Beschreibung der Beschaffung
Die Verbandsgemeinde Weißenthurm und die ihr angehörenden Städte und Ortsgemeinden sowie die zugehörigen Eigenbetriebe vergeben Versicherungsleistungen für die in ihrem Eigentum stehenden 212 Immobilien gemäß Anlage 2 zum LV – Bestandsliste Liegenschaften in folgendem Umfang:
1. Feuer-Gebäudeversicherung,
2. Feuer-Inhaltsversicherung,
3. Einbruchdiebstahlversicherung,
4. Sturm-Gebäudeversicherung,
5. Sturm-Inhaltversicherung,
6. Leitungswasser-Gebäudeversicherung,
7. Leitungswasser-Inhaltsversicherung,
8. Glasversicherung,
9. Elementarschadenversicherung Gebäude - z.T. optional, für Objekte in ZÜRS-Zone 3 oder 4,
10. Elementarschadenversicherung Inhalt, z.T. optional, siehe 9,
11. Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung,
12. Versicherung zusätzlicher Gefahren zu Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden nach einer einheitlichen Vertragsgrundlage für mehrere Auftraggeber erbracht, siehe Aufstellung Auftraggeber, Anlage 1 zum LV.
Versicherungsbeginn ist für alle Objekte der 1.1.2021, Versicherungsende der 31.12.2023. Vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Verträge um ein Jahr bis zum 31.12.2024 zu verlängern.
Die Versicherung erfolgt zu den Bedingungen des Auftragnehmers. Der Mindest-Versicherungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis i. V. m. Anlage 3 zum LV – Mindeststandards. Soweit die angebotene Leistung hinter den in Anlage 3 genannten Mindeststandards zurückbleibt, gehen die Mindeststandards vor. Es gelten dann die bekannt gemachten Mindeststandards als vereinbart.
Die ausschreibende Stelle wird beraten durch die gvp Gesellschaft für Versicherungsprüfung mbH, 97082 Würzburg, die auch die Prüfung der Angebote vornehmen wird.
Reaktionszeiten sind zu gewährleisten wie folgt:
— Schadenregulierung: Aufnahme binnen 24 h nach Meldung,
— Begutachtung von Schäden innerhalb von drei Arbeitstagen,
— Allgemeine Anfragen: fünf Arbeitstage.
Die Rechnungslegung erfolgt zur Hauptfälligkeit in Form einer gesonderten Einzelrechnung für jeden Eigentümer, aus der die Prämien für die einzelnen Objekte hervorgehen.
Der Auftragnehmer benennt den Auftraggebern für alle Objekte und Schadensfälle einen einheitlichen Ansprechpartner, der im Falle von Mitversicherungsgemeinschaften bei der führenden Gesellschaft sein sollte.