Versorgung der Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH mit Blutpräparaten sowie der damit in Zusammenhang stehenden immunhämatologischen Untersuchungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versorgung mit Blutpräparaten
86-20 (200)
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Versorgung der Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH mit Blutpräparaten sowie der damit in Zusammenhang stehenden...”
Kurze Beschreibung
Versorgung der Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH mit Blutpräparaten sowie der damit in Zusammenhang stehenden immunhämatologischen Untersuchungen.
1️⃣
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum”
Beschreibung der Beschaffung:
“Versorgung der Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH mit Blutpräparaten sowie der damit in Zusammenhang stehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Versorgung der Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH mit Blutpräparaten sowie der damit in Zusammenhang stehenden immunhämatologischen Untersuchungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
5. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
6. Gültige Herstellungserlaubnis gemäß § 13 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz -AMG) (Nachweis in Kopie erforderlich).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall zweifach maximiert (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung);
2. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Umsatz aus der Versorgung mit Blutpräparaten) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung").
“Zu 1. Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und...”
Zu 1. Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall zweifach maximiert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zur Anzahl der eigenen Beschäftigten (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung");
2. Erklärung, dass in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zur Anzahl der eigenen Beschäftigten (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung");
2. Erklärung, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kurzbeschreibung des Projekts, insbesondere Anzahl der Betten des Krankenhauses, Leistungsumfang in TE p. a., Lieferfristen / Lieferzeit ab Bestellung, Rechnungswert, Vertragslaufzeit, Kontaktdaten). (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt „Referenzbogen" erforderlich).
3. Gültige Herstellungserlaubnis gemäß § 13 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz-AMG) (Nachweis in Kopie erforderlich).
4. Gültige Einfuhrerlaubnis gem. § 72 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimittel (Arzneimittelgesetz-AMG), soweit einschlägig (Nachweis in Kopie erforderlich).
5. Zertifikat mit Bestätigung der Übereinstimmung des Herstellers der Blutprodukte mit GMP der zuständigen Überwachungsbehörde gem. Art. 111 (5) der Richtlinie 2001/83/EG, soweit durch vorstehende Nachweise nicht bereits erbracht (Nachweis in Kopie erforderlich).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 2. Mindestens 3 Referenzen über die Versorgung eines Krankenhauses mit Blutprodukten mit mindestens 400 Betten und einem Leistungsumfang von jeweils...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 2. Mindestens 3 Referenzen über die Versorgung eines Krankenhauses mit Blutprodukten mit mindestens 400 Betten und einem Leistungsumfang von jeweils mindestens 5 000 TE pro Jahr.
Zu 3. Gültige Herstellungserlaubnis gemäß § 13 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz-AMG).
Zu 4. Gültige Einfuhrerlaubnis gem. § 72 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimittel (Arzneimittelgesetz-AMG), soweit einschlägig.
Zu 5. Zertifikat mit Bestätigung der Übereinstimmung des Herstellers der Blutprodukte mit GMP der zuständigen Überwachungsbehörde gem. Art. 111 (5) der Richtlinie 2001/83/EG, soweit durch vorstehende Nachweise nicht bereits erbracht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-27
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Zusätzliche Informationen
“1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an...”
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Mit dem Angebot sind ausschließlich die in dem Formblatt „04_Angebotsschreiben" aufgeführten Unterlagen vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDUSZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 213-521242 (2020-10-28)