Vermittlungszentrale Abschleppaufträge [LDL025]

Stadt Frankfurt am Main, Straßenverkehrsamt

Die Vermittlung von Abschleppaufträgen von zugelassenen Fahrzeugen aller Art bis einschließlich 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Stadtgebiet Frankfurt am Main an Abschleppunternehmen einschließlich der sicheren Verwahrung und die Herausgabe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-02-07 Auftragsbekanntmachung
2020-02-13 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Referenznummer: 36-2020-00003
Kurze Beschreibung:
Die Vermittlung von Abschleppaufträgen von zugelassenen Fahrzeugen aller Art bis einschließlich 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Stadtgebiet Frankfurt am Main an Abschleppunternehmen einschließlich der sicheren Verwahrung und die Herausgabe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main, Straßenverkehrsamt
Postanschrift: Gutleutstraße 191
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
E-Mail: vergabe.amt36@stadt-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69-212-38262 📞
Fax: +49 69-212-44662 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ff6a3e633-67ed1ca757589d63 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-10 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 028-064772
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Vertragslaufzeit 3 Jahre zuzüglich einer Rüstzeit – siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vermittlung von Abschleppaufträgen von zugelassenen Fahrzeugen aller Art bis einschließlich 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Stadtgebiet Frankfurt am Main an Abschleppunternehmen einschließlich der sicheren Verwahrung und die Herausgabe an Berechtigte.
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Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Durch die Vermittlungszentrale ist eine durchgehende (d. h. täglich zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr) telefonische Erreichbarkeit für die Entgegennahme von Vermittlungsaufträgen des Auftraggebers sicherzustellen. Sämtliche Abschleppaufträge werden zentral durch die Funkleitstelle des AG weitergegeben. Die Telefonzentrale ist während der Kernzeit (7:00 Uhr bis 22:00 Uhr) durchgehend zu besetzen. Auch außerhalb der Kernzeit ist eine durchgehende Erreichbarkeit sicherzustellen, jedoch genügt insoweit die Einrichtung eines Notfalldienstes.
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Die geschätzte Anzahl der zur vermittelten Abschleppvorgänge beträgt ca. 11 000 pro Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Mit der Option den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr auf bis zu maximal 5 Jahre zu verlängern.
Die Option muss vom Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich abgerufen werden. Eine automatische Verlängerung des Vertrags ist ausgeschlossen.
Einen Anspruch des Auftragnehmers auf die Vertragsverlängerung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 3 Jahre, gerechnet ab Inbetriebnahme der Vermittlungszentrale, mit der Option den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr auf bis zu maximal 5 Jahre zu verlängern.
Die Option muss vom Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich abgerufen werden. Eine automatische Verlängerung des Vertrags ist ausgeschlossen.
Einen Anspruch des Auftragnehmers auf die Vertragsverlängerung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Vertragslaufzeit 3 Jahre zuzüglich einer Rüstzeit – siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamte Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Inbetriebnahme der Vermittlungszentrale erfolgt spätestens 3 Monate nach Zuschlagserteilung zum ersten Tag des folgenden Monats.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung soll für max. fünf Jahre geschlossen werden. Die Dienstleistung soll für die Bieter attraktiver werden und sich somit positiv auf die Preisgestaltung auswirken.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Rahmenvereinbarung soll für max. fünf Jahre geschlossen werden. Die Dienstleistung soll für die Bieter attraktiver werden und sich somit positiv auf die Preisgestaltung auswirken.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 60,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ff6a3e633-67ed1ca757589d63 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter (insbesondere in Anlage Erklärungen, Referenzen und Nachweise) zu erbringen.
1) Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von anderen Unternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter in ihrem Angebot die Art und Umfang der von dem Unternehmen übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben.
Die nachfolgenden Ziffern 2 und 3 gelten entsprechend auch für eine Mehrzahl von Unternehmen.
2) Der Bieter kann sich gemäß § 47 VgV bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen und zwar ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung (Eignungsleihe).
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Die Ausgestaltung der „Eignungsleihe“, die Art der Erklärung, der Verpflichtung, der Haftung als auch der Eignungsanforderungen und der damit verbundenen etwaigen Ausschlussregelungen richten sich nach § 47 VgV und sind in Form von Eigen- und Verpflichtungserklärungen abzugeben.
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Soweit der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er dieses andere Unternehmen bereits im Angebot die Verpflichtungserklärung (Formblatt Anlage 1) sowie Name und Anschrift für die Eignungsnachweise benennen (Formblatt Anlage 1) als auch die erforderlichen Nachweise und auf den jeweiligen Formblättern (Formblatt Anlage 1) mit dem Angebot vorlegen.
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3) Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern im Wege der Unterauftragsvergabe ausführen zu lassen, muss gemäß § 36 VgV der Bieter in seinem Angebot die Art und den Umfang der von dem Unterauftragnehmer übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Unterauftragnehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Die Ausgestaltung der „Unterauftragsvergabe“, die Art der Erklärung, der Verpflichtung, der Haftung als auch der Eignungsanforderungen und der damit verbundenen etwaigen Ausschlussregelungen richten sich nach § 36 VgV und sind in Form von Eigen- und Verpflichtungserklärungen abzugeben.
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Diese Verpflichtungserklärung (Formblatt Anlage 1), den Namen und die Anschrift des Unterauftragnehmers sowie die im Schreiben gegebenenfalls aufgeführten Eignungsnachweise (Formblatt Anlage 1) hat der Bieter auf Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.
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Erklärungen zur Bietergemeinschaft – falls erforderlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151-12-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 028-064772 (2020-02-07)
Ergänzende Angaben (2020-02-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 033-078274
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 028-064772
ABl. S-Ausgabe: 33
Quelle: OJS 2020/S 033-078274 (2020-02-13)