Verwertung von Altpapier (PPK)
Kommunale Betriebe Langen (KBL) (Eigenbetrieb der Stadt Langen)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Verwertung von Altpapier (PPK) für KBL und für die Gemeinde Egelsbach.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-02-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-08-26 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 1
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Betriebe Langen (KBL) (Eigenbetrieb der Stadt Langen)
Postanschrift: Weserstr. 14
Postleitzahl: 63225
Postort: Langen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbl-langen.de 🌏
E-Mail: ku@stadtwerke-langen.de 📧
Telefon: +49 6103595-187 📞
Fax: +49 6103595-222 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E11985352 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E11985352 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-25 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 039-092570
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 700 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 700 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neu-Isenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Kommunale Betriebe Langen
Internetadresse: www.kbl-langen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11985352 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 039-092570 (2020-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Verwertung von Altpapier (PPK) für KBL und für die Gemeinde Egelsbach.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Offenbach, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Betriebe Langen (KBL) (Eigenbetrieb der Stadt Langen)
Postanschrift: Weserstr. 14
Postleitzahl: 63225
Postort: Langen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbl-langen.de 🌏
E-Mail: ku@stadtwerke-langen.de 📧
Telefon: +49 6103595-187 📞
Fax: +49 6103595-222 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E11985352 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E11985352 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-25 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 039-092570
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
(A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet;
(B) Das Angebot ist in elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ einzureichen und muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (pdf, jpg oder ähnlich) eingereicht werden;
(C) Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben ihrem Angebot das Angebotsschreiben entsprechend Anlage A.0 beizufügen;
(D) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (Anlage A.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden;
(E) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. des § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/ sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.2) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D);
(F) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. des § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.3) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/ oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV (gemäß Anlage A.4) jeweils von den benannten Dritten beizubringen.
(G) Auf der Grundlage von § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit schließen KBL und die Gemeinde Egelsbach eine kommunale Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen europaweiten Ausschreibung. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit; die Zuständigkeit der Beteiligten als Träger der Aufgaben und Befugnisse bleibt unberührt. KBL wird hinsichtlich des Vergabeverfahrens von der Gemeinde Egelsbach ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt. Die Vollmacht umfasst das gesamte Vergabeverfahren von der Vorbereitung der Ausschreibung über die Durchführung bis zur Erteilung des Zuschlages. Der Vertrag wird zwischen den beiden Auftraggebern, KBL und der Gemeinde Egelsbach, und dem Auftragnehmer einzeln geschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 700 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung zur Verwertung von Altpapier (PPK) umfasst die Abholung ab der nachfolgend genannten Umladeanlage, den Transport und die Verwertung von Altpapier (PPK).
Auf Basis interner Prognosen wird davon ausgegangen, dass jährlich rund 2 700 Megagramm („Mg“) Altpapier (PPK) aus der Stadt Langen und 900 Mg Altpapier (PPK) aus der Gemeinde Egelsbach zu verwerten sind. Die Mengen setzen sich aus der Erfassung am Wertstoffhof, der Erfassung in Depotcontainern sowie der behältergestützten Sammlung zusammen.
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Die Abholung des Altpapiers (PPK) soll an der Umladeanlage der Fa. KNETTENBRECH + GURDULIC Umweltservice GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 13 in 63263 Neu-Isenburg erfolgen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn einer der Vertragspartner den Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufes kündigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neu-Isenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage A.5).
(2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 [sechs] Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
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(3) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie –falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(4) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr). Kopie des Teils der Police aus dem sich die versicherten Risiken mit den jeweiligen Deckungssummen ergeben oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen.
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(5) Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises in Kopie. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
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(1) Vorlage der Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich von Entsorgungsleistungen, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage A.6).
(1) Aufstellung von Referenzen über nach dem 1.1.2017 durchgeführte Aufträge im Bereich von Entsorgungsleistungen, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar sind, unter Benennung (a) des Tätigkeitsfelds;
(b) der Auftragssumme;
(c) des Auftraggebers;
(d) des Auftragsgegenstands und (e) des Leistungszeitraums nebst Benennung von;
(f) Ansprechpartner(n) mit (g) Telefonnummer und (h) E-Mail-Adresse sowie (i) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten (Anlage A.7).
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(2) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, insbesondere über welche Geräte und welche technische Ausrüstung, das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Anlage A.8).
(3) Sofern zum Angebotszeitpunkt bekannt: Angabe des Standorts der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge) (Anlage A.9).
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Anlage A.10).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Kommunale Betriebe Langen
Internetadresse: www.kbl-langen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11985352 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
(A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet;
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(B) Das Angebot ist in elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ einzureichen und muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (pdf, jpg oder ähnlich) eingereicht werden;
(C) Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben ihrem Angebot das Angebotsschreiben entsprechend Anlage A.0 beizufügen;
(D) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (Anlage A.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden;
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(E) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. des § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/ sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.2) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D);
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(F) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. des § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.3) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/ oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV (gemäß Anlage A.4) jeweils von den benannten Dritten beizubringen.
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(G) Auf der Grundlage von § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit schließen KBL und die Gemeinde Egelsbach eine kommunale Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen europaweiten Ausschreibung. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit; die Zuständigkeit der Beteiligten als Träger der Aufgaben und Befugnisse bleibt unberührt. KBL wird hinsichtlich des Vergabeverfahrens von der Gemeinde Egelsbach ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt. Die Vollmacht umfasst das gesamte Vergabeverfahren von der Vorbereitung der Ausschreibung über die Durchführung bis zur Erteilung des Zuschlages. Der Vertrag wird zwischen den beiden Auftraggebern, KBL und der Gemeinde Egelsbach, und dem Auftragnehmer einzeln geschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 192 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 168-407688
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 039-092570
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-27 📅
Name: Trapp Handelsgesellschaft mbH
Postort: Frankfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 192 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 168-407688 (2020-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 192 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 168-407688
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 039-092570
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
(A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet,
(B) Das Angebot ist in elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ einzureichen und muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (pdf, jpg oder ähnlich) eingereicht werden,
(C) Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben ihrem Angebot das Angebotsschreiben entsprechend Anlage A.0 beizufügen,
(D) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (Anlage A.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden,
(E) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.2) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D),
(F) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.3) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und /oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV (gemäß Anlage A.4) jeweils von den benannten Dritten beizubringen,
(G) Auf der Grundlage von § 3 des Hessischen Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit schließen KBL und die Gemeinde Egelsbach eine kommunale Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen europaweiten Ausschreibung. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit; die Zuständigkeit der Beteiligten als Träger der Aufgaben und Befugnisse bleibt unberührt. KBL wird hinsichtlich des Vergabeverfahrens von der Gemeinde Egelsbach ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt. Die Vollmacht umfasst das gesamte Vergabeverfahren von der Vorbereitung der Ausschreibung über die Durchführung bis zur Erteilung des Zuschlages. Der Vertrag wird zwischen den beiden Auftraggebern, KBL und der Gemeinde Egelsbach, und dem Auftragnehmer einzeln geschlossen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-27 📅
Name: Trapp Handelsgesellschaft mbH
Postort: Frankfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 192 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz
Zusätzliche Informationen
(A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet,
Mehr anzeigen
(B) Das Angebot ist in elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELVIS“ einzureichen und muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (pdf, jpg oder ähnlich) eingereicht werden,
(C) Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben ihrem Angebot das Angebotsschreiben entsprechend Anlage A.0 beizufügen,
(D) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (Anlage A.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden,
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(E) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.2) und die unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem D),
Mehr anzeigen
(F) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.3) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.2) und Abschnitt III.1.3) aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und /oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV (gemäß Anlage A.4) jeweils von den benannten Dritten beizubringen,
Mehr anzeigen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 GWB zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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