Beschreibung der Beschaffung
Niedersachsen Ports hat sich entschieden, das Vorhaben der Errichtung und des Betriebs einer Tank- und Rastanlage auf dem in unmittelbarer Nähe des Zentralgate des Seehafen Brake befindlichen, ca. 4 ha großen Grundstück B14 zu verwirklichen.
Niedersachsen Ports beabsichtigt jedoch, diese Anlage nicht selbst zu errichten und zu betreiben, sondern das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb einer entsprechenden Tank- und Rastanlage zu vermarkten.
Die in dem Erbbaurechtsvertrag zu vereinbarende Betriebspflicht wird daher folgende Komponenten enthalten:
a) Errichtung und Betrieb einer öffentlichen Tankstelle mit Shop- und Servicebereich für den Kundenkreis Pkw- und Lkw-Fahrer
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der Shop- und Servicebereich auch von Schiffsbesatzungen genutzt werden soll. Die öffentliche Tankstelle hat einen Tankkartenabdeckungsgrad für Lkw von mind. 70 % der in Deutschland gängigen Tankkarten aufzuweisen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes haben die an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter hierzu geeignete Nachweise vorzulegen. Die öffentliche Tankstelle soll zudem alle gängigen (ggf. auch Hafendiesel) sowie auch alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom, LNG und ggf. zukünftig Wasserstoff, anbieten.
Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Parkplätzen ist auf dem Grundstück B14 zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.
b) Errichtung und Betrieb fester sanitärer Einrichtungen inkl. Duschgelegenheiten
c) Gastronomiebetrieb mit einem Angebot von warmen und kalten Speisen/Getränken
d) Lkw-Waschanlage
Es kann verhandelt werden, dass die Lkw-Waschanlage erst in einem zweiten Bauabschnitt errichtet wird. Im Erbbaurechtsvertrag könnte zu diesem Zweck eine gestaffelte Errichtungsfrist vereinbart werden.
Weitere (untergeordnete) Betriebsbereiche können mit vorheriger Zustimmung von Niedersachsen Ports ebenfalls errichtet und betrieben werden, soweit hierzu die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen (Baurecht, Gewerberecht etc.) erfüllt werden (untergeordnete Betriebsbereiche).
Der (dann) Erbbaurechtsnehmer wird den Kunden die von ihm angebotenen Dienstleistungen/Einrichtungen diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung stellen. Die Entgeltstruktur wird Gegenstand der Verhandlungen sein.
Der (dann) Erbbaurechtsnehmer errichtet und betreibt die öffentliche Tankstelle sowie die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Erbbaurechtsvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Der Erbbaurechtsnehmer ist finanziell für die Investitionen allein verantwortlich.
Bei der Entwicklung eines entsprechenden Betriebskonzeptes sowie im Rahmen des Betriebes selbst, ist die von Niedersachsen Ports aufgestellte und als Anlage I beigefügte Nachhaltigkeitsstrategie – hafen+ bestmöglich einzubeziehen und umzusetzen. Eine möglichst vollständige Berücksichtigung/Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in dem Betriebskonzept wird im Rahmen der Wertung zu Wertungsvorteilen führen.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1) Teilnahmewettbewerb unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft;
2) Indikatives Angebot die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert. Die Angebote werden anhand einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachten Wertungsmatrix ausgewertet und der Bestbieter ermittelt;
3) Verhandlungen mit dem Bestbieter werden die Verhandlungen über die zu vergebende Konzession eröffnet. Für nähere Angaben wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.