohne Gewähr)
Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (Covid-19/SARS-CoV-2), kann das in den Bewerbungsbedingungen beschriebene Verhandlungsverfahren mit mündlichen Verhandlungsgesprächen eventuell nicht wie geplant stattfinden.
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Es wird daher die Möglichkeit schriftlicher Verhandlungen oder ggf. anderer Kommunikationsformen erwogen, um im Falle der Verlängerung der geltenden Maßnahmen den Fortgang des Verfahrens nicht zu beeinträchtigen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 157-382664 (2020-08-10)