Die Stadt Suhl beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Verwertung der Bioabfälle und von Grün- und Astschnitt zum 1.1.2021 zu vergeben.
Die Aufteilung des Auftrages erfolgt in Lose, ca. 2 900 t/pa.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201)
VGV_B_03_2020”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Suhl beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Verwertung der Bioabfälle und von Grün- und Astschnitt zum 1.1.2021 zu...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Suhl beabsichtigt in Erfüllung ihrer gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Verwertung der Bioabfälle und von Grün- und Astschnitt zum 1.1.2021 zu vergeben.
Die Aufteilung des Auftrages erfolgt in Lose, ca. 2 900 t/pa.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung Bioabfall aus den Ortsteilen Schmiedefeld, Gehlberg, Vesser ca. 100 Tonnen/Jahr” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Suhl, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Verwertung von Bioabfall (AVV 200201) und Grün-/Astschnitt (AVV 200201) gemäß Leistungsbeschreibung.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option 2 Jahre Verlängerung
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung Bioabfall aus der Stadt Suhl ca. 1 200 – 1 800 Tonnen/Jahr
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Grün-/Astschnitt aus der Stadt Suhl ca. 1 000 Tonnen/Jahr
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-23
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-23
09:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Referat 250
Postort: Weimar
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 098-234764 (2020-05-19)
Ergänzende Angaben (2020-05-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Suhl/ Thür. – PHA/ SG Zentrale Dienste/ Beschaffung
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 098-234764
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.”
Text
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung nach § 19 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
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Text:
“Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten...”
Text
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
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Quelle: OJS 2020/S 099-238063 (2020-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung Bioabfall aus der Stadt Suhl ca. 1 200 - 1 800 Tonnen/Jahr
Titel: Verwertung von Grün-/Astschnitt aus der Stadt Suhl ca. 1 000 t/Jahr
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 098-234764
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VGV_B_03_2020
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Verwertung Bioabfall aus den Ortsteilen Schmiedefeld, Gehlberg, Vesser ca. 100 Tonnen/Jahr”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Umwelt, Projektbau und Immobilien GmbH
Postort: Meiningen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schmalkalden-Meiningen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Verwertung Bioabfall aus der Stadt Suhl ca. 1 200 - 1 800 t/Jahr
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Verwertung von Grün-/Astschnitt aus der Stadt Suhl ca. 1 000 Tonnen/Jahr
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kompostwerk Themarflor GmbH
Postort: Themar
Region: Hildburghausen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 250
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vorgenannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
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Quelle: OJS 2021/S 016-036955 (2021-01-20)