Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermessungstechnische Leistungen ZBA Eidelstedt und Stellingen
Produkte/Dienstleistungen: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen📦
Produkte/Dienstleistungen: MA08
📦
Kurze Beschreibung:
“Vermessungstechnische Leistungen Bestandskontrolle und Bestandsaufmaß im Rahmen der Entwurfsplanung des 3. Bauabschnitts.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zugbildungsanlagen Hamburg Eidelstedt und Stellingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind vermessungstechnische Vorarbeiten für die Enwurfs- und Ausführungsplanung der Verkehrsanlagen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes-Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes-Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers nachzuweisen,
— Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von § 123 GWB, § 124 GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen hat
— Eigenerklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Plicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Verpflichtungen gem. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz oder Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein;
— Abgabe einer Referenzliste über Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Auftragsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-03
13:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungs-Verfahren nur auf Antrag ein.
—...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungs-Verfahren nur auf Antrag ein.
— Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
— Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 084-199797 (2020-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-03) Objekt Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 084-199797
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
—...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
— Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
— der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 108-263151 (2020-06-03)