Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. § 122 GWB). Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zur Verwertung von Bioabfällen und/oder Grüngut (Gesamtmenge mind. 4 000 Mg/a), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt L 124 bzw. F01);
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt L124);
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt L 124);
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt L 124). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden.
— Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (siehe Formblatt L 124 bzw. L235);
— Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F01);
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen: Verwertung von Bioabfall und Grüngut zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01);
— Erklärung des Bieters, dass er für den Transport von Bioabfall bei der Übernahme von der Übergabestelle ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro VI Norm einhalten (Formblatt F01);
— Schriftliche Erklärung des Bieters zur Transportentfernung Bioabfallverwertungseinrichtung (siehe Formblatt F02);
— Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit;
— Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
a) Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur stofflichen Verwertung der Bioabfälle und des Grünguts;
b) Benennung und Beschreibung des Standorts/der Standorte für die Verwiegung (geeichte Verwiegeeinrichtung).