Verwertung von Altpapier

Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim

Verwertung von Altpapier

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-20 Auftragsbekanntmachung
2020-08-19 Ergänzende Angaben
2020-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 31/20/76.7
Kurze Beschreibung: Verwertung von Altpapier
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Postleitzahl: 68167
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
E-Mail: 760vergabe@mannheim.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1735794aa35-2435c02f394b2dee 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftragsboerse.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-22 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 140-344802
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sortierung und stoffliiche Verwertung von Altpapier sowie Gestellung einer Übergabestelle, ggf. Zwischenlagerung und körperliche Übergabe der an die Betreiber der Dualen Systeme zu übergebende Masseanteile des Altpapiers.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)
Aktueller Nachweis über die Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Monate)
Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach der Richtlinie 75/442/EWG und 91/156/EWG bzw. den nationalen Umsetzungen (in Deutschland der Entsorgungsfachbetriebeverordnung-EfbV) für Lagerung, Befördern und Behandlung für die Abfallschlüssel-Nummern nach Abfallverzeichnisverordnung 20 01 01 Papier und Pappe und 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe. Der AN ist verpflichtet, diesen Status für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
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Detaillierte Darstellung des Behandlungsweges bis zum Ende der Abfalleigenschaft des überlassenen Sammelguts. Dieser umfasst neben der Beschreibung der technischen An-lagen auch die genehmigten Durchsatzmengen in den Sortier- bzw. Behandlungsanlagen sowie die genehmigten Lagermengen an der Übergabestelle. Die für den gesamten Vertragszeitraum vorgesehene Übergabestelle ist mit vollständiger Adresse konkret zu benennen.
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— Eichbescheinigung der Waage an der Übergabestelle des AN;
— Referenzen in Form der in den letzten 3 Jahren erbrachten vgl. Auftragsleistungen (jeweils mit Angabe der Leistungsart, der Leistungszeit sowie des AG);
— Falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen;
— Falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— Falls zutreffend, VHB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen;
— Benennung der Nachunternehmer;
— VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Falls zutreffend Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt;
— Falls zutreffend Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden;
— Falls zutreffend Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Nachunternehmer);
— Falls zutreffend Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden (Nachunternehmer).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.mannheim.de/abfallwirtschaft 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1735794aa35-2435c02f394b2dee 🌏
URL der Teilnahme: www.auftragsboerse.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Quelle: OJS 2020/S 140-344802 (2020-07-20)
Ergänzende Angaben (2020-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Verwertung von Altpapier.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 163-397035
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 140-344802
ABl. S-Ausgabe: 163
Quelle: OJS 2020/S 163-397035 (2020-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 32/20/76.7
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: 760vergabe@mannheim.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 222-545552
ABl. S-Ausgabe: 222

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sortierung und stoffliche Verwertung von Altpapier sowie Gestellung einer Übergabestelle, ggf. Zwischenlagerung und körperliche Übergabe der an die Betreiber der Dualen Systeme zu übergebende Masseanteile des Altpapiers.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-09 📅
Name: Remondis Trade and Sales GmbH
Postanschrift: Josef-Rethmann-Str. 5
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland 🇩🇪
Unna 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE-126
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Quelle: OJS 2020/S 222-545552 (2020-11-09)