Verwertung von Bioabfall aus der Biotonne des Landkreises Stendal
ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie die Verwertung der im Landkreis Stendal dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Bioabfälle aus der Biotonne nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-10.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-01-10 | Auftragsbekanntmachung |
| 2020-07-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: ALS-19-03-Bio
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Kontakt
Internetadresse: http://www.als-stendal.de 🌏
E-Mail: vergabe@als-stendal.de 📧
Fax: +49 3937-2502-28 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2183759/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-14 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 009-016905
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 999
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Keine Beschränkung vorgesehen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Abfallentsorgungsgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Internetadresse: www.als-stendal.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2183759/zustellweg-auswaehlen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-514-1115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Quelle: OJS 2020/S 009-016905 (2020-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: ALS-19-03-Bio
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie die Verwertung der im Landkreis Stendal dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Bioabfälle aus der Biotonne nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Kontakt
Internetadresse: http://www.als-stendal.de 🌏
E-Mail: vergabe@als-stendal.de 📧
Fax: +49 3937-2502-28 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2183759/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-14 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 009-016905
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
Mit dem Erstangebot vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Unterlagen zu Unterauftragnehmern nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerber-/Bieterfragen werden allen Bewerbern/ Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bewerber-/Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bewerber-/Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bewerber-/Bieterinformation einen Teilnahmeantrag/ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bewerber/Bieter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus der Biotonne, ca. 8 800 Mg/a bis 18 200 Mg/a
Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle (Umladestation oder Verwertungsanlage) zu übernehmen.
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit 2 Mal zu verlängern, ein Mal um 2 Jahre, d. h. bis zum 30.6.2024, und ein Mal um ein Jahr, d. h. bis zum 30.6.2025. Eine entsprechende schriftliche Erklärung hierzu muss dem Auftragnehmer jeweils bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit zugehen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Osterburg
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Angaben zur Rechtsform des Bewerbers,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bewerbers bzw. Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen,
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— die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern,
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— für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL), Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bewerbers in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards,
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— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bewerbergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe von § 18 VOL/B oder Nachweis einer bestehenden Kautions- oder Avalversicherung mit einem Gesamtlimit von mindestens 400 000 EUR,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bewerber/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Verwertung von Bioabfällen aus kommunaler Biotonnensammlung, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (Verwertungsmenge pro Jahr),
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— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Verwertung von Bioabfällen (AVV 20 01 08, AVV 20 02 01, AVV 20 03 01 – getrennt erfasste Bioabfälle – oder AVV 20 03 99 – getrennt erfasste Bioabfälle),
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— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn,
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— Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung,
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre),
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung mit:
a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Verwertungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben;
b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o. ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des Standortes der Waage und, sofern abweichend, des Standortes des Übergabepunktes.
— Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage/Umschlaganlage,
— auf Verlangen vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen zur Übernahme und Verwertung der Abfälle, Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Inhalte des Teilnahmeantrages,
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— Für Unterauftragnehmer, deren Einbindung zum Nachweis der Eignung des Bewerbers erforderlich ist (insb. Betreiber der vorgesehenen Anlagen), wird der AG in jedem Fall von allen im Übrigen geeigneten Bewerbern die verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass er für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen wird, sowie die Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB verlangen.
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— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Die Referenzaufträge müssen in Summe eine Verwertungsmenge von mindestens 5 000 Mg/a aufweisen.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie die Anforderung hinsichtlich der verwerteten Abfallmenge erfüllt.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm gemäß Landesvergabegesetz LSA,
Es gilt eine Preisobergrenze (Wirtschaftlichkeitsvorbehalt) für die prognostizierten spezifischen Gesamtkosten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Diese beträgt 64,56 EUR/Mg netto.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 999
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Keine Beschränkung vorgesehen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-15 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Abfallentsorgungsgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Internetadresse: www.als-stendal.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2183759/zustellweg-auswaehlen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Erstangebot vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
— Unterlagen zu Unterauftragnehmern nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bewerber-/Bieterfragen werden allen Bewerbern/ Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bewerber-/Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bewerber/Bieter, sich bis zum Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bewerber-/Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bewerber-/Bieterinformation einen Teilnahmeantrag/ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bewerber/Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Fax: +49 345-514-1115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
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„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Quelle: OJS 2020/S 009-016905 (2020-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 130-319671
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 009-016905
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Name: Wiese Umweltservice GmbH
Postort: Braunsbedra
Postleitzahl: 06242
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: office@umwelt-wiese.de 📧
Land: Saalekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 130-319671 (2020-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags und Transports sowie die Verwertungder im Landkreis Stendal dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Bioabfälle aus derBiotonne nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 130-319671
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 009-016905
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1. 7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-18 📅
Name: Wiese Umweltservice GmbH
Postort: Braunsbedra
Postleitzahl: 06242
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: office@umwelt-wiese.de 📧
Land: Saalekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten:
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(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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