Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service-/BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen/GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss. Der Auftragnehmer soll Angebote für Bahnfahrten in GDS, in denen Airlines standardmäßig Flüge vertreiben, buchbar machen. Ziel ist die Verkaufbarkeit von Bahnangeboten in allen IATA Agenturen weltweit. Hierbei gilt es Angebote in Kooperation mit Fluggesellschaften und in Verbindung mit Flügen als auch als Einzelleistung zu vertreiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 20FEA49648
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service-/BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen/GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Der Auftragnehmer soll Angebote für Bahnfahrten in GDS, in denen Airlines standardmäßig Flüge vertreiben, buchbar machen. Ziel ist die Verkaufbarkeit von Bahnangeboten in allen IATA Agenturen weltweit. Hierbei gilt es Angebote in Kooperation mit Fluggesellschaften und in Verbindung mit Flügen als auch als Einzelleistung zu vertreiben.
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service-/BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen/GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Der Auftragnehmer soll Angebote für Bahnfahrten in GDS, in denen Airlines standardmäßig Flüge vertreiben, buchbar machen. Ziel ist die Verkaufbarkeit von Bahnangeboten in allen IATA Agenturen weltweit. Hierbei gilt es Angebote in Kooperation mit Fluggesellschaften und in Verbindung mit Flügen als auch als Einzelleistung zu vertreiben.
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service-/BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen/GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service-/BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen/GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Der Auftragnehmer soll Angebote für Bahnfahrten in GDS, in denen Airlines standardmäßig Flüge vertreiben, buchbar machen. Ziel ist die Verkaufbarkeit von Bahnangeboten in allen IATA Agenturen weltweit. Hierbei gilt es Angebote in Kooperation mit Fluggesellschaften und in Verbindung mit Flügen als auch als Einzelleistung zu vertreiben.
Der Auftragnehmer soll Angebote für Bahnfahrten in GDS, in denen Airlines standardmäßig Flüge vertreiben, buchbar machen. Ziel ist die Verkaufbarkeit von Bahnangeboten in allen IATA Agenturen weltweit. Hierbei gilt es Angebote in Kooperation mit Fluggesellschaften und in Verbindung mit Flügen als auch als Einzelleistung zu vertreiben.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 1x um 24 Monate und 2x um 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Für die Erstellung der Angebote in der Angebotsphase werden Dokumente benötigt, die sensible Informationen über Geschäftsprozesse oder sonstige Geheimnisse der DB enthalten. Eine Veröffentlichung im Teilnahmewettbewerb ist daher nicht möglich. Diese erhalten Sie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Hierzu ist zwingend die Abgabe der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung erforderlich (siehe Vergabeunterlagen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-4 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Erklärungen,
1.1. Erklärung dass kein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
1.2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
1.3. Erklärung zu Eintragung im Gewerbezentralregister,
1.4. Erklärung zur ordnungsgemäßen Anmeldung des Gewerbes.
1.5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
1.6. Erklärung zur Erfüllung von Steuer- und Abgabenpflichten sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
1.7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention,
1.8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
1.8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
1.9. Erklärung zu §§ 122-124 GWB,
1.10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens,
1.11. Erklärung zu schweren Verfehlungen,
1.12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen,
1.13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
1.14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn,
1.15. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen,
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1.1 – 1.15 mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab. Dieses Dokument ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate,
3. Abgabe des ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Vertraulichkeitserklärung“,
4. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bei dem nachfolgenden Eignungsnachweis Nr. 5-6 handelt es sich um eine zwingende Anforderung. Gibt der Bieter das geforderte Dokument gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
5. Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“,
6. Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Selbstauskunft Finanzkennzahlen".
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 7-9 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 7-9 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
7. Der Bewerber muss Expertise im AirlineGDS/IATA-Umfeld besitzen und die entsprechenden Vorgaben und vertraglichen Rahmenbedingungen kennen. Stellen Sie dies bitte anhand von Prozess- und Infrastrukturdarstellungen und – erläuterungen dar.
8. Der Bewerber hat die technische Voraussetzung und die Erfahrung zur Implementierung/Anbindung von Schnittstellen. Z. B. Anbindung von mind. einer Vertriebsschnittstelle mit folgenden Services: Angebotsanfrage, Buchungsanfrage/Buchung. Bitte belegen Sie dies an Hand von Beispielen und Referenzen.
8. Der Bewerber hat die technische Voraussetzung und die Erfahrung zur Implementierung/Anbindung von Schnittstellen. Z. B. Anbindung von mind. einer Vertriebsschnittstelle mit folgenden Services: Angebotsanfrage, Buchungsanfrage/Buchung. Bitte belegen Sie dies an Hand von Beispielen und Referenzen.
9. Der Bewerber hat die Expertise, Segmente in allen gängigen Flugbuchungssystemen zu vertreiben. Bitte legen Sie dies an Hand einer Prozessedarstellung dar.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaftsurkunde (Vertragerfüllungsbürgschaft)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 20FEA49648 im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 20FEA49648 im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2020/S 251-633603 (2020-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service- / BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen / GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Der Auftragnehmer soll Angebote für Bahnfahrten in GDS, in denen Airlines standardmäßig Flüge vertreiben, buchbar machen. Ziel ist die Verkaufbarkeit von Bahnangeboten in allen IATA Agenturen weltweit. Hierbei gilt es Angebote in Kooperation mit Fluggesellschaften und in Verbindung mit Flügen als auch als Einzelleistung zu vertreiben.
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service- / BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen / GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Der Auftragnehmer soll Angebote für Bahnfahrten in GDS, in denen Airlines standardmäßig Flüge vertreiben, buchbar machen. Ziel ist die Verkaufbarkeit von Bahnangeboten in allen IATA Agenturen weltweit. Hierbei gilt es Angebote in Kooperation mit Fluggesellschaften und in Verbindung mit Flügen als auch als Einzelleistung zu vertreiben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service- / BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen / GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Umsetzung einer Vertriebs- und Buchungslösung inkl. Abrechnung und Ticketbereitstellung (ohne Ticketgenerierung) für das Angebot Rail&Fly sowie für die Angebote, DB Standalone, DB Interline, DB Codeshare, welche über AirlineGDS und Reservierungssysteme der Airlines verkauft werden können als Business-Process-as-a-Service- / BPaaS Lösung. Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der eine Schnittstelle zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen und zu Reservierungssystemen / GDS der Airlines inne hat oder herstellen muss.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-07 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.