Die Leistung umfasst die Übernahme von Bioabfällen aus der Biotonne an einer Übergabestelle, die den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen muss, inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung von Bioabfällen aus den Biotonnen im Landkreis Märkisch-Oderland
EMO 05/2020-VBio-EU”
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme von Bioabfällen aus der Biotonne an einer Übergabestelle, die den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst die Übernahme von Bioabfällen aus der Biotonne an einer Übergabestelle, die den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen muss, inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle.
1️⃣
Ort der Leistung: Märkisch-Oderland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Übernahme der Bioabfälle hat an einer oder mehreren Übergabestelle(n) innerhalb eines Umkreises von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Übernahme der Bioabfälle hat an einer oder mehreren Übergabestelle(n) innerhalb eines Umkreises von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten Straßenverbindung zum Standort Krummenseestraße 1 in 15345 Altlandsberg zu erfolgen. Sofern die Anforderungen an die Übernahme von den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) eingehalten werden, können auch diese gemäß Leistungsbeschreibung Übergabestellen darstellen.
Die Verwertung der Bioabfälle ist nicht ortsgebunden.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme der Bioabfälle an einer Übergabestelle, welche sich im Umkreis von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Übernahme der Bioabfälle an einer Übergabestelle, welche sich im Umkreis von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten Straßenverbindung zum Standort Altlandsberg, Krummenseestraße 1 zu befinden hat, ggf. den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden:
— die Übernahme der zu verwertenden Bioabfälle an einer Übergabestelle sowie ggf. der Transport zur angegebenen Verwertungsanlage,
— Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltrelevanz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 85
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Leistungszeitraum ist der 1.4.2021 bis 31.3.2025, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.9.2022 zum 31.3.2023 bzw. zum 30.9.2023 zum 31.3.2024 durch den EMO...”
Zusätzliche Informationen
Leistungszeitraum ist der 1.4.2021 bis 31.3.2025, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.9.2022 zum 31.3.2023 bzw. zum 30.9.2023 zum 31.3.2024 durch den EMO schriftlich gekündigt wird.
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % der für die Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme (ohne Berücksichtigung von Erlösen)
Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus einer Addition des prognostizierten Gesamtwertungspreises für die Laufzeit von 2 Jahren gemäß Ziffer 3.8 der Bewerbungsbedingungen i.V.m. Tabelle 1 zu Teil II — Angebotsschreiben — zuzüglich 75 % des prognostizierten Gesamtwertungspreises für weitere 2 Jahre der Laufzeit des Vertrages.
Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen),
— Erklärung über...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen),
— Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall:
— Personen- Sach- und Umweltschäden: 2 500 000 EUR,
— Vermögensschäden: 500 000 EUR.
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 3 000 000 EUR für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen in den letzten 3 Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz über min. 5 000 Mg),
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen in den letzten 3 Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz über min. 5 000 Mg),
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung — EfbV):
— Lagern und Behandeln der Abfallarten:
— gemischte Siedlungsabfälle, hier Biotonne (AS 20 03 01).
Für den Fall des Weitertransportes von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage:
— Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen, hier Biotonne (AS 20 03 01),
— Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners,
— Benennung der Übergabestelle (Betreiber/Adresse), Eichschein mit ausgewiesenem Messbereich der installierten Waagen an der vom AN zu stellenden Übergabestelle,
— Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Standort, Betreiber) sowie Kurzdarstellung des Verwertungskonzeptes.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-14
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des EMO teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.”
“Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen. Fragen, die nicht schriftlich...”
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen. Fragen, die nicht schriftlich bis zu 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen, können möglicherweise nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRR6F9
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB
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Quelle: OJS 2020/S 224-550927 (2020-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-05) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Übernahme der Bioabfälle an einer Übergabestelle, welche sich im Umkreis von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Übernahme der Bioabfälle an einer Übergabestelle, welche sich im Umkreis von 25 km einfacher Straßenentfernung der kürzesten Straßenverbindung zum Standort Altlandsberg, Krummenseestraße 1 zu befinden hat, ggf. den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden:
— die Übernahme der zu verwertenden Bioabfälle an einer Übergabestelle sowie ggf. der Transport zur angegebenen Verwertungsanlage
— Verwertung der übernommenen und transportierten Bioabfälle
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Zusätzliche Informationen:
“Leistungszeitraum ist der 1.4.2021 bis 31.3.2025, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.9.2022 zum 31.3.2023 bzw. zum 30.9.2023 zum 31.3.2024 durch den EMO...”
Zusätzliche Informationen
Leistungszeitraum ist der 1.4.2021 bis 31.3.2025, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.9.2022 zum 31.3.2023 bzw. zum 30.9.2023 zum 31.3.2024 durch den EMO schriftlich gekündigt wird.
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % der für die Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme (ohne Berücksichtigung von Erlösen)
Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus einer Addition des prognostizierten Gesamtwertungspreises für die Laufzeit von 2 Jahren gemäß Ziffer 3.8 der Bewerbungsbedingungen i. V. m. Tabelle 1 zu Teil II – Angebotsschreiben – zuzüglich 75 % des prognostizierten Gesamtwertungspreises für weitere 2 Jahre der Laufzeit des Vertrages.
Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.
“Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen. Fragen, die nicht schriftlich...”
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen. Fragen, die nicht schriftlich bis zu fünf Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen, können möglicherweise nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRR55S
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB
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Quelle: OJS 2021/S 005-007382 (2021-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EMO 01/2021-VBio-EU
Verhandlungsverfahren zur Verwertung von Bioabfällen aus Biotonnen im Landkreis Märkisch-Oderland”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 404 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Leistungszeitraum ist der 1.4.2021 bis 31.3.2025, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.9.2022 zum 31.3.2023 bzw. zum 30.9.2023 zum 31.3.2024 durch den EMO...”
Zusätzliche Informationen
Leistungszeitraum ist der 1.4.2021 bis 31.3.2025, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.9.2022 zum 31.3.2023 bzw. zum 30.9.2023 zum 31.3.2024 durch den EMO schriftlich gekündigt wird.
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % der für die Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme (ohne Berücksichtigung von Erlösen).
Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus einer Addition des prognostizierten Gesamtwertungspreises für die Laufzeit von 2 Jahren gemäß Ziffer 3.8 der Bewerbungsbedingungen i. V. m. Tabelle 1 zu Teil II - Angebotsschreiben - zuzüglich 75 % des prognostizierten Gesamtwertungspreises für weitere 2 Jahre der Laufzeit des Vertrages.
Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis
Postort: Großräschen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Märkisch-Oderland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 404 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRR4M2.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Quelle: OJS 2021/S 060-151611 (2021-03-22)