Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise);
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
B. Liste erforderlicher Nachweise
Die Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gemäß Nummer 7 der VgV — Bewerbungsbedingungen EU die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Nachweise, die nicht beigefügt sind, müssen innerhalb von 6 Tagen auf Verlangen der Vergabestelle nachgereicht werden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 der VgV — Bewerbungsbedingungen EU sind auf gesondertes Verlangen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vorzulegende Nachweise über die Qualifikation des AN bereits mit Angebotsabgabe:
— Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen;
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Nachweis über die Eintragung in einem Berufsregister oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate);
— Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft);
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate);
— Erklärung des Bieters, dass er sich in keinem Insolvenzverfahren und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
— Nachweis der zuständigen Behörde — für die Bundesrepublik Deutschland ist dies das Finanzamt — über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen);
— Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen oder der Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind);
— Erklärung zur Tariftreue gemäß Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG;
— Verpflichtungserklärung zur Haftpflichtversicherung: Bestätigung, dass der AN dem AG den Nachweis über die geforderten Haftpflichtversicherungen innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung und vor Leistungsbeginn unaufgefordert vorlegt.