Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Der Seehafen Brake verfügt u. a. über ein Schwefel-Terminal (Umschlag- und Fördereinrichtungen) mit Umschlagkapazitäten für bis zu 900 000 t Schwefel jährlich. Der Umschlag kann wahlweise in flüssigem oder festem Zustand erfolgen. Das von dieser Ausschreibung umfasste Erbbaugrundstück (Grundstück B07) wird bislang für die Lagerung von Flüssigschwefel genutzt.
Das Grundstück B07 soll mit der hier gegenständlichen Ausschreibung als hafenaffin zu nutzendes Erbbaugrundstück vermarktet werden. Dieses Grundstück mit einer Größe von ca. 3 245 m ist zum jetzigen Zeitpunkt noch mit einem Erbbaurecht belastet. Dessen Laufzeit endet jedoch am 30.6.2022. Dem derzeitigen Erbbaurechtsnehmer wurde vertraglich eine Frist von einem Jahr ab Ende des Erbbaurechtes eingeräumt, um das Grundstück ordnungsgemäß zu räumen. Das Grundstück stünde einem neuen Ansiedler daher voraussichtlich ab dem 1.7.2023 zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vg. Grundstück B07
30.412-12.24/5
Produkte/Dienstleistungen: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Der Seehafen Brake verfügt u. a. über ein Schwefel-Terminal (Umschlag- und Fördereinrichtungen) mit Umschlagkapazitäten für bis zu 900 000 t Schwefel jährlich. Der Umschlag kann wahlweise in flüssigem oder festem Zustand erfolgen. Das von dieser Ausschreibung umfasste Erbbaugrundstück (Grundstück B07) wird bislang für die Lagerung von Flüssigschwefel genutzt.
Das Grundstück B07 soll mit der hier gegenständlichen Ausschreibung als hafenaffin zu nutzendes Erbbaugrundstück vermarktet werden. Dieses Grundstück mit einer Größe von ca. 3 245 m ist zum jetzigen Zeitpunkt noch mit einem Erbbaurecht belastet. Dessen Laufzeit endet jedoch am 30.6.2022. Dem derzeitigen Erbbaurechtsnehmer wurde vertraglich eine Frist von einem Jahr ab Ende des Erbbaurechtes eingeräumt, um das Grundstück ordnungsgemäß zu räumen. Das Grundstück stünde einem neuen Ansiedler daher voraussichtlich ab dem 1.7.2023 zur Verfügung.
1️⃣
Ort der Leistung: Wesermarsch🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seehafen Brake
26919 Brake
Beschreibung der Beschaffung:
“Wie oben dargestellt, soll das Grundstück B07 mit der hier gegenständlichen Ausschreibung als hafenaffin zu nutzendes Erbbaugrundstück vermarktet werden....”
Beschreibung der Beschaffung
Wie oben dargestellt, soll das Grundstück B07 mit der hier gegenständlichen Ausschreibung als hafenaffin zu nutzendes Erbbaugrundstück vermarktet werden. Dieses Grundstück mit einer Größe von ca. 3 245 m ist zum jetzigen Zeitpunkt noch mit einem Erbbaurecht belastet. Dessen Laufzeit endet jedoch am 30.6.2022. Dem derzeitigen Erbbaurechtsnehmer wurde vertraglich eine Frist von einem Jahr ab Ende des Erbbaurechtes eingeräumt, um das Grundstück ordnungsgemäß zu räumen. Das Grundstück stünde einem neuen Ansiedler daher voraussichtlich ab dem 1.7.2023 zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit dem Grundstück B07 kommt in Betracht, auch über erforderliche Gestattungen auf benachbarten Flächen des Erbbaugrundstücks zu verhandeln. Beispielsweise könnten diese Gestattungen zur Mitnutzung benachbarter Flächen im Falle einer weitergeführten Nutzung zur Lagerung und dem Umschlag von Schwefel sein:
— eine benachbarte „Neutralisationsstation“;
— ggf. erforderliche Anbindungstrassen an die im Zusammenhang stehenden Anlagen sowie
— eine Pipeline für den Flüssigschwefelumschlag, die an einer im Eigentum von Niedersachsen Ports stehenden Bandanlage angebracht ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese derzeit bestehenden Nebenanlagen, auf die sich diese Gestattungen beziehen, im Eigentum der jetzigen Erbbauberechtigten stehen. Ggf. können diese übernommen werden.
Für den Fall, dass eine andere hafenaffine Nutzung des Erbbaugrundstücks beabsichtigt ist, kann über andere erforderliche Gestattungen ebenso verhandelt werden.
Der abzuschließende Erbbaurechtsvertrag wird die Bildung eines Erbbaurechts voraussichtlich ab dem 1.7.2023 zur hafenaffinen Nutzung vorsehen.
Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für eine Ansiedlung im vorgenannten Sinne auf dem Grundstück B07 mittels Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur zweckgebundenen Nutzung sowie zum Haben, ggf. Errichten von Bauwerken und Anlagen und zum dauerhaften hafenaffinen Betrieb) durch.
Den Bietern bleibt es unbenommen, mit dem jetzigen Erbbaurechtsnehmer über die Übernahme der auf dem Erbbaugrundstück befindlichen Bauwerke und Anlagen (Tankanlagen etc.) zu verhandeln. Sollte eine solche Verhandlung zur Übernahme der Bauwerke und Anlagen für den Bestbieter in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgreich sein, so wird mit diesem Bestbieter die Verlängerung des jetzigen Erbbaurechts unter Neufassung des Erbbaurechtsvertrages vereinbart. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Übernahme von Bauwerken und Anlagen von dem bisherigen Erbbaurechtsnehmer keine Verpflichtung ist und keinerlei Wertungsvorteile bringt.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages interessieren im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 360
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch – bei einer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch – bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren – nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Niedersachsen Ports kann dies anhand einer...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Niedersachsen Ports kann dies anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
— Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes;
— Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume) und
— Aktualität der Referenzen.
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Zusätzliche Informationen:
“Es wird darauf hingewiesen, dass der bisherige Erbbaurechtsnehmer bereits mit einem Unternehmen:
a) über die Veräußerung des binnendeichs liegenden und im...”
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass der bisherige Erbbaurechtsnehmer bereits mit einem Unternehmen:
a) über die Veräußerung des binnendeichs liegenden und im Grundeigentum des jetzigen Erbbaurechtsnehmers stehenden Grundstücks sowie der darauf befindlichen Bauwerke und Anlagen und
b) im Falle des Zuschlags auf die hier gegenständliche Konzession auch über die Veräußerung der auf dem Erbbaugrundstück stehenden Bauwerke und Anlagen verhandelt.
Dieses Unternehmen hat daher bereits entsprechende Vorkenntnisse zu den hier angebotenen Flächen. Auch wurden schon einige Gespräche mit Niedersachsen Ports bezüglich dieser Flächen geführt, bei denen Niedersachsen Ports hinsichtlich des Erbbaurechts sowie einer angefragten Verlängerung auf die Ausschreibungspflicht hingewiesen hat.
Um etwaige Informationsvorsprünge auszugleichen, hat Niedersachsen Ports die Vergabeunterlagen bereits mit größtmöglicher Sorgfalt bearbeitet und mit allen für die Bewerbung und Angebotsabgabe erforderlichen Informationen versehen. Sollten die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen wider Erwarten ergänzungsbedürftig sein, wird Niedersachsen Ports den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern auf erstes Anfordern Einsicht in sämtliche angeforderten Unterlagen gewähren, sofern dies erforderlich ist, um etwaige Informationsvorsprünge aufzuholen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123 und 124 GWB/Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten,
2. Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem jeweiligen Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojekt.
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
1. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
2. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
3. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Je Bieter müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Je Bieter müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem jeweiligen Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojekt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben,
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Niedersachsen Ports behält sich vor, für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Niedersachsen Ports behält sich vor, für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Erbbaurechtsnehmer und damit Vertragspartner von...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Erbbaurechtsnehmer und damit Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-14
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes...”
1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
6. Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Erbbaurechtsvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss van dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FD9W9
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB; Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.