Der zu vergebende Auftrag umfasst die Verwertung von im Rahmen der hoheitlichen Sammlung im Auftrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald in seinem Kreisgebiet – jedoch ohne das Gebiet des früheren Landkreises Uecker-Randow – eingesammelten Papier, Pappe, Kartonagen (kurz: PPK). Konkret ist die Verwertung des kommunalen Altpapiers und der lizenzierten Verkaufsverpackungen, sofern die Systembetreiber auf deren Verwertung nicht selbst Anspruch erheben, Leistungsinhalt. Nicht zum Leistungsgegenstand zählt der Anteil der lizenzierten Verkaufsverpackungen, auf deren Verwertung die Systembetreiber selbst Anspruch erheben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald (ohne das Gebiet des Altkreises Uecker-Randow)
2020 LK VG”
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Der zu vergebende Auftrag umfasst die Verwertung von im Rahmen der hoheitlichen Sammlung im Auftrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald in seinem...”
Kurze Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Verwertung von im Rahmen der hoheitlichen Sammlung im Auftrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald in seinem Kreisgebiet – jedoch ohne das Gebiet des früheren Landkreises Uecker-Randow – eingesammelten Papier, Pappe, Kartonagen (kurz: PPK). Konkret ist die Verwertung des kommunalen Altpapiers und der lizenzierten Verkaufsverpackungen, sofern die Systembetreiber auf deren Verwertung nicht selbst Anspruch erheben, Leistungsinhalt. Nicht zum Leistungsgegenstand zählt der Anteil der lizenzierten Verkaufsverpackungen, auf deren Verwertung die Systembetreiber selbst Anspruch erheben.
1️⃣
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der zu vergebende Auftrag umfasst die Verwertung von im Rahmen der hoheitlichen Sammlung im Auftrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald in seinem...”
Beschreibung der Beschaffung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Verwertung von im Rahmen der hoheitlichen Sammlung im Auftrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald in seinem Kreisgebiet – jedoch ohne das Gebiet des früheren Landkreises Uecker-Randow – eingesammelten Papier, Pappe, Kartonagen (kurz: PPK). Konkret ist die Verwertung des kommunalen Altpapiers und der lizenzierten Verkaufsverpackungen, sofern die Systembetreiber auf deren Verwertung nicht selbst Anspruch erheben, Leistungsinhalt. Nicht zum Leistungsgegenstand zählt der Anteil der lizenzierten Verkaufsverpackungen, auf deren Verwertung die Systembetreiber selbst Anspruch erheben. Die zu verwertenden PPK-Mengen werden von einem von dem Auftraggeber beauftragten Dritten an eine vom Auftragnehmer vorzuhaltende Übernahmestelle angeliefert.
An dieser Stelle wird ausdrücklich klargestellt, dass nicht die PPK-Mengen aus dem gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Verwertung ausgeschrieben werden, sondern nur der Anteil aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald ohne das Gebiet des Altkreises Uecker-Randow. Dieses Gebiet umfasst konkret
— den ehemaligen Landkreis Ostvorpommern (Entsorgungsbereich Ostvorpommern);
— die ehemalige kreisfreie Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Entsorgungsbereich Greifswald) und
— die Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz des ehemaligen Landkreises Demmin (Entsorgungsbereich der Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“1. Verlängerungsoption: Falls keine der Vertragsparteien fristgemäß kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026,
2....”
Beschreibung der Verlängerungen
1. Verlängerungsoption: Falls keine der Vertragsparteien fristgemäß kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2026,
2. Verlängerungsoption: Falls keine der Vertragsparteien fristgemäß kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2027,
3. Verlängerungsoption: Falls keine der Vertragsparteien fristgemäß kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen;
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen;
— Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger;
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen;
— die Gewerbeanmeldung;
— den aktuellen Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister mit einem Ausstellungsdatum, das nicht vor dem 1.7.2019 liegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen beizubringen:
1. Eigenerklärung über Umsatzangaben (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen beizubringen:
1. Eigenerklärung über Umsatzangaben (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen). Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 (ggf. vorläufige Angabe).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
2. Jahresabschlussbericht, Bilanz u. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2017, 2018 und 2019 (ggf. vorläufig)), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen beizubringen:
Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen beizubringen:
Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) für das Vermarkten von insgesamt mindestens 1 000 Mg der Abfallart PPK in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist von den o. g. Auftraggebern der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärungen einzureichen bzw. Verpflichtungserklärung(en) des Referenzgebers, aus der/denen sich ergibt, dass die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 30 000 EUR
2. Vergabemindestlohn:
Der Auftragnehmer ist gemäß § 9 Abs. 4 VgG M-V in Verbindung mit der Verordnung zur Festsetzung des vergaberechtlichen Mindest-Stundenentgelts (MStEVO M-V) verpflichtet ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, bei der Ausführung der Leistung das jeweils gültige Mindeststundenentgelt zu zahlen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass diese Vorgabe auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihen von Arbeitnehmern eingehalten wird. Verpflichtungen zur Zahlung höherer Löhne aus anderen Rechtsgründen bleiben von dieser Regelung gemäß § 9 Abs. 4 VgG M-V unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, diese Regelungen zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen oder Zahlung von Mindestentgelten (sofern erforderlich auch für Nachunternehmer) einzuhalten. Hierzu sind Erklärungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) beizubringen.
3. Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in mindestens folgender Höhe abzuschließen:
Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-18
12:00 📅
“Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch...”
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft,
6. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot die Vorgaben gem. Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJD9DP.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855-817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855-817 📠
Quelle: OJS 2020/S 091-217587 (2020-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die Verwertung von im Rahmen der hoheitlichen Sammlung eingesammelten Papier, Pappe, Kartonagen (kurz: PPK) in...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die Verwertung von im Rahmen der hoheitlichen Sammlung eingesammelten Papier, Pappe, Kartonagen (kurz: PPK) in seinem Kreisgebiet – jedoch ohne das Gebiet des früheren Landkreises Uecker-Randow – ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die Verwertung von im Rahmen der hoheitlichen Sammlung eingesammelten Papier, Pappe, Kartonagen (kurz: PPK) in...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die Verwertung von im Rahmen der hoheitlichen Sammlung eingesammelten Papier, Pappe, Kartonagen (kurz: PPK) in seinem Kreisgebiet – jedoch ohne das Gebiet des früheren Landkreises Uecker-Randow – ausgeschrieben. Konkret war die Verwertung des kommunalen Altpapiers und der lizenzierten Verkaufsverpackungen, sofern die Systembetreiber auf deren Verwertung nicht selbst Anspruch erheben, Leistungsinhalt. Nicht zum Leistungsgegenstand zählte der Anteil der lizenzierten Verkaufsverpackungen, auf deren Verwertung die Systembetreiber selbst Anspruch erheben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“Barwert der angebotenen Entgelte und Vergütungen unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln und unter Berücksichtigung des...”
Kostenkriterium (Name)
Barwert der angebotenen Entgelte und Vergütungen unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln und unter Berücksichtigung des Malus für die Entfernung von den Umschlaganlagen im Landkreis zu der vorgesehenen Übernahmestelle des Bieters über die gesamte Vertragslaufzeit
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 091-217587
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald (ohne das Gebiet des Altkreises Uecker-Randow)” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJDJV4
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 184-444598 (2020-09-17)