Im Vivantes Klinikum am Urban, Dieffenbachstraße 1, 10997 Berlin ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen. Die vorgesehene Maßnahme ist im laufenden Klinikbetrieb durchzuführen, sodass die Projektterminplanung eng mit dem Nutzer abzustimmen ist und notwendige Einschränkungen des Betriebes auf ein Minimum zu reduzieren sind. Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung" ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind. Die Leistungsphase 1 — Grundlagenermittlung sowie die Leistungsphase 2 — Vorplanung sind bereits abgeschlossen. Das vorhandene auftragsrelevante Budget (Gesamtkosten der Maßnahme) beträgt ca. 2 400 000,00 EUR (brutto) für die Kostengruppen 410, 420, 440, 480 und 490, inkl. der Rückstellung zu unvorhergesehenen Leistungen bzw. Kosten (UV). Die Kosten für eine Schadstoffsanierung sind nicht Teil der Gesamtkosten. Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: P_0468-20
Kurze Beschreibung:
Im Vivantes Klinikum am Urban, Dieffenbachstraße 1, 10997 Berlin ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.
Die vorgesehene Maßnahme ist im laufenden Klinikbetrieb durchzuführen, sodass die Projektterminplanung eng mit dem Nutzer abzustimmen ist und notwendige Einschränkungen des Betriebes auf ein Minimum zu reduzieren sind.
Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung" ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.
Die Leistungsphase 1 — Grundlagenermittlung sowie die Leistungsphase 2 — Vorplanung sind bereits abgeschlossen.
Das vorhandene auftragsrelevante Budget (Gesamtkosten der Maßnahme) beträgt ca. 2 400 000,00 EUR (brutto) für die Kostengruppen 410, 420, 440, 480 und 490, inkl. der Rückstellung zu unvorhergesehenen Leistungen bzw. Kosten (UV). Die Kosten für eine Schadstoffsanierung sind nicht Teil der Gesamtkosten.
Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Im Vivantes Klinikum am Urban, Dieffenbachstraße 1, 10997 Berlin ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.
Die vorgesehene Maßnahme ist im laufenden Klinikbetrieb durchzuführen, sodass die Projektterminplanung eng mit dem Nutzer abzustimmen ist und notwendige Einschränkungen des Betriebes auf ein Minimum zu reduzieren sind.
Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung" ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.
Die Leistungsphase 1 — Grundlagenermittlung sowie die Leistungsphase 2 — Vorplanung sind bereits abgeschlossen.
Das vorhandene auftragsrelevante Budget (Gesamtkosten der Maßnahme) beträgt ca. 2 400 000,00 EUR (brutto) für die Kostengruppen 410, 420, 440, 480 und 490, inkl. der Rückstellung zu unvorhergesehenen Leistungen bzw. Kosten (UV). Die Kosten für eine Schadstoffsanierung sind nicht Teil der Gesamtkosten.
Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Datum des Beginns: 2020-11-20 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-382885
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
1) Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld das Unternehmen paka ingenieure für technische gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI beauftragt war (vgl. Auftragsbekanntmachung für die LP 2 bis 9 vom 5.7.2018, Bekanntmachungsnummer im ABl: 2018/S 127-289657; Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 20.11.2018, Bekanntmachungsnummer ABl.: 2018/S 223-510888). Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2) Mehrfachauftritte/Doppelbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer sind nur möglich, wenn sich dadurch der Wettbewerb nicht verengt bzw. kein unlauterer Wettbewerb entsteht. Ggfs. ist der Nachweis zu erbringen, dass die Angebote unabhängig voneinander erarbeitet worden sind und damit kein Verstoß gegen das Prinzip des geheimen Wettbewerbs besteht.
1) Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld das Unternehmen paka ingenieure für technische gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI beauftragt war (vgl. Auftragsbekanntmachung für die LP 2 bis 9 vom 5.7.2018, Bekanntmachungsnummer im ABl: 2018/S 127-289657; Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 20.11.2018, Bekanntmachungsnummer ABl.: 2018/S 223-510888). Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2) Mehrfachauftritte/Doppelbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer sind nur möglich, wenn sich dadurch der Wettbewerb nicht verengt bzw. kein unlauterer Wettbewerb entsteht. Ggfs. ist der Nachweis zu erbringen, dass die Angebote unabhängig voneinander erarbeitet worden sind und damit kein Verstoß gegen das Prinzip des geheimen Wettbewerbs besteht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Vivantes Klinikum am Urban, Dieffenbachstraße 1, 10997 Berlin ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.
Im Vivantes Klinikum am Urban, Dieffenbachstraße 1, 10997 Berlin ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.
Die vorgesehene Maßnahme ist im laufenden Klinikbetrieb durchzuführen, sodass die Projektterminplanung eng mit dem Nutzer abzustimmen ist und notwendige Einschränkungen des Betriebes auf ein Minimum zu reduzieren sind.
Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung" ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.
Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung" ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.
Die Leistungsphase 1 — Grundlagenermittlung sowie die Leistungsphase 2 — Vorplanung sind bereits abgeschlossen.
Das vorhandene auftragsrelevante Budget (Gesamtkosten der Maßnahme) beträgt ca. 2 400 000,00 EUR (brutto) für die Kostengruppen 410, 420, 440, 480 und 490, inkl. der Rückstellung zu unvorhergesehenen Leistungen bzw. Kosten (UV). Die Kosten für eine Schadstoffsanierung sind nicht Teil der Gesamtkosten.
Das vorhandene auftragsrelevante Budget (Gesamtkosten der Maßnahme) beträgt ca. 2 400 000,00 EUR (brutto) für die Kostengruppen 410, 420, 440, 480 und 490, inkl. der Rückstellung zu unvorhergesehenen Leistungen bzw. Kosten (UV). Die Kosten für eine Schadstoffsanierung sind nicht Teil der Gesamtkosten.
Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Im Vivantes Klinikum am Urban ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.
Im Vivantes Klinikum am Urban ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.
Ergebnisse der LP 1 — Grundlagenermittlung
Es erfolgte u. a. eine Bestandsaufnahme sowie die Durchführung und Auswertung von Temperatur- und Volumenstrommessungen an ausgewählten Anlagen der Wärmeversorgung.
Anhand der durchgeführten Messungen konnten Probleme in den installierten Schaltungen der RLT-Anlagen identifiziert werden und zusätzlich die Überdimensionierung der Pumpen im Hydraulikkreis der Verbraucher bestimmt werden. Die installierten Systeme arbeiten gegeneinander und verursachen dadurch hydraulische Unregelmäßigkeiten. Desweiteren wurden wiederholt große Schwingungen auf der Versorgerseite (Vattenfall) festgestellt, die sich durch das Wärmenetz des Klinikums ziehen.
Anhand der durchgeführten Messungen konnten Probleme in den installierten Schaltungen der RLT-Anlagen identifiziert werden und zusätzlich die Überdimensionierung der Pumpen im Hydraulikkreis der Verbraucher bestimmt werden. Die installierten Systeme arbeiten gegeneinander und verursachen dadurch hydraulische Unregelmäßigkeiten. Desweiteren wurden wiederholt große Schwingungen auf der Versorgerseite (Vattenfall) festgestellt, die sich durch das Wärmenetz des Klinikums ziehen.
Folgende Handlungsfelder wurden erkannt:
1. Sanierung des Wärmeverteilungsnetzes:
a) Rohrleitungsnetz: Austausch maroder Rohrleitungsstücke,
b) Verteiler: Neuauslegung der Verteiler in ´Dimension und Anbindung,
c) Pumpen: Neudimensionierung.
2. Senkung der Rücklauftemperatur an der neuen Hausanschlussstation mit indirekter Fahrweise,
3. Ertüchtigung bisher unterversorgter Bereiche, sodass ausreichende Wärmeversorgung sichergestellt wird,
4. Verbesserung der hydraulischen Verhältnisse im Wärmeverteilungsnetz,
a) Schaffung eines Netzes mit hoher Versorgungssicherheit,
5. Schadstoffsanierung und Rückbau nicht mehr benötigter Versorgungsleitungen, entsprechend den noch festzulegenden Sanierungsbereichen des Wärmeverteilungsnetzes in bauabschnittsweiser Umsetzung.
Ergebnisse der LP 2 — Vorplanung
Im Rahmen der erweiterten Bestandsaufnahme in der Leistungsphase 2 wurden die Rohrleitungen erfasst, welche im Zuge der Schadstoffsanierung zurückzubauen sind.
Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die bisher aufgenommenen Stränge mit hoher Wahrscheinlichkeit asbesthaltiges Material enthalten. Zur Präzisierung von Kosten- und Terminplanung wurde empfohlen zeitnah einen Sachverständigen einzubinden.
Für die Entwicklung des Vorplanungskonzeptes (KG 400 Technische Anlagen) wurden 3 Handlungsalternativen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme entwickelt. Bezogen auf die KG 420 Ertüchtigung Wärmeverteilnetz (Verteiler/Steigstränge) wurde u. a. die Sanierung der Hauptverteiler und der Unterverteiler näher betrachtet. Die entwickelten Konzepte zu KG 410 Neueinbindung TWWB sowie zu KG 480 Einbindung der Regelung in ein übergeordnetes GLT-Konzept sowie der gesamte „Vorplanungsbericht (LP 2) KG 420 — Wärmeversorgungsanlagen" mit Fazit/Empfehlungen sind bei Bedarf der Anlage B6 zu entnehmen.
Für die Entwicklung des Vorplanungskonzeptes (KG 400 Technische Anlagen) wurden 3 Handlungsalternativen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme entwickelt. Bezogen auf die KG 420 Ertüchtigung Wärmeverteilnetz (Verteiler/Steigstränge) wurde u. a. die Sanierung der Hauptverteiler und der Unterverteiler näher betrachtet. Die entwickelten Konzepte zu KG 410 Neueinbindung TWWB sowie zu KG 480 Einbindung der Regelung in ein übergeordnetes GLT-Konzept sowie der gesamte „Vorplanungsbericht (LP 2) KG 420 — Wärmeversorgungsanlagen" mit Fazit/Empfehlungen sind bei Bedarf der Anlage B6 zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. ABau. Zunächst übernimmt der Auftragnehmer für die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) Leistungen der Leistungsstufe 2 — Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung (Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI). Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer sodann gemäß einem noch abzustimmenden Projektterminplan stufenweise die Erbringung der Leistungsstufe 3 — Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7 nach HOAI), der Leistungsstufe 4 — Objektüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8 nach HOAI) sowie der Leistungsstufe 5 — Objektbetreuung (Leistungsphase 9 nach HOAI) gem. § 2.7 des Vertragsmusters. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. ABau. Zunächst übernimmt der Auftragnehmer für die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) Leistungen der Leistungsstufe 2 — Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung (Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI). Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer sodann gemäß einem noch abzustimmenden Projektterminplan stufenweise die Erbringung der Leistungsstufe 3 — Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7 nach HOAI), der Leistungsstufe 4 — Objektüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8 nach HOAI) sowie der Leistungsstufe 5 — Objektbetreuung (Leistungsphase 9 nach HOAI) gem. § 2.7 des Vertragsmusters. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Ausübung der optionalen stufenweisen Beauftragung steht im alleinigen Ermessen der Auftraggeberin, die sie jedoch geschlossen für alle Leistungen der jeweiligen Leistungsphase ausüben wird; einen Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der Leistungen besteht nicht.
Die Ausübung der optionalen stufenweisen Beauftragung steht im alleinigen Ermessen der Auftraggeberin, die sie jedoch geschlossen für alle Leistungen der jeweiligen Leistungsphase ausüben wird; einen Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der Leistungen besteht nicht.
Sollten sich die finanztechnischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Zusätzliche Informationen:
1) Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld das Unternehmen paka ingenieure für technische gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI beauftragt war (vgl. Auftragsbekanntmachung für die LP 2 bis 9 vom 5.7.2018, Bekanntmachungsnummer im ABl: 2018/S 127-289657; Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 20.11.2018, Bekanntmachungsnummer ABl.: 2018/S 223-510888). Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1) Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld das Unternehmen paka ingenieure für technische gebäudeausrüstung mit den Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI beauftragt war (vgl. Auftragsbekanntmachung für die LP 2 bis 9 vom 5.7.2018, Bekanntmachungsnummer im ABl: 2018/S 127-289657; Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 20.11.2018, Bekanntmachungsnummer ABl.: 2018/S 223-510888). Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2) Mehrfachauftritte/Doppelbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer sind nur möglich, wenn sich dadurch der Wettbewerb nicht verengt bzw. kein unlauterer Wettbewerb entsteht. Ggfs. ist der Nachweis zu erbringen, dass die Angebote unabhängig voneinander erarbeitet worden sind und damit kein Verstoß gegen das Prinzip des geheimen Wettbewerbs besteht.
2) Mehrfachauftritte/Doppelbeteiligungen als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer sind nur möglich, wenn sich dadurch der Wettbewerb nicht verengt bzw. kein unlauterer Wettbewerb entsteht. Ggfs. ist der Nachweis zu erbringen, dass die Angebote unabhängig voneinander erarbeitet worden sind und damit kein Verstoß gegen das Prinzip des geheimen Wettbewerbs besteht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Vivantes Klinikum Am Urban
Dieffenbachstraße 1
10997 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Leistungserbringung sind nach ihrer Eigenart besondere fach- und bau-ordnungsrechtliche Kenntnisse erforderlich. Hierzu bedarf es entsprechender Referenzen und des Nachweises der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 BauO Bln, die durch den Bewerber nachzuweisen sind.
Für die Leistungserbringung sind nach ihrer Eigenart besondere fach- und bau-ordnungsrechtliche Kenntnisse erforderlich. Hierzu bedarf es entsprechender Referenzen und des Nachweises der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 BauO Bln, die durch den Bewerber nachzuweisen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers (Büro, ARGE, Bietergemeinschaft) in Höhe von mind. 450 000,00 EUR (brutto) der letzten 3 Jahren (2017 bis 2019). Weitere Anforderungen sind dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Hinweis: bei Zusammenschlüssen mehrerer Unternehmen (ARGE, Bietergemeinschaft, Nachunternehmer, etc.) ist der Jahresumsatz aller beteiligten Unternehmen in Summe ausschlaggebend.
2) Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Mindestens 1 Referenz mit Schwerpunkt Anlagengruppen 2 und 8, ab einer Baukostensumme von mind. 500 000 EUR (brutto) für die KG 420 und 480 gem. DIN 276:1-2008, fertiggestellt seit dem Jahr 2014, ab Honorarzone II gem. §§ 55, 56 i. V. m. Anlage 15.2 Objektliste HOAI (2013).
Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Mindestens 1 Referenz mit Schwerpunkt Anlagengruppen 2 und 8, ab einer Baukostensumme von mind. 500 000 EUR (brutto) für die KG 420 und 480 gem. DIN 276:1-2008, fertiggestellt seit dem Jahr 2014, ab Honorarzone II gem. §§ 55, 56 i. V. m. Anlage 15.2 Objektliste HOAI (2013).
Projektteam gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Mindestens 2 Mitarbeitende (einschließlich Führungskräfte/Projektleitung + Stellvertretung) mit akademischem Abschluss als mit akademischem Abschluss als Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 2 und 8 gem. §§ 53, 55 HOAI (2013), welche für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind. Inbegriffen sind Fachkräfte, die auf vertraglicher Basis oder freiberuflich für den Bewerber arbeiten.
Projektteam gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Mindestens 2 Mitarbeitende (einschließlich Führungskräfte/Projektleitung + Stellvertretung) mit akademischem Abschluss als mit akademischem Abschluss als Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 2 und 8 gem. §§ 53, 55 HOAI (2013), welche für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind. Inbegriffen sind Fachkräfte, die auf vertraglicher Basis oder freiberuflich für den Bewerber arbeiten.
Weitere Anforderungen sind dem Bewerbungsbogen/Formblättern zu entnehmen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Landschaftsarchitekten oder Ingenieurs gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 VgV).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Landschaftsarchitekten oder Ingenieurs gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 VgV).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000,00 EUR für Personen- und 1 000 000,00 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis.
2) Der Bieter (einschließlich eventueller Unterauftragnehmer) darf weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine Abfrage erfolgt bei Zuschlagserteilung.
2) Der Bieter (einschließlich eventueller Unterauftragnehmer) darf weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine Abfrage erfolgt bei Zuschlagserteilung.
3) Vertragsgrundlage werden die Vertragsmuster gemäß ABau — Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins. Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen — AVB — zu den Verträgen für freiberuflich Tätige, gemäß ABau.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages sind die folgenden Unterlagen in Textform einzureichen (vgl. Anlagen zum Bewerberbogen):
— Anlage A1 BVB zum Mindeststundenentgelt;
— Anlage A2 BVB und Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung;
— Anlage A3 BVB zur Verhinderung von Benachteiligung;
— Anlage A4 BVB zu Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG;
— Anlage A5 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Hinweis: Nur für Nachunternehmer und/oder Eignungsleihe);
— Anlage A6 Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft (Hinweis: Nur für Bieter-/Bewerbergemeinschaften/ARGE);
— Anlage A7 Datenschutzerklärung;
— Anlage A8 Leitfaden für Bieter — Nutzung DTVP;
— Anlage A9 Berufshaftpflichtversicherung.
Die in der Bekanntmachung benannten oder sonstige Bescheinigungen/Nachweise sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen, sofern nichts anderes ausgeführt ist.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Für die Auswahl der Teilnehmer sind die in den Bewerbungsunterlagen bereit gestellten Eignungskriterien/Erfüllung der Mindestkriterien sowie die Erreichung der höchsten Gesamtpunktzahl maßgeblich (vgl. Bewerbungsbogen und Formblätter).
Ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch (vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zugelassenen Bewerber wird überschritten), und ergibt sich daraus eine mehrfache Belegung einer Rang stelle, erfolgt die Auswahl unter diesen Bewerbern durch Losentscheid (vgl. § 75 Abs. 6 VgV). Liegen weniger als 3 (geplante Mindestzahl) geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern durchzuführen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch (vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zugelassenen Bewerber wird überschritten), und ergibt sich daraus eine mehrfache Belegung einer Rang stelle, erfolgt die Auswahl unter diesen Bewerbern durch Losentscheid (vgl. § 75 Abs. 6 VgV). Liegen weniger als 3 (geplante Mindestzahl) geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern durchzuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-15 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehenskonzept (Lösungsansätze/Konzeptvorschlag; Vergleichsprojekte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisationskonzept (Projektorganisation, Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals, Qualifikationsnachweise und Organigramm; Verfügbarkeit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation (Gesamteindruck „Schlüsselpersonal" bei der Präsentation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausträger
Kontakt
Kontaktperson: Projekt-R2 Berlin Ingenieurgesellschaft mbH
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y67DZM1/documents🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin — Luther — Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 157-382885 (2020-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Vivantes Klinikum am Urban, Dieffenbachstraße 1, 10997 Berlin ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.
Die vorgesehene Maßnahme ist im laufenden Klinikbetrieb durchzuführen, sodass die Projektterminplanung eng mit dem Nutzer abzustimmen ist und notwendige Einschränkungen des Betriebes auf ein Minimum zu reduzieren sind.
Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung“ ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.
Die Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung sowie die Leistungsphase 2 – Vorplanung
Sind bereits abgeschlossen.
Das vorhandene auftragsrelevante Budget (Gesamtkosten der Maßnahme) beträgt ca. 2 400 000,00 EUR (brutto) für die Kostengruppen 410, 420, 440, 480 und 490, inkl. der Rückstellung zu unvorhergesehenen Leistungen bzw. Kosten (UV). Die Kosten für eine Schadstoffsanierung sind nicht Teil der Gesamtkosten.
Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Im Vivantes Klinikum am Urban, Dieffenbachstraße 1, 10997 Berlin ist im Zuge einer Sanierungsmaßnahme das Wärmeverteilnetz hydraulisch zu ertüchtigen. Hierfür sind Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) ab der Leistungsphase 3 bis 9 in den Anlagengruppen 2, 4 und 8 zu erbringen.
Die vorgesehene Maßnahme ist im laufenden Klinikbetrieb durchzuführen, sodass die Projektterminplanung eng mit dem Nutzer abzustimmen ist und notwendige Einschränkungen des Betriebes auf ein Minimum zu reduzieren sind.
Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung“ ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.
Die Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung sowie die Leistungsphase 2 – Vorplanung
Sind bereits abgeschlossen.
Das vorhandene auftragsrelevante Budget (Gesamtkosten der Maßnahme) beträgt ca. 2 400 000,00 EUR (brutto) für die Kostengruppen 410, 420, 440, 480 und 490, inkl. der Rückstellung zu unvorhergesehenen Leistungen bzw. Kosten (UV). Die Kosten für eine Schadstoffsanierung sind nicht Teil der Gesamtkosten.
Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Gesamtwert des Auftrags: 360 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postleitzahl: 13407 Berlin
Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung“ ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.
Die Leistungsgrenze im Projekt „Hydraulische Ertüchtigung der Wärmeversorgung“ ist mit aktuellem Projektstand an der Schnittstelle zu den RLT-Verbrauchern definiert. Konkret bedeutet dies, dass die umzubauenden hydraulischen Schaltungen über die jeweilige Führungsgröße der RLT-Anlagen zu regeln sind.
Die Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung sowie die Leistungsphase 2 – Vorplanung
Sind bereits abgeschlossen.
Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Die Baumaßnahme inkl. Planungsleistungen ist voraussichtlich über einen Zeitraum von 2 Jahren abzuwickeln. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 beginnen und im Jahr 2022 fertig gestellt sein. Die in Ziffer II.2.7) angegebene Vertragslaufzeit schließt die LP 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Ergebnisse der LP 1 – Grundlagenermittlung
2. Senkung der Rücklauftemperatur an der neuen Hausanschlussstation mit indirekter Fahrweise.
3. Ertüchtigung bisher unterversorgter Bereiche, sodass ausreichende Wärmeversorgung sichergestellt wird.
4. Verbesserung der hydraulischen Verhältnisse im Wärmeverteilungsnetz.
a) Schaffung eines Netzes mit hoher Versorgungssicherheit.
5. Schadstoffsanierung und Rückbau nicht mehr benötigter Versorgungsleitungen,
Entsprechend den noch festzulegenden Sanierungsbereichen des Wärmeverteilungsnetzes in bauabschnittsweiser Umsetzung.
Ergebnisse der LP 2 – Vorplanung
Für die Entwicklung des Vorplanungskonzeptes (KG 400 Technische Anlagen) wurden 3 Handlungsalternativen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme entwickelt. Bezogen auf die KG 420 Ertüchtigung Wärmeverteilnetz (Verteiler/Steigstränge) wurde u. a. die Sanierung der Hauptverteiler und der Unterverteiler näher betrachtet. Die entwickelten Konzepte zu KG 410 Neueinbindung TWWB sowie zu KG 480 Einbindung der Regelung in ein übergeordnetes GLT-Konzept sowie der gesamte „Vorplanungsbericht (LP 2) KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen“ mit Fazit/Empfehlungen sind bei Bedarf der Anlage B6 zu entnehmen.
Für die Entwicklung des Vorplanungskonzeptes (KG 400 Technische Anlagen) wurden 3 Handlungsalternativen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme entwickelt. Bezogen auf die KG 420 Ertüchtigung Wärmeverteilnetz (Verteiler/Steigstränge) wurde u. a. die Sanierung der Hauptverteiler und der Unterverteiler näher betrachtet. Die entwickelten Konzepte zu KG 410 Neueinbindung TWWB sowie zu KG 480 Einbindung der Regelung in ein übergeordnetes GLT-Konzept sowie der gesamte „Vorplanungsbericht (LP 2) KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen“ mit Fazit/Empfehlungen sind bei Bedarf der Anlage B6 zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. ABau. Zunächst übernimmt der Auftragnehmer für die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) Leistungen der Leistungsstufe 2 – Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung (Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI). Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer sodann gemäß einem noch abzustimmenden Projektterminplan stufenweise die Erbringung der Leistungsstufe 3 – Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7 nach HOAI), der Leistungsstufe 4 – Objektüberwachung und Dokumentation (Leistungs-phase 8 nach HOAI) sowie der Leistungsstufe 5 – Objektbetreuung (Leistungsphase 9 nach HOAI) gem. § 2.7 des Vertragsmusters. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. ABau. Zunächst übernimmt der Auftragnehmer für die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI (2013) Leistungen der Leistungsstufe 2 – Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung (Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI). Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer sodann gemäß einem noch abzustimmenden Projektterminplan stufenweise die Erbringung der Leistungsstufe 3 – Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7 nach HOAI), der Leistungsstufe 4 – Objektüberwachung und Dokumentation (Leistungs-phase 8 nach HOAI) sowie der Leistungsstufe 5 – Objektbetreuung (Leistungsphase 9 nach HOAI) gem. § 2.7 des Vertragsmusters. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation (Gesamteindruck „Schlüsselpersonal“ bei der Präsentation)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-14 📅
Name: Ingenieurgesellschaft BBP Bauconsulting mbH
Postanschrift: Wolfener Straße 36
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 360 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.