Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen seit Januar 2016 bis Dezember 2020, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte Referenzen nachweisen und die vollständig ausgefüllte Übersicht Referenzen, die Referenzdeckblätter, die Beschreibung der Referenzen auf max. 1 DIN A 3 Seite oder 2 DIN A4 Seiten sowie die Referenzbescheinigungen der Auftraggeber beifügen. Die Leistungen müssen vollständig im o.g. Referenzzeitraum liegen.
SiGeKo von Bauleistungen;
— 2 Straßenbauvorhaben mit einer Mindestlänge von 500 m einschließlich der Umsetzung von Ingenieurbauwerken, Technische Ausrüstung und Freianlagen
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inklusive berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Ausbildung als Ingenieur, Techniker, Meister oder Polier sowie zertifizierter SiGeKo gemäß BaustellV und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/ Fachkunde für 2 Bearbeiter, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über 2 ausgebildete Fachkräfte im Leistungsbereich SiGeKo in den folgenden Leistungsbildern verfügen:
— Verkehrsanlagen,
— Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Freianlagen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Keine Anforderungen,
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens ausführen, wie die Qualität in seinen Arbeitsprozessen sicher gestellt wird.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nach- bzw. Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung):
— entfällt
— Die Vergabestelle überprüft, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind. Unter den geeigneten Bewerbern, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden bei Überschreitung der maximalen zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber mittels Losverfahren 5 Bewerber gelost, die anschließend zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Hierzu wird nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen ein Termin zur Losziehung festgelegt. Begleitet wird die Losziehung durch 3 Mitarbeiter des Auftraggebers (voraussichtlich Vergabestelle, Projektbearbeitung und Abteilungsleitung Projektbearbeitung). Nach erfolgter Losziehung werden die Bewerber über das Ergebnis informiert.