Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB,
(b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
(c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben,
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
(e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
(f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
(g) Nachweis über die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt für Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)". Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis anerkannt.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (wenn zutreffend),
(d) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend),
(e) Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
(f) Zur Absperrung vor Ort ist geschultes Personal nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zu benennen.
Der Nachweis kann mittels Vorlage über die Teilnahmebestätigung/en an mindestens eintägigen Seminarveranstaltungen zum Thema RSA, z. B. des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, der Tiefbau- Berufsgenossenschaften, von Berufsfachverbänden oder vergleichbaren Veranstaltungen, geführt werden.
Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) „Zusätzliche Angaben".