Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahl erzielen:
a) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 % und max. 100 Punkte): Umsätze in den letzten 3 Jahren, und Personalstruktur.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
b) technische Leistungsfähigkeit.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sind 3 Referenzen gefordert. Die Referenzprojekte für A1, B1 und C sind zwingend erforderlich. Mehrfachnennungen sind bei den Referenzen A und C bzw. B und C möglich.
Für die Referenzen A und B können jeweils 2 Projekte gewertet werden, A1, A2, B1 und B2.
Für Referenz C kann eine Sammlung von ausgezeichneten realisierten Projekten und/ oder Wettbewerbserfolgen eingereicht werden, max. können 5 Punkte erreicht werden.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % und mit max. 400 Punkten gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte insgesamt mit 70 %,
d.h. 22,5 % für die Referenzen A1 und A2 und 22,5 % für die Referenzen B1 und B2. Die Referenzen C werden mit 25 % gewertet.
Die Qualitätssicherung durch Referenzschreiben von Bauherren bzw. Zertifizierungen durch Bauherren wird insgesamt mit 10 % gewertet.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Die Referenzen werden wie folgt beschrieben:
Referenz A1 (zwingend).
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts,
Thema Umbau/Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes bzw. Gebäudeensembles (Vergleichbarkeit: Umbau/Sanierung eines historischen Fachwerkbaus mit Gewölbekellern aus dem 17./18. Jhd., ca. 3 000 m BGF, ca. 20 Mio. Gesamtprojektkosten, öffentlicher bzw. kirchlicher Auftraggeber).
Referenz A2 (optional) Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts,
Thema Umbau/Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes bzw. Gebäudeensembles (Vergleichbarkeit: Umbau/Sanierung eines historischen Fachwerkbaus mit Gewölbekellern aus dem 17./18. Jhd., ca. 1 000 m BGF, ca. 7,0 Mio. Gesamtprojektkosten, öffentlicher bzw. kirchlicher Auftraggeber).
Referenz B (B1 zwingend, B2 optional).
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts,
Thema Umbau/Erweiterung eines gemischt genutzten Gebäudes (Vergleichbarkeit: Umbau/Erweiterung eines gemischt genutzten Gebäudes mit öffentlicher Nutzung und mit Flächen für Verwaltung und/oder mit Gewerbe und/oder mit Wohnen, ca. 3 000 m BGF, ca. 10 Mio. Gesamtprojektkosten, öffentlicher bzw. kirchlicher Auftraggeber).
Referenz C (eine Referenz zwingend).
Ausgezeichnete realisierte Projekte oder Wettbewerbserfolge, vom Bewerber erbracht.
Nachweis z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc. (bitte Kopie der Urkunde beilegen) oder Erfolg in einem regelgerechten Wettbewerb (bitte Kopie der Veröffentlichung beilegen) 1 Auszeichnung/WB-Erfolg = 1 Pkt.
2 Auszeichnungen/WB-Erfolge = 2 Pkte. etc 1 Ausz./WB-Erfolg vergleichbares Projekt (Umbau/Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes)= 2 Pkte.
Für Referenz 3 werden max. 5 Punkte vergeben, ein Punkt ist für die Teilnahme zwingend erforderlich.
Es kann für die Referenzen A und B je Referenz ein Nachweis über Kosten- und Terminsicherheit in Form eines Referenzschreibens, bestätigt durch den Bauherrn, eingereicht werden. Die Nachweise werden im Bereich fachlicher Eignung gewertet.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Mindestanforderungen werden in III.1 beschrieben.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.