Verlagerung Therapiebereiche — Rückbauarbeiten und Schadstoffsanierung 72-20 (200)

BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH

Gewerk:
100.MN01-1023-01 Rückbauleistungen und Schadstoffsanierung BT4.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-09 Auftragsbekanntmachung
2020-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Referenznummer: 100.MN01-1023-01
Kurze Beschreibung:
Gewerk: 100.MN01-1023-01 Rückbauleistungen und Schadstoffsanierung BT4.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Asbestbeseitigungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH
Postanschrift: Schnarrenbergstraße 95
Postleitzahl: 72076
Postort: Tübingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgu-tuebingen.de 🌏
E-Mail: l.stadler@bpm-gmbh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHDJ05/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHDJ05 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 178-428899
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gewerk:
100.MN01-1023-01 Rückbauleistungen und Schadstoffsanierung BT4.
Abbrucharbeiten und Entkernung für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand, in Krankenhauseinrichtungen. Nicht zu bearbeitende Gebäudeteilbereiche (Verwaltung, Labor, Forschungseinrichtung, Physiotherapieschule) bleiben während der Ausführung in Betrieb.
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— Abbruch von Holz- und Stahltüren mit Zargen,
— Abbruch von Türanlagen aus Leichtmetall,
— Abbruch von Tür- und Trennwandanlagen,
— Abbruch von mobilen Trennwandanlagen,
— Abbruch von elementierten Trennwandanlagen,
— Abbruch von Einbauschränken,
— Demontage von Archiv-Rollregalanlagen,
— Entfernen von Tapezierung an Decken und Wänden aus Glasgewebe,
— Abbruch von Bekleidungen (Decken, Wände, Dachschräge) aus Gipsplatten, Profilholz, Metallpaneelen, Pressspan Spiegeln einschl. UK aus Holz oder Metall, einschl. Dämmung (Mineralwolle),
— Abbruch von offener Rasterdecke aus Holz/Holzwerkstoff,
— Abbruch von Innenputz schadstoffbelastet KM,
— Abbruch von leichten Trennwänden,
— Abbruch von Fussbodenaufbau Abdichtung, Trennlage, Estrich, Bodenbelägen: Polteppich/Linoleum/PVC,
— Abbruch von sanitären Ausstattungen (WCs, Urinale, Waschtische, Wannen, Stützklappgriffe etc.),
— Abbruch und Entsorgung von Glieder-/Plattenheizkörpern aus Stahl,
— Demontage und Entsorgung von Rohrleitungen aus Kupfer, Stahl, Gusseisen einschl. Form- und Verbindungsstücke, Befestigungen, Armaturen,
— Abbruch von Dämmung an Rohrleitungen, Mineralwolle,
— Abbruch von RLT-Geräten,
— Abbruch von Lüftungskanälen und -leitungen aus verzinktem Stahl inkl. Dämmungen aus Mineralfaser,
— Abbruch von Deckenluftauslässe, Volumenstromreglern, Schalldämpfern,
— Abbruch von Kommunikations-/Signalkabel RLT,
— Abbruch von Kältemaschinen einschl. Absaugen und Entsorgen von Kältemittel und Kältemaschinenöl,
— Demontage von Wandversorgungseinheiten für Betten,
— Demontage von Anbau-/Einbauleuchten, Installationsgeräte AP/UP; Brüstungskanal Kunststoff oder Alu,
— Demontage von Kabeln/Leitungen,
— Reinigung der Sanierungsbereichen Asbest und KMF,
— Entsorgung von mineralischen Bau- und Abbruchabfälle, Z0 bis DK II, Altholz A II bis A IV, Bau- und Abbruchabfällen auf Gipsbasis, PAK-haltigem Abbruchmaterial, KMF-haltigem Abbruchmaterial;
— Entsorgung ca. 20 kg asbesthaltiges Abbruchmaterial.
Dauer: 5 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
BG Klinik Tübingen
Schnarrenbergstraße 95
72076 Tübingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. VHB Bund-Formblatt 124,
— Mitgliedschaften bei der Berufsgenossenschaft.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit andere Unternehmen ausgeführten Leistungen,
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— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB Bund-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung zur Ausführung mit der zu vergebenen Leistung vergleichbaren Leistungen (in den letzten 5 Jahren),
— Die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung,
— Sachkundenachweis nach TRGS 519,
— Zulassung nach Gefahrstoffverordnung nach Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 4 (schwach gebundene Asbestzementprodukte),
— Sachkunde BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
— Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB Bund-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.
Mindeststandards:
— Sachkundenachweis nach TRGS 519,
— Zulassung nach Gefahrstoffverordnung nach Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 4 (schwach gebundene Asbestzementprodukte),
— Sachkunde BGR 128 Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
— Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im VHB Bund-Formblatt 124 geforderten Nachweise nachzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung und Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung
Kontakt
Internetadresse: www.bgu-tuebingen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHDJ05/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHDJ05 elektronisch einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDJ05

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131-162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
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Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 178-428899 (2020-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 399645.09 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 245-606275
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 178-428899
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD7HB

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abbrucharbeiten und Entkernung für Umbau- und Sanierungsmaß-nahmen im Gebäudebestand, in Krankenhauseinrichtungen. Nicht zu bearbeitende Gebäudeteilbereiche (Verwaltung, Labor, Forschungseinrichtung, Physiotherapieschule) bleiben während der Ausführung in Betrieb.
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— Abbruch von Innenputz schadstoffbelastet KM
— Abbruch von Fussbodenaufbau Abdichtung, Trennlage, Estrich.
Bodenbelägen: Polteppich/Linoleum/PVC
— Abbruch von sanitären Ausstattungen (WCs, Urinale, Waschtische.
Wannen, Stützklappgriffe etc.):
— Demontage und Entsorgung von Rohrleitungen aus Kupfer, Stahl.
Gusseisen einschl. Form- und Verbindungsstücke, Befestigungen, Armaturen:
— Abbruch von Deckenluftauslässe, Volumenstromreglern.
Schalldämpfern:
— Demontage von Anbau-/Einbauleuchten, Installationsgeräte AP/UP.
Brüstungskanal Kunststoff oder Alu:
— Entsorgung von mineralischen Bau- und Abbruchabfälle, Z0 bis.
DK II, Altholz A II bis A IV, Bau- und Abbruchabfällen auf Gipsbasis.
PAK-haltigem Abbruchmaterial, KMF-haltigem Abbruchmaterial;

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-07 📅
Name: AED Abbruch GmbH & Co. KG
Postort: Lorch-Waldhausen
Postleitzahl: 73547
Land: Deutschland 🇩🇪
Ostalbkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 399645.09 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
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Quelle: OJS 2020/S 245-606275 (2020-12-11)