Die AOK Bayern — Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie ihrer Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V zu schließen.
Ziel ist die flächendeckende und wohnortnahe (bis 50 km vom Wohnort des Versicherten) Sicherstellung einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen endoluminalen Versorgung von Versicherten. Die Leistungen des Vertrags umfassen die Behandlungen der folgenden Erkrankungen inklusive Nachbehandlung.
Der Vertrag zur endoluminalen Varizentherapie umfasst die Leistungen zur Behandlung:
— I83.9 Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündung;
— I83.0 Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration.
Mittels Endovenöser Lasertherapie (ELT) bzw. Radiofrequenz-Obliteration (RFO) inklusive der notwendigen postoperativen Nachsorge.
Bei der ambulanten endoluminalen Varizentherapie handelt es sich um eine Leistung, die aktuell nicht im Rahmen der Regelversorgung im Leistungskatalog der GKV abgebildet ist. Die AOK Bayern stellt ihren Versicherten die ambulante endoluminale Varizentherapie über diesen Vertrag bzw. diese Verträge als Zusatzleistung zur Verfügung.
Die Ausschreibung richtet sich an Bieter, die die Versorgung über am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer anbieten, aufbauen und umsetzen. An der Ausschreibung teilnehmen können Bieter, die zulässige Vertragspartner gem. § 140a Abs. 3 S. 1 SGB V sind. Die Bieter verpflichten sich zur Sicherstellung einer möglichst flächendeckenden Versorgung. Des Weiteren verpflichten sich die Bieter zu Managementaufgaben, insbesondere der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Leistungserbringer und zur elektronischen Abrechnung der ärztlichen Leistungen. Unter teilnehmenden Leistungserbringern sind sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhäuser zu verstehen, die die Voraussetzungen des Vertrages (Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen) erfüllen und teilnehmen möchten. Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich Behandlungen durch am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer an eingeschriebenen Versicherten. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag ist freiwillig, ebenfalls ist die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag freiwillig. Das Honorar für die ärztliche Leistung ist festgeschrieben. Die Höhe der Verwaltungskosten (Vergütung für Managementleistungen) wird in dieser Ausschreibung auf maximal 4 % der ärztlichen Leistung begrenzt.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V sowie seinen Anlagen (Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen).
Ziel der AOK ist es, eine leitliniengerechte und qualitativ hochwertige Behandlung möglichst flächendeckend sicherzustellen und so die Patientenversorgung zu verbessern.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die besondere ambulante Venentherapie nach diesem Vertrag aufzubauen und sicherzustellen. Er verpflichtet sich zu Managementaufgaben, insbesondere der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Leistungserbringer und der Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der AOK.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V
20-260”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen📦
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Bayern — Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie ihrer Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Bayern — Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie ihrer Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V zu schließen.
Ziel ist die flächendeckende und wohnortnahe (bis 50 km vom Wohnort des Versicherten) Sicherstellung einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen endoluminalen Versorgung von Versicherten. Die Leistungen des Vertrags umfassen die Behandlungen der folgenden Erkrankungen inklusive Nachbehandlung.
Der Vertrag zur endoluminalen Varizentherapie umfasst die Leistungen zur Behandlung:
— I83.9 Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündung;
— I83.0 Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration.
Mittels Endovenöser Lasertherapie (ELT) bzw. Radiofrequenz-Obliteration (RFO) inklusive der notwendigen postoperativen Nachsorge.
Bei der ambulanten endoluminalen Varizentherapie handelt es sich um eine Leistung, die aktuell nicht im Rahmen der Regelversorgung im Leistungskatalog der GKV abgebildet ist. Die AOK Bayern stellt ihren Versicherten die ambulante endoluminale Varizentherapie über diesen Vertrag bzw. diese Verträge als Zusatzleistung zur Verfügung.
Die Ausschreibung richtet sich an Bieter, die die Versorgung über am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer anbieten, aufbauen und umsetzen. An der Ausschreibung teilnehmen können Bieter, die zulässige Vertragspartner gem. § 140a Abs. 3 S. 1 SGB V sind. Die Bieter verpflichten sich zur Sicherstellung einer möglichst flächendeckenden Versorgung. Des Weiteren verpflichten sich die Bieter zu Managementaufgaben, insbesondere der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Leistungserbringer und zur elektronischen Abrechnung der ärztlichen Leistungen. Unter teilnehmenden Leistungserbringern sind sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhäuser zu verstehen, die die Voraussetzungen des Vertrages (Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen) erfüllen und teilnehmen möchten. Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich Behandlungen durch am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer an eingeschriebenen Versicherten. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag ist freiwillig, ebenfalls ist die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag freiwillig. Das Honorar für die ärztliche Leistung ist festgeschrieben. Die Höhe der Verwaltungskosten (Vergütung für Managementleistungen) wird in dieser Ausschreibung auf maximal 4 % der ärztlichen Leistung begrenzt.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V sowie seinen Anlagen (Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen).
Ziel der AOK ist es, eine leitliniengerechte und qualitativ hochwertige Behandlung möglichst flächendeckend sicherzustellen und so die Patientenversorgung zu verbessern.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die besondere ambulante Venentherapie nach diesem Vertrag aufzubauen und sicherzustellen. Er verpflichtet sich zu Managementaufgaben, insbesondere der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Leistungserbringer und der Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der AOK.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Unterfranken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen📦
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe kurze Beschreibung.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Oberfranken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Mittelfranken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Oberpfalz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Niederbayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Schwaben
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Regierungsbezirk Oberbayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Die Bieter haben eine ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Die Bieter haben eine ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z. B. unter https://eee.evergabe-online.de/) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter: https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
b) Die Auftraggeberin fordert aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Bieter/die Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft an, der/die für den Zuschlag vorgesehen ist/sind. Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, wird die Zuschlagserteilung erfolgen. Der/die für die Zuschlagserteilung vorgesehene/n Bieter wird/werden daher aufgefordert, einen Handelsregisterauszug einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung). Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine unterschriebene Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
“Angemessen für den Versicherungsfall sind eine Versicherungssumme von 1 000 000 EUR Personen- und/oder Sachschäden und für Vermögensschäden von 100 000 EUR.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit dem Management von vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Die Bieter belegen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis ausreichender Erfahrung mit dem Management von vergleichbaren Selektivverträgen mit gesetzlichen Krankenkassen nach dem SGB V einschließlich der Abrechnung nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands über den Datenaustausch nach § 295 Abs. 1b SGB V in der jeweils gültigen Fassung (Regelung zu §§ 73b, 73c sowie 140a SGB V — abrufbar unter http://www.gkv-datenaus-tausch.de/leistungserbringer/direktabrechner/vertraege_73b_73c_140a_sgb_v/vertraege_nach_73b_73c_140a_sgb_v.jsp) durch Nennung von mindestens 3 Referenzaufträgen aus den letzten 3 Jahren unter Angabe des abgerechneten Volumens in EUR für mindestens 1 abgeschlossenes Geschäftsjahr, der Zahl der am Vertrag teilnehmenden Leistungserbringer, der Zahl der in den Vertrag eingeschriebenen Versicherten, des Auftragsinhalts, der Leistungszeit und eines Ansprechpartners des Auftraggebers nebst. Tel.-Nr. für Rückfragen.
Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5 zu den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
b) Schriftliche Darlegung, dass der Bieter Vertragspartner i. S. d. § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V sein kann.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“a) Ein Referenzauftrag ist vergleichbar, wenn er das Management von vergleichbaren Selektivverträgen mit gesetzlichen Krankenkassen nach dem SGB V...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
a) Ein Referenzauftrag ist vergleichbar, wenn er das Management von vergleichbaren Selektivverträgen mit gesetzlichen Krankenkassen nach dem SGB V einschließlich der Abrechnung nach der Technischen Anlage zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands über den Datenaustausch nach § 295 Abs. 1b SGB V in der jeweils gültigen Fassung (Regelung zu §§ 73b, 73c sowie 140a SGB V — abrufbar unter http://www.gkv-datenaus-tausch.de/leistungserbringer/direktabrechner/vertraege_73b_73c_140a_sgb_v/vertraege_nach_73b_73c_140a_sgb_v.jsp) beinhaltete und die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Los 1: Regierungsbezirk Unterfranken:
—— Mindestvolumen: 275 400,00 EUR;
—— Mindestanzahl an Versicherten: 300;
—— Mindestanzahl an Leistungserbringern: 5.
— Los 2: Regierungsbezirk Oberfranken:
—— Mindestvolumen: 628 320,00 EUR;
—— Mindestanzahl an Versicherten: 500;
—— Mindestanzahl an Leistungserbringern: 9.
— Los 3: Regierungsbezirk Mittelfranken:
—— Mindestvolumen: 972 060,00 EUR;
—— Mindestanzahl an Versicherten: 850;
—— Mindestanzahl an Leistungserbringern: 13.
— Los 4: Regierungsbezirk Oberpfalz:
—— Mindestvolumen: 876 180,00 EUR;
—— Mindestanzahl an Versicherten: 750;
—— Mindestanzahl an Leistungserbringern: 11.
— Los 5: Regierungsbezirk Niederbayern:
—— Mindestvolumen: 745 620,00 EUR;
—— Mindestanzahl an Versicherten: 600;
—— Mindestanzahl an Leistungserbringern: 6.
— Los 6: Regierungsbezirk Schwaben:
—— Mindestvolumen: 497 760,00 EUR;
—— Mindestanzahl an Versicherten: 550;
—— Mindestanzahl an Leistungserbringern: 5.
— Los 7: Regierungsbezirk Oberbayern:
—— Mindestvolumen: 1 896 180,00 EUR;
—— Mindestanzahl an Versicherten: 1 600;
—— Mindestanzahl an Leistungserbringern: 31.
— Alle Lose:
—— Mindestvolumen: 5 891 520,00 EUR;
—— Mindestanzahl an Versicherten: 5 000;
—— Mindestanzahl an Leistungserbringern: 82.
b) Der Bieter kann Vertragspartner i. S. d. § 140a Abs. 3 Satz 1 SGB V sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsunterlagen, Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-09
12:00 📅
“— Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 30.10.2020, 12.00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider...”
— Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 30.10.2020, 12.00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können.
— Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes „Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen) eine von allen ihren Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen).
— Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende unterschriebene Erklärung „Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen) mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der unterzeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Drittunternehmen vorlegt (Anlage 4 zu den Vergabeunterlagen — vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen) muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YD3HA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 195-471945 (2020-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Auftragsvergabe Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V
21-004”
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Bayern — Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie ihrer Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Bayern — Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie ihrer Versicherten gemäß § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V zu schließen.
Ziel ist die flächendeckende und wohnortnahe (bis 50 km vom Wohnort des Versicherten) Sicherstellung einer wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen endoluminalen Versorgung von Versicherten. Die Leistungen des Vertrags umfassen die Behandlungen der folgenden Erkrankungen inklusive Nachbehandlung.
Der Vertrag zur endoluminalen Varizentherapie umfasst die Leistungen zur Behandlung
— I83.9 Varizen der unteren Extremitäten ohne Ulzeration oder Entzündung,
— I83.0 Varizen der unteren Extremitäten mit Ulzeration.
Mittels Endovenöser Lasertherapie (ELT) bzw. Radiofrequenz-Obliteration (RFO) inklusive der notwendigen postoperativen Nachsorge.
Bei der ambulanten endoluminalen Varizentherapie handelt es sich um eine Leistung, die aktuell nicht im Rahmen der Regelversorgung im Leistungskatalog der GKV abgebildet ist. Die AOK Bayern stellt ihren Versicherten die ambulante endoluminale Varizentherapie über diesen Vertrag bzw. diese Verträge als Zusatzleistung zur Verfügung.
Die Ausschreibung richtet sich an Bieter, die die Versorgung über am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer anbieten, aufbauen und umsetzen. An der Ausschreibung teilnehmen können Bieter, die zulässige Vertragspartner gem. § 140a Abs. 3 S. 1 SGB V sind. Die Bieter verpflichten sich zur Sicherstellung einer möglichst flächendeckenden Versorgung. Des Weiteren verpflichten sich die Bieter zu Managementaufgaben, insbesondere der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Leistungserbringer und zur elektronischen Abrechnung der ärztlichen Leistungen. Unter teilnehmenden Leistungserbringern sind sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhäuser zu verstehen, die die Voraussetzungen des Vertrages (Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen) erfüllen und teilnehmen möchten. Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich Behandlungen durch am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer an eingeschriebenen Versicherten. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag ist freiwillig, ebenfalls ist die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag freiwillig. Das Honorar für die ärztliche Leistung ist festgeschrieben. Die Höhe der Verwaltungskosten (Vergütung für Managementleistungen) wird in dieser Ausschreibung auf maximal 4 % der ärztlichen Leistung begrenzt.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zur besonderen ambulanten Venentherapie nach § 140a Abs. 1 S. 2 Alt. 2 SGB V sowie seinen Anlagen (Anlage 9 zu den Vergabeunterlagen).
Ziel der AOK ist es, eine leitliniengerechte und qualitativ hochwertige Behandlung möglichst flächendeckend sicherzustellen und so die Patientenversorgung zu verbessern.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die besondere ambulante Venentherapie nach diesem Vertrag aufzubauen und sicherzustellen. Er verpflichtet sich zu Managementaufgaben, insbesondere der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Leistungserbringer und der Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der AOK.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 32 000 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Behandlung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Dokumentation
Preis (Gewichtung): 35
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 195-471945
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1-7
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IVM plus GmbH
Postort: Halle
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 32 000 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YDP0K
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 020-046703 (2021-01-25)