VgV Verfahren Tiefbau zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II Teil 1

Stadt Laupheim

Die Stadt Laupheim plant das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost zu erweitern, um die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist notwendig, da bisher auf den vorgesehenen Flächen noch kein Planungsrecht besteht.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein Ingenieur für Tiefbau gesucht, der die Verkehrsanlagen und die technische Ausstattung wie z. B. die Wasserversorgung und die Entwässerung innerhalb des Gewerbegebiets plant. Das Projekt soll in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden und in 2 Fachlose aufgeteilt werden.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II Teil 1“ ist der Erweiterungsbedarf von Gewerbebetrieben. Da keine gewerblichen Bauplätze für das Vorhaben zur Verfügung stehen, soll das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost in südlicher Richtung erweitert werden. Dadurch wird auch weiteren Gewerbetreibenden die Neuansiedlung sowie die Verlagerung oder Erweiterung ermöglicht.
Ziel ist dabei, ein gut angebundenes Gewerbegebiet zu entwickeln, das eine flexible Nutzung zulässt. Damit kann ein Angebot für kleinere oder größere Gewerbetriebe geschaffen werden. Durch die gute verkehrliche Anbindung soll eine zusätzliche Belastung der Innenstadt unterbunden werden.
Auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen wurde ein erster Bebauungsplanentwurf erstellt. Dieser überplant eine Fläche von rund 15,6 ha (siehe Anlage Geltungsbereich) und soll als Ausgangspunkt für den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren dienen.
Davon sind ca. 12 500 m für die öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Planungsgebiets vorgesehen.
Das Plankonzept sieht eine Erschließung über den vorhandenen Kreisverkehr an der K 7582 und Ludwig-Bölkow-Straße vor. Durch das gewählte Erschließungssystem ist auch künftig eine Weiterentwicklung des Gebietes über die dann bereits bestehenden Straßen möglich.
Um das Plangebiet herum verlaufen bereits Geh- und Radwege, die weitergeführt werden sollen, wodurch eine fußläufige Erreichbarkeit bzw. eine Erschließung für Radfahrende gewährleistet ist.
Beim Thema öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird im Zuge der weiteren Planung eine Haltestelle im Plangebiet geprüft und ggf. eingearbeitet. Dies ist wichtig für die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Plangebiet sowie im Kontext der Gesamtstadt.
Die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) netto der Gesamtmaßnahme (Ingenieurleistungen- und Verkehrsanlagen) werden auf 4 750 000 EUR geschätzt, ca. 2 500 000 EUR für die Verkehrsanlage, ca. 2 250 000 EUR für das Ingenieurbauwerk.
Voraussichtliche Termine:
Verhandlungsgespräche:
16.10.2020.
Mit der Entwurfsplanung und der Planung des 1. Bauabschnitts soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-13 Auftragsbekanntmachung
2021-02-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Laupheim plant das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost zu erweitern, um die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist notwendig, da bisher auf den vorgesehenen Flächen noch kein Planungsrecht besteht. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein Ingenieur für Tiefbau gesucht, der die Verkehrsanlagen und die technische Ausstattung wie z. B. die Wasserversorgung und die Entwässerung innerhalb des Gewerbegebiets plant. Das Projekt soll in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden und in 2 Fachlose aufgeteilt werden. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II Teil 1“ ist der Erweiterungsbedarf von Gewerbebetrieben. Da keine gewerblichen Bauplätze für das Vorhaben zur Verfügung stehen, soll das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost in südlicher Richtung erweitert werden. Dadurch wird auch weiteren Gewerbetreibenden die Neuansiedlung sowie die Verlagerung oder Erweiterung ermöglicht. Ziel ist dabei, ein gut angebundenes Gewerbegebiet zu entwickeln, das eine flexible Nutzung zulässt. Damit kann ein Angebot für kleinere oder größere Gewerbetriebe geschaffen werden. Durch die gute verkehrliche Anbindung soll eine zusätzliche Belastung der Innenstadt unterbunden werden. Auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen wurde ein erster Bebauungsplanentwurf erstellt. Dieser überplant eine Fläche von rund 15,6 ha (siehe Anlage Geltungsbereich) und soll als Ausgangspunkt für den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren dienen. Davon sind ca. 12 500 m Das Plankonzept sieht eine Erschließung über den vorhandenen Kreisverkehr an der K 7582 und Ludwig-Bölkow-Straße vor. Durch das gewählte Erschließungssystem ist auch künftig eine Weiterentwicklung des Gebietes über die dann bereits bestehenden Straßen möglich. Um das Plangebiet herum verlaufen bereits Geh- und Radwege, die weitergeführt werden sollen, wodurch eine fußläufige Erreichbarkeit bzw. eine Erschließung für Radfahrende gewährleistet ist. Beim Thema öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird im Zuge der weiteren Planung eine Haltestelle im Plangebiet geprüft und ggf. eingearbeitet. Dies ist wichtig für die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Plangebiet sowie im Kontext der Gesamtstadt. Die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) netto der Gesamtmaßnahme (Ingenieurleistungen- und Verkehrsanlagen) werden auf 4 750 000 EUR geschätzt, ca. 2 500 000 EUR für die Verkehrsanlage, ca. 2 250 000 EUR für das Ingenieurbauwerk. Voraussichtliche Termine: Verhandlungsgespräche: 16.10.2020. Mit der Entwurfsplanung und der Planung des 1. Bauabschnitts soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Biberach 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Laupheim
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 88471
Postort: Laupheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.laupheim.de 🌏
E-Mail: simone.bohsung@kohlergrohe.de 📧
Telefon: +49 711 / 7696393-2 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E62255975 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E62255975 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 135-332845
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 099-237532
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Laupheim plant das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost zu erweitern, um die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist notwendig, da bisher auf den vorgesehenen Flächen noch kein Planungsrecht besteht.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein Ingenieur für Tiefbau gesucht, der die Verkehrsanlagen und die technische Ausstattung wie z. B. die Wasserversorgung und die Entwässerung innerhalb des Gewerbegebiets plant. Das Projekt soll in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden und in 2 Fachlose aufgeteilt werden.
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Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II Teil 1“ ist der Erweiterungsbedarf von Gewerbebetrieben. Da keine gewerblichen Bauplätze für das Vorhaben zur Verfügung stehen, soll das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost in südlicher Richtung erweitert werden. Dadurch wird auch weiteren Gewerbetreibenden die Neuansiedlung sowie die Verlagerung oder Erweiterung ermöglicht.
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Ziel ist dabei, ein gut angebundenes Gewerbegebiet zu entwickeln, das eine flexible Nutzung zulässt. Damit kann ein Angebot für kleinere oder größere Gewerbetriebe geschaffen werden. Durch die gute verkehrliche Anbindung soll eine zusätzliche Belastung der Innenstadt unterbunden werden.
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Auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen wurde ein erster Bebauungsplanentwurf erstellt. Dieser überplant eine Fläche von rund 15,6 ha (siehe Anlage Geltungsbereich) und soll als Ausgangspunkt für den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren dienen.
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Davon sind ca. 12 500 m
Das Plankonzept sieht eine Erschließung über den vorhandenen Kreisverkehr an der K 7582 und Ludwig-Bölkow-Straße vor. Durch das gewählte Erschließungssystem ist auch künftig eine Weiterentwicklung des Gebietes über die dann bereits bestehenden Straßen möglich.
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Um das Plangebiet herum verlaufen bereits Geh- und Radwege, die weitergeführt werden sollen, wodurch eine fußläufige Erreichbarkeit bzw. eine Erschließung für Radfahrende gewährleistet ist.
Beim Thema öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird im Zuge der weiteren Planung eine Haltestelle im Plangebiet geprüft und ggf. eingearbeitet. Dies ist wichtig für die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Plangebiet sowie im Kontext der Gesamtstadt.
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Die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) netto der Gesamtmaßnahme (Ingenieurleistungen- und Verkehrsanlagen) werden auf 4 750 000 EUR geschätzt, ca. 2 500 000 EUR für die Verkehrsanlage, ca. 2 250 000 EUR für das Ingenieurbauwerk.
Voraussichtliche Termine:
Verhandlungsgespräche:
16.10.2020.
Mit der Entwurfsplanung und der Planung des 1. Bauabschnitts soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden.
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen für Tiefbau für Ingenieurbauwerke
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird ein Ingenieur für Tiefbau für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen von Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2013, §§ 41-44 für Ingenieurbauwerke.
Dauer: 120 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
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Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen für Tiefbau für Verkehrsanlagen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gesucht wird ein Ingenieur für Tiefbau für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen von Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2013 für §§ 45-48 Verkehrsanlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Laupheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
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Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO anzufordern.
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Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
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Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens ein Projekt je Los. Es können maximal 2 Referenzen gewertet werden. Eine Referenz ist zwingend erforderlich, die 2. Referenz ist optional.
Beim Teilnahmeantrag/Bewerbung für Los 1, Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke §§ 41-44 ist der Nachweis von Referenz A.1 zwingend nachzuweisen, für Los 2, Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen §§ 45-48 ist der Nachweis von Referenz B.1 zwingend nachzuweisen.
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Für Referenz A in Los 1 gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Ingenieurbauwerks.
Anrechenbare Kosten der Maßnahme (KG 300, 400) min. 1,0 Mio. EUR netto.
Fertigstellung im Zeitraum 2009-2019.
Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 1 –8) im Unternehmen.
Für die Referenz B in Los 2 gilt als Mindestanforderung:
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts einer Verkehrsanlage.
Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 1 – 8) im Unternehmen.
Für beide Referenzen:
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) Nachweis der Realisierung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tiefbau für Ingenieurbauwerke bzw. Verkehrsanlagen berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tiefbau, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Tiefbau für Ingenieurbauwerke bzw. Verkehrsanlagen, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
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Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahl erzielen:
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a)finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %) (Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur) 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
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b) technische Leistungsfähigkeit Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sind Teilnahmeanträge/Bewerbungen zugelassen, die sich entweder auf ein Los oder auf beide Lose beziehen. Entsprechend dem Teilnahmeantrag kann entweder nur für ein Los oder für beide Lose ein Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Beim Teilnahmeantrag/Bewerbung für Los 1, Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke §§ 41-44 ist der Nachweis von Referenz A.1 zwingend nachzuweisen.Es können maximal 2 Referenzen gewertet werden. Eine Referenz ist zwingend erforderlich, die 2.Referenz ist optional.
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Mehrfachnennungen sind möglich, Referenzen aus Los 1 können auch bei Los 2 genannt werden.
Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Für jedes Los wird separat gewertet:
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt mit 70 %, d. h. max. jeweils 175 Punkte je Referenz (35 %) Die Qualitätssicherung durch Referenzschreiben von Bauherren bzw. Zertifizierungen durch Bauherren wird insgesamt mit 10 % gewertet, d.h. 50 Punkte.
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Referenz A Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts:
Thema: Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen von Ingenieurbauwerken eines Planungsgebiets mit Angabe der Bauzeit, Länge, Dimension der Ingenieurbauwerke, vom Bewerber erbracht.
Vergleichbarkeit: Planungsgebiet, z. B. Gewerbegebiet oder vergleichbar, ca. 15 ha, (Einwohnerzahl Stadt Laupheim 22.391), anrechenbare Kosten geschätzt (KG 300, 400) netto ca. 2.25 Mio. EUR.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Ingenieurbauwerks zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Beim Teilnahmeantrag/Bewerbung für Los 2, Verkehrsanlagen §§ 45-48, ist der Nachweis von Referenz B.1 zwingend nachzuweisen. Es können maximal 2 Referenzen gewertet werden. Eine Referenz ist zwingend erforderlich, die 2.Referenz ist optional.
Mehrfachnennungen sind möglich, Referenzen aus Los 2 können auch bei Los 1 genannt werden.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt mit 70 %, d.h. max. jeweils 175 Punkte je Referenz (35 %) Die Qualitätssicherung durch Referenzschreiben von Bauherren bzw. Zertifizierungen durch Bauherren wird insgesamt mit 10 % gewertet, d. h. 50 Punkte.
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Referenz B Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts:
Thema: Bauplanungs- und Bauüberwachungsleistungen von Verkehrsanlagen eines Gebiets mit Angabe der Bauzeit, Länge, Dimension und Fläche der Verkehrsbauwerke, vom Bewerber erbracht.
Vergleichbarkeit: Planungsgebiet, z. B. Gewerbegebiet, oder vergleichbar, ca. 15 ha, (Einwohnerzahl Stadt Laupheim 22.391),
Verkehrsfläche ca. 12 500 m
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Verkehrsbauwerks zum Nachweis der Realisierung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung und Qualifikation der wichtigsten Mitglieder des Planungsteams
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Gunter Ast, Stadt Laupheim und Simone Bohsung, kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62255975 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2020/S 135-332845 (2020-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Laupheim plant das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost zu erweitern, um die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben zu ermöglichen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist notwendig, da bisher auf den vorgesehenen Flächen noch kein Planungsrecht besteht. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein Ingenieur für Tiefbau gesucht, der die Verkehrsanlagen und die technische Ausstattung wie z. B. die Wasserversorgung und die Entwässerung innerhalb des Gewerbegebiets plant. Das Projekt soll in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden und in 2 Fachlose aufgeteilt werden. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Laupheim-Ost II Teil 1“ ist der Erweiterungsbedarf von Gewerbebetrieben. Da keine gewerblichen Bauplätze für das Vorhaben zur Verfügung stehen, soll das bestehende Gewerbegebiet Laupheim-Ost in südlicher Richtung erweitert werden. Dadurch wird auch weiteren Gewerbetreibenden die Neuansiedlung sowie die Verlagerung oder Erweiterung ermöglicht. Ziel ist dabei, ein gut angebundenes Gewerbegebiet zu entwickeln, das eine flexible Nutzung zulässt. Damit kann ein Angebot für kleinere oder größere Gewerbetriebe geschaffen werden. Durch die gute verkehrliche Anbindung soll eine zusätzliche Belastung der Innenstadt unterbunden werden. Auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen wurde ein erster Bebauungsplanentwurf erstellt. Dieser überplant eine Fläche von rund 15,6 ha (siehe Anlage Geltungsbereich) und soll als Ausgangspunkt für den Einstieg in das Bebauungsplanverfahren dienen. Davon sind ca. 12.500 m Das Plankonzept sieht eine Erschließung über den vorhandenen Kreisverkehr an der K 7582 und Ludwig-Bölkow-Straße vor. Durch das gewählte Erschließungssystem ist auch künftig eine Weiterentwicklung des Gebietes über die dann bereits bestehenden Straßen möglich. Um das Plangebiet herum verlaufen bereits Geh- und Radwege, die weitergeführt werden sollen wodurch eine fußläufige Erreichbarkeit bzw. eine Erschließung für Radfahrende gewährleistet ist. Beim Thema öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird im Zuge der weiteren Planung eine Haltestelle im Plangebiet geprüft und ggf. eingearbeitet. Dies ist wichtig für die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Plangebiet sowie im Kontext der Gesamtstadt. Die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) netto der Gesamtmaßnahme (Ingenieurleistungen- und Verkehrsanlagen) werden auf 4 750 000 EUR geschätzt, ca. 2 500 000 EUR für die Verkehrsanlage, ca. 2 250 000 EUR für das Ingenieurbauwerk. Mit der Entwurfsplanung und der Planung des 1. Bauabschnitts soll unmittelbar nach der Beauftragung begonnen werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 036-090562
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 135-332845
ABl. S-Ausgabe: 36

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Davon sind ca. 12.500 m
Um das Plangebiet herum verlaufen bereits Geh- und Radwege, die weitergeführt werden sollen wodurch eine fußläufige Erreichbarkeit bzw. eine Erschließung für Radfahrende gewährleistet ist.
Die anrechenbaren Kosten (KG 300 und 400) netto der Gesamtmaßnahme (Ingenieurleistungen- und Verkehrsanlagen) werden auf 4 750 000 EUR geschätzt, ca. 2 500 000 EUR für die Verkehrsanlage, ca. 2 250 000 EUR für das Ingenieurbauwerk.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-05 📅
Name: Bewerbergemeinschaft Fichtner Water & Transportation GmbH/IB Dr.-Ing. Koch GmbH
Postanschrift: Sarweystraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)
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Quelle: OJS 2021/S 036-090562 (2021-02-17)