Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht als Eigentümer im Bereich des Außenhafens/Emskai das Grundstück E16 zur Verfügung. Das Grundstück E16 umfasst insgesamt 15 590 m und befindet sich im Außenhafen Emden.
Auf dem Grundstück E16 soll ein Unternehmen des Hafengewerbes (z. B. Umschlagunternehmen) angesiedelt werden, welches hafenaffine Dienstleistungen erbringt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-13.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 01-20
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS region: Emden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-15 📅
Datum des Beginns: 2031-01-01 📅
Datum des Endes: 2061-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 010-020463
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
“1) Erhalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht,...”
1) Erhalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
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Quelle: OJS 2020/S 010-020463 (2020-01-13)