Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Deutsche Sprachkenntnisse*,
Eigenerklärung, dass das vorgesehene Personal mindestens über Niveau B2 in der Anwendung der deutschen Sprache zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügen wird.
b) Arbeitsschutz*,
Eigenerklärung, dass die einschlägigen Arbeitsschutzbedingungen eingehalten werden.
c) Referenzen <15 000 EUR*,
Referenzenangaben für den Neubau oder die Erweiterung von in Betrieb befindlichen 110-/220-/380-kV-Freiluftschaltanlagen und Umspannwerken unter Anwendung der einschlägigen europäischen/deutschen Normen und Richtlinien (oder gleichwertig) der vergangenen 5 Jahre: Tabellarische Aufstellung von mindestens 4 Referenzen in Bezug auf die geleistete Arbeit für Ingenieur- und Bauvermessung mit einem Auftragsvolumen bis 15 000 EUR in den letzten 5 Jahren mit Bezug auf mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
Die Tabelle soll folgende Spalten umfassen:
— Projekttitel,
— detaillierte Projektbeschreibung der geleisteten Tätigkeiten (mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand der Vermessungsleistungen),
— Nennung des Leistungsbildes der Bauvermessung gemäß HOAI, welches erbracht wurde
— Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner des Auftraggebers),
— Branche des Auftraggebers,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beauftragungsvolumen oder Umfang in FTE.
Hinweise zu den Referenzen:
Der Auftraggeber ist zwingend anzugeben. Die Nennung des Ansprechpartners ist fakultativ.
Es dürfen nicht mehr als 6 Referenzen eingereicht werden. Bei Überschreiten werden nur die ersten 4 Referenzen bewertet.
Vergleichbar sind die Leistungen dann, wenn es sich um Leistungen der Ingenieur- und Bauvermessung mit folgendem Inhalt handelt: Erfassen raumbezogener Daten über Bauwerke und Anlagen, Grundstücke und Topografie, das Erstellen von Plänen, das Übertragen von Planungen in die Örtlichkeit sowie das vermessungstechnische Überwachen der Bauausführung einbeziehen.
Da Gegenstand der Ausschreibung die Ingenieurvermessung, insbesondere in und an Anlagen des Höchstspannungsübertragungsnetzes der 50 Hertz, vorrangig in Umspannwerken und Schaltanlagen, ist, werden nur Referenzen gewertet, die an Umspannwerken oder Freiluftschaltanlagen (110-/220-/380-kV) stattgefunden haben!
d) Referenzen >15 000 EUR*.
Referenzenangaben für den Neubau oder die Erweiterung von in Betrieb befindlichen 110-/220-/380-kV-Freiluftschaltanlagen und Umspannwerken unter Anwendung der einschlägigen europäischen/deutschen Normen und Richtlinien (oder gleichwertig) der vergangenen 5 Jahre: Tabellarische Aufstellung von mindestens 2 Referenzen in Bezug auf die geleistete Arbeit für Ingenieur- und Bauvermessung mit einem Auftragsvolumen ab 15 000 EUR in den letzten 5 Jahren mit Bezug auf mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen.
Die Tabelle soll folgende Spalten umfassen:
— Projekttitel,
— detaillierte Projektbeschreibung der geleisteten Tätigkeiten (mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand der Vermessungsleistungen),
— Nennung des Leistungsbildes der Bauvermessung gemäß HOAI, welches erbracht wurde
— Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner des Auftraggebers),
— Branche des Auftraggebers,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beauftragungsvolumen oder Umfang in FTE.
Hinweise zu den Referenzen:
Der Auftraggeber ist zwingend anzugeben. Die Nennung des Ansprechpartners ist fakultativ.
Es dürfen nicht mehr als 3 Referenzen eingereicht werden. Bei Überschreiten werden nur die ersten 2 Referenzen bewertet.
Vergleichbar sind die Leistungen dann, wenn es sich um Leistungen der Ingenieur- und Bauvermessung mit folgendem Inhalt handelt: Erfassen raumbezogener Daten über Bauwerke und Anlagen, Grundstücke und Topografie, das Erstellen von Plänen, das Übertragen von Planungen in die Örtlichkeit sowie das vermessungstechnische Überwachen der Bauausführung einbeziehen.
Da Gegenstand der Ausschreibung die Ingenieurvermessung, insbesondere in und an Anlagen des Höchstspannungsübertragungsnetzes der 50Hertz, vorrangig in Umspannwerken und Schaltanlagen, ist, werden nur Referenzen gewertet, die an Umspannwerken oder Freiluftschaltanlagen (110-/220-/380-kV) stattgefunden haben!
e) kein Ausschluss nach § 123 / 124 GWB (TW)*.
Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
*Ausschlusskriterien.