Der Kreis Heinsberg ist zuständige Gebietskörperschaft für die Übernahme und Verwertung von Altpapier und somit für die ausgeschriebene Leistung sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die Zuständigkeit für die Sammlung von Altpapier liegt bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Ziel der Vergabe ist die nachhaltig wirtschaftliche Verwertung von Altpapier unter Beachtung des Transportaufwands für die zur Sammlung des Altpapiers verpflichteten kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme von 18 000 Mg/a bis 22 000 Mg/a und Verwertung der gesamten Menge wobei die Abrechnung getrennt nach kommunaler Herkunft sowie anteiliger PPK-Verpackungsmenge erfolgt. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 15 20 01-2020/45
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Heinsberg ist zuständige Gebietskörperschaft für die Übernahme und Verwertung von Altpapier und somit für die ausgeschriebene Leistung sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die Zuständigkeit für die Sammlung von Altpapier liegt bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Ziel der Vergabe ist die nachhaltig wirtschaftliche Verwertung von Altpapier unter Beachtung des Transportaufwands für die zur Sammlung des Altpapiers verpflichteten kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme von 18 000 Mg/a bis 22 000 Mg/a und Verwertung der gesamten Menge wobei die Abrechnung getrennt nach kommunaler Herkunft sowie anteiliger PPK-Verpackungsmenge erfolgt. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Der Kreis Heinsberg ist zuständige Gebietskörperschaft für die Übernahme und Verwertung von Altpapier und somit für die ausgeschriebene Leistung sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die Zuständigkeit für die Sammlung von Altpapier liegt bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Ziel der Vergabe ist die nachhaltig wirtschaftliche Verwertung von Altpapier unter Beachtung des Transportaufwands für die zur Sammlung des Altpapiers verpflichteten kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme von 18 000 Mg/a bis 22 000 Mg/a und Verwertung der gesamten Menge wobei die Abrechnung getrennt nach kommunaler Herkunft sowie anteiliger PPK-Verpackungsmenge erfolgt. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heinsberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 085-202131
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Heinsberg ist zuständige Gebietskörperschaft für die Übernahme und Verwertung von Altpapier und somit für die ausgeschriebene Leistung sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die Zuständigkeit für die Sammlung von Altpapier liegt bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Der Kreis Heinsberg ist zuständige Gebietskörperschaft für die Übernahme und Verwertung von Altpapier und somit für die ausgeschriebene Leistung sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle. Die Zuständigkeit für die Sammlung von Altpapier liegt bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Ziel der Vergabe ist die nachhaltig wirtschaftliche Verwertung von Altpapier unter Beachtung des Transportaufwands für die zur Sammlung des Altpapiers verpflichteten kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme von 18 000 Mg/a bis 22 000 Mg/a und Verwertung der gesamten Menge wobei die Abrechnung getrennt nach kommunaler Herkunft sowie anteiliger PPK-Verpackungsmenge erfolgt. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Ziel der Vergabe ist die nachhaltig wirtschaftliche Verwertung von Altpapier unter Beachtung des Transportaufwands für die zur Sammlung des Altpapiers verpflichteten kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die ausgeschriebene Gesamtleistung umfasst die Übernahme von 18 000 Mg/a bis 22 000 Mg/a und Verwertung der gesamten Menge wobei die Abrechnung getrennt nach kommunaler Herkunft sowie anteiliger PPK-Verpackungsmenge erfolgt. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Altpapier im Sinne dieser Ausschreibung ist die im Kreisgebiet von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gesammelte Papier-, Pappe- und Kartonagefraktion, einschließlich der in Behälter und Container eingeworfenen oder den Bündeln anhaftenden Störstoffe.
Altpapier im Sinne dieser Ausschreibung ist die im Kreisgebiet von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gesammelte Papier-, Pappe- und Kartonagefraktion, einschließlich der in Behälter und Container eingeworfenen oder den Bündeln anhaftenden Störstoffe.
Der Kreis Heinsberg kann dem Auftragnehmer keine bestimmte Abfallqualität garantieren. Das Altpapier wird dem Auftragnehmer so übergeben wie es bei der Sammlung der kreisangehörigen Kommunen und des Kreises Heinsberg anfällt. Die ausschreibende Stelle macht darauf aufmerksam, dass die monatlich zu behandelnde Altpapiermenge im Jahresverlauf Schwankungen unterliegt.
Der Kreis Heinsberg kann dem Auftragnehmer keine bestimmte Abfallqualität garantieren. Das Altpapier wird dem Auftragnehmer so übergeben wie es bei der Sammlung der kreisangehörigen Kommunen und des Kreises Heinsberg anfällt. Die ausschreibende Stelle macht darauf aufmerksam, dass die monatlich zu behandelnde Altpapiermenge im Jahresverlauf Schwankungen unterliegt.
Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die nachfolgend beschriebenen Einzelleistungen:
— Vorhaltung (mindestens) einer Übernahmestelle und dortige Übernahme und Verwiegung des von den kreisangehörigen Kommunen/vom Kreis Heinsberg oder einem Drittbeauftragten im Gebiet des Kreises eingesammelten Altpapiers;
— Durchführung sämtlicher Transporte, die für die stoffliche Verwertung des Altpapiers und die Entsorgung der Störstoffe notwendig sind;
— ggf. Übergabe von Teilmengen des Altpapiers an vom Kreis Heinsberg benannte Dritte; eine Übergabe von Teilmengen erfolgt nur nach Vorgabe und auf Anweisung des Kreises Heinsberg;
— stoffliche Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers in gesetzlich zugelassenen Anlagen (inkl. ggf. zusätzlicher Leistungen wie verpressen und sortieren);
— Dokumentation des Eingangs und Verbleibs der angelieferten Altpapiermengen, aufgeschlüsselt nach Menge, Sorte, Anlieferer/Herkunft (Kommune/Kreis) und Empfänger/Anlage;
— nachweisliche Entsorgung der ggf. anfallenden Sortierreste bzw. Störstoffe unter Nennung der Menge und der Entsorgungsanlage.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die zu vergebenden Leistungen sind ab dem 1.1.2021 bis zum Vertragsende vollständig zu erbringen. Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2022. Sollte der Vertrag nicht bis zum 31.12.2021 von einem der Vertragspartner gekündigt werden, so verlängert er sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2023.
Die zu vergebenden Leistungen sind ab dem 1.1.2021 bis zum Vertragsende vollständig zu erbringen. Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet am 31.12.2022. Sollte der Vertrag nicht bis zum 31.12.2021 von einem der Vertragspartner gekündigt werden, so verlängert er sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2023.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreisgebiet Heinsberg
52525 Heinsberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss gegen Personenschäden mindestens 3,0 Mio. EUR und gegen Vermögens- und Sachschäden mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall betragen;
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angebotsteil III.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Verbindliche Benennung des Standortes bzw. der Standorte der angebotenen Umschlaganlage(n) für Altpapier (Angebotsteil III.3);
— Referenzbescheinigung: Drei Referenzen (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 10 000 Mg/a Altpapier für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2017 bis 2019. (Angebotsteil III.1).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Heinsberg
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zugelassen.
Bei der Wertung der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Angebote derjenigen Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Hinsichtlich der hierzu vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft oder etwaige Unterauftragnehmer/Eignungsleiher einzureichender Unterlagen wird auf Zif. 2.2.2 des Dokumentes „Leistungsbeschreibung“ verwiesen.
Bei der Wertung der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Angebote derjenigen Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Hinsichtlich der hierzu vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft oder etwaige Unterauftragnehmer/Eignungsleiher einzureichender Unterlagen wird auf Zif. 2.2.2 des Dokumentes „Leistungsbeschreibung“ verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung nachzufordern. Davon umfasst sind sämtliche in den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderte Unterlagen, Angaben und Erklärungen.
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber gem. § 15 Abs. 5 VgV vor, Aufklärung über die Eignung des Bieters zu verlangen.
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber gem. § 15 Abs. 5 VgV vor, Aufklärung über die Eignung des Bieters zu verlangen.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 6 Kalendertagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bzw. des Aufklärungsschreibens beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf einer Frist von 6 Kalendertagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bzw. des Aufklärungsschreibens beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYYG1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2020/S 085-202131 (2020-04-29)
Ergänzende Angaben (2020-06-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtentgelt für die Vertragslaufzeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 95
Kostenkriterium (Name): Transportentfernung zur Umschlaganlage
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-09 📅
Name: Bongaerts Recycling
Postanschrift: Kaulillerweg 122B
Postort: Peer
Postleitzahl: B-3990
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 11603258📞
E-Mail: calculatie@bongaertsrecycling.be📧
Land: Prov. Limburg (BE)
🏙️
Internetadresse: http://www.bongaertsrecycling.be🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2 10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 183-442408 (2020-09-16)