Gegenstand der Auftragsvergabe ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können. Der Zugang des Auftraggebers bzw. der Nutzer zum Internet ist nicht Gegenstand der Auftragsvergabe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020MBR000004
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können. Der Zugang des Auftraggebers bzw. der Nutzer zum Internet ist nicht Gegenstand der Auftragsvergabe.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können. Der Zugang des Auftraggebers bzw. der Nutzer zum Internet ist nicht Gegenstand der Auftragsvergabe.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können.
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können.
Der Zugang des Auftraggebers bzw. der Nutzer zum Internet ist nicht Gegenstand der Auftragsvergabe.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2023. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag läuft vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2023. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Entwicklungsdienstleistungen in folgendem Umfang: Systemarchitekt/Entwickler/Tester: bis zu 240 Manntage/Personentage pro Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss die in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung („3_Eigenerklärung“ in Vertragsbedingungen/Formulare in der eVergabe) genannten Ausschlussgründe zur Kenntnis nehmen und deren Inhalt bestätigen. Sollten für den Bieter fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, hat er zu schildern, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Bieter muss die in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung („3_Eigenerklärung“ in Vertragsbedingungen/Formulare in der eVergabe) genannten Ausschlussgründe zur Kenntnis nehmen und deren Inhalt bestätigen. Sollten für den Bieter fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, hat er zu schildern, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“ mit Angaben über das Vorliegen einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO eingeholt. Das Formular „Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter in Betracht, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO eingeholt. Das Formular „Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Für die Erteilung eines Zuschlages kommt nur ein Bieter in Betracht, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Der Bieter bestätigt, dass er die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Scientology-Schutzerklärung akzeptiert und damit nimmt er zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 der Scientology-Schutzerklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Der Bieter bestätigt, dass er die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Scientology-Schutzerklärung akzeptiert und damit nimmt er zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 der Scientology-Schutzerklärung oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
Die Scientology-Schutzerklärung verlangt für den Fall der Zuschlagserteilung, dass der Bieter versichert,
— unter Nummer 2.1: dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt,
— unter Nummer 2.1: dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt,
— unter Nummer 2.2: dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht,
— unter Nummer 2.3: Der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
— unter Nummer 2.3: Der Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
— unter Nummer 2.4: Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1. oder 2.2. sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3. berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
— unter Nummer 2.4: Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1. oder 2.2. sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3. berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat zu erklären, dass der durchschnittliche Jahresumsatz seines Unternehmens in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2017-2019) mindestens die Hälfte des Auftragsvolumens betragen hat, für das er ein Angebot abgibt.
Falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z. B. als „Newcomer“), hat der Bieter auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie die Umsätze im Übrigen darzulegen.
Die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsjahr sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr aufweisen. Die Haftpflichtversicherung muss über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Dies ist zu Beginn eines jeden Vertragsjahres durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsjahr sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr aufweisen. Die Haftpflichtversicherung muss über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Dies ist zu Beginn eines jeden Vertragsjahres durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
Der Bieter erklärt, dass:
— er über eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens verfügt.
Zum Nachweis hat der Bieter eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice mit dem Angebot einzureichen (Nachweis Alternative 1) oder
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs – bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers mit dem Angebot einzureichen (Nachweis Alternative 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs – bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers mit dem Angebot einzureichen (Nachweis Alternative 2).
Mindeststandards:
— durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2017-2019) mit mindestens der Hälfte des Auftragsvolumens,
— Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsjahr sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr aufweisen, die Haftpflichtversicherung muss über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
— Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung von 1 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsfall bzw. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden je Versicherungsjahr sowie 500 000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr aufweisen, die Haftpflichtversicherung muss über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Referenzen müssen gesondert in einem eigenen Dokument („Beiblatt Referenzen“) angegeben werden. Das ausgefüllte Dokument ist dem Angebot beizulegen. In diesem Dokument hat der Bieter folgendes zu erklären:
a) dass er innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 2 Aufträge zum Betrieb hochskalierbarer cloudbasierter Dienste erfolgreich durchgeführt hat, die eine dynamische Anpassung an stark unterschiedliche Lastanforderungen erforderten, welches im „Beiblatt Referenzen“ zu benennen ist. Beide Systeme sind in dem „Beiblatt Referenzen“ zu beschreiben,
a) dass er innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 2 Aufträge zum Betrieb hochskalierbarer cloudbasierter Dienste erfolgreich durchgeführt hat, die eine dynamische Anpassung an stark unterschiedliche Lastanforderungen erforderten, welches im „Beiblatt Referenzen“ zu benennen ist. Beide Systeme sind in dem „Beiblatt Referenzen“ zu beschreiben,
b) dass er innerhalb der letzten 3 Jahre für mindestens 6 Monate ein hochskalierbares Videokonferenzsystem angeboten und mit mindestens 10 000 potentiell gleichzeitigen Teilnehmern betrieben hat, welches im „Beiblatt Referenzen“ ebenfalls zu benennen ist.
b) dass er innerhalb der letzten 3 Jahre für mindestens 6 Monate ein hochskalierbares Videokonferenzsystem angeboten und mit mindestens 10 000 potentiell gleichzeitigen Teilnehmern betrieben hat, welches im „Beiblatt Referenzen“ ebenfalls zu benennen ist.
Sofern das betriebene Videokonferenzsystem auch die Anforderungen von a) erfüllt, kann die Referenz auch zusätzlich für a) gewertet werden.
Als vergleichbar werden dabei nur Leistungen angesehen, bei denen neben der Bereitstellung und dem Betrieb einer hochskalierbaren Videokonferenzlösung auch Supportdienstleistungen für die Endnutzer (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Unterauftragnehmer) erbracht wurden. Das System ist in dem „Beiblatt Referenzen“ zu beschreiben.
Als vergleichbar werden dabei nur Leistungen angesehen, bei denen neben der Bereitstellung und dem Betrieb einer hochskalierbaren Videokonferenzlösung auch Supportdienstleistungen für die Endnutzer (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Unterauftragnehmer) erbracht wurden. Das System ist in dem „Beiblatt Referenzen“ zu beschreiben.
Falls die Erfüllung des Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als „Newcomer“), sind am Ende des Dokuments die Gründe hierfür darzulegen.
Mindeststandards:
— innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 2 Aufträge zum Betrieb hochskalierbarer cloudbasierter Dienste erfolgreich durchgeführt, die eine dynamische Anpassung an stark unterschiedliche Lastanforderungen erforderten,
— innerhalb der letzten 3 Jahre für mindestens 6 Monate ein hochskalierbares Videokonferenzsystem angeboten und mit mindestens 10 000 potentiell gleichzeitigen Teilnehmern betrieben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: München
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 217-531562 (2020-11-03)
Ergänzende Angaben (2020-11-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Postanschrift: Salvatorstr. 2
Kontakt
Internetadresse: http://www.km.bayern.de🌏
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbares Aufträge – beeinträchtigen würde.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbares Aufträge – beeinträchtigen würde.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag läuft vom 29.3.2021 bis zum 28.3.2024. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Entwicklungsdienstleistungen in folgendem Umfang: Systemarchitekt/Entwickler/Tester: bis zu 240 Manntage/Personentage pro Jahr
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte nach der Einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018: Z = Gesamtpunktzahl gemäß Kriterienkatalog (L)/Gesamtpreis gemäß Preisblatt (P)
Qualitätskriterium (Gewichtung): s. o.
Preis (Gewichtung): s. o.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-29 📅
Name: Auctores GmbH
Postort: Neumarkt i. d. OPf.
Land: Deutschland 🇩🇪 Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für einen Eintrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für einen Eintrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 077-198209 (2021-04-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 8921863928 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-04 📅
Datum des Beginns: 2021-03-29 📅
Datum des Endes: 2024-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 149-398038
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 077-198209
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Wert des Auftrages/Loses zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen entsprechen jeweils nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Werte werden gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen sind insofern zu ergänzen, als dass der für den angegebenen Zeitraum abgeschlossene Vertrag einseitig durch den Auftraggeber zweimal um je ein Jahr verlängert werden kann.
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Wert des Auftrages/Loses zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen entsprechen jeweils nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Werte werden gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen sind insofern zu ergänzen, als dass der für den angegebenen Zeitraum abgeschlossene Vertrag einseitig durch den Auftraggeber zweimal um je ein Jahr verlängert werden kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Videokonferenzwerkzeug 2021 (ViKo 2021)
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Wert des Auftrages/Loses zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen entsprechen jeweils nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Werte werden gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Wert des Auftrages/Loses zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen entsprechen jeweils nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Werte werden gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen sind insofern zu ergänzen, als dass der für den angegebenen Zeitraum abgeschlossene Vertrag einseitig durch den Auftraggeber zweimal um je ein Jahr verlängert werden kann.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen sind insofern zu ergänzen, als dass der für den angegebenen Zeitraum abgeschlossene Vertrag einseitig durch den Auftraggeber zweimal um je ein Jahr verlängert werden kann.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2021/S 149-398038 (2021-07-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Videokonferenzwerkzeug 2021 (ViKo 2021)
Referenznummer: 2020MBR000004
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrages: Gegenstand der Auftragsvergabe (ViKo 2021) ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können. Der Zugang des Auftraggebers bzw. der Nutzer zum Internet ist nicht Gegenstand der Auftragsvergabe. Der EVB-IT Servicevertrag wurde mit Vertragsänderung ABl./S S149 04/08/2021 398038-2021-DE um zusätzlichen Bedarf an Serviceleistungen erweitert und mit Vertragsänderung ABLXXX wurde eine Anpassung des Lizenzmodells für die Durchführung, eine Erweiterung der Infrastruktur um eine Vorproduktions- und eine Integrationsumgebung und eine Anpassung der Infrastruktur an erhöhten Schutzbedarf vorgenommen.
Zur Beschreibung der Beschaffung nach der Änderung siehe unter 7 (Änderung).
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrages: Gegenstand der Auftragsvergabe (ViKo 2021) ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können. Der Zugang des Auftraggebers bzw. der Nutzer zum Internet ist nicht Gegenstand der Auftragsvergabe. Der EVB-IT Servicevertrag wurde mit Vertragsänderung ABl./S S149 04/08/2021 398038-2021-DE um zusätzlichen Bedarf an Serviceleistungen erweitert und mit Vertragsänderung ABLXXX wurde eine Anpassung des Lizenzmodells für die Durchführung, eine Erweiterung der Infrastruktur um eine Vorproduktions- und eine Integrationsumgebung und eine Anpassung der Infrastruktur an erhöhten Schutzbedarf vorgenommen.
Zur Beschreibung der Beschaffung nach der Änderung siehe unter 7 (Änderung).
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrages: Gegenstand der Auftragsvergabe (ViKo 2021) ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können. Der Zugang des Auftraggebers bzw. der Nutzer zum Internet ist nicht Gegenstand der Auftragsvergabe. Der EVB-IT Servicevertrag wurde mit Vertragsänderung ABl./S S149 04/08/2021 398038-2021-DE um zusätzlichen Bedarf an Serviceleistungen erweitert und mit Vertragsänderung ABLXXX wurde eine Anpassung des Lizenzmodells für die Durchführung, eine Erweiterung der Infrastruktur um eine Vorproduktions- und eine Integrationsumgebung und eine Anpassung der Infrastruktur an erhöhten Schutzbedarf vorgenommen.
Zur Beschreibung der Beschaffung nach der Änderung siehe unter 7 (Änderung).
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrages: Gegenstand der Auftragsvergabe (ViKo 2021) ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können. Der Zugang des Auftraggebers bzw. der Nutzer zum Internet ist nicht Gegenstand der Auftragsvergabe. Der EVB-IT Servicevertrag wurde mit Vertragsänderung ABl./S S149 04/08/2021 398038-2021-DE um zusätzlichen Bedarf an Serviceleistungen erweitert und mit Vertragsänderung ABLXXX wurde eine Anpassung des Lizenzmodells für die Durchführung, eine Erweiterung der Infrastruktur um eine Vorproduktions- und eine Integrationsumgebung und eine Anpassung der Infrastruktur an erhöhten Schutzbedarf vorgenommen.
Zur Beschreibung der Beschaffung nach der Änderung siehe unter 7 (Änderung).
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung
bzw. zum Wert des Auftrages/Loses/Ergebnisses zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Auftrages sowie nach dessen Änderungen entsprechen jeweils nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses/Ergebnisses. Diese Werte
werden gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter
anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den
lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf
künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung
bzw. zum Wert des Auftrages/Loses/Ergebnisses zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Auftrages sowie nach dessen Änderungen entsprechen jeweils nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses/Ergebnisses. Diese Werte
werden gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter
anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den
lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf
künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Salvatorstr. 2
Postleitzahl: 80333
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-29 📅
Datum des Endes: 2024-03-28 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
optional Verlängerung zweimal jeweils ein Jahr (29.03.2024 bis 28.03.2025 bzw. 29.03.2025 bis 28.03.2026)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2020MBR000004
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-29 📅
Titel: Videokonferenzwerkzeug 2021 (ViKo 2021)
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021076021
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Auctores GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Auctores GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 22474
Postanschrift: Amberger Str. 82
Postleitzahl: 92318
Postort: Neumarkt i.d.OPf.
Region: Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@auctores.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Nationale Registrierungsnummer: a794d4f7-4ad5-4513-b2d9-f1d0531ed116
Postanschrift: Salvatorstraße 2
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@stmuk.bayern.de📧
Telefon: +49 8921862928📞
Fax: +49 8921863928 📠
URL: https://www.km.bayern.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für einen Eintrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach §
135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Im Übrigen wird auf §§
160 ff. GWB hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für einen Eintrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach §
135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Im Übrigen wird auf §§
160 ff. GWB hingewiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Während der Vertragslaufzeit von ViKo 2021 wurde das Videokonferenzsystem entsprechend den Nutzeranforderungen vielfach weiterentwickelt, wodurch sich die Komplexität des nun vorliegenden Systems so stark erhöht, dass sich die Anforderungen in den Vergabeunterlagen der Folgeausschreibung deutlich aufwändiger gestalten als dies zum Zeitpunkt der Ausschreibung von ViKo 2021 absehbar war. Auch die schnelle Weiterentwicklung der BayernCloud Schule (ByCS) im Zeitraum 2021 bis 2024 mit einer Vielzahl von Schnittstellen war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar. In der Folge erhöhten sich die Anforderungen der Nutzer an die Integration des Videokonferenzsystems in die ByCS-Umgebung. Die in der ursprünglichen Planung für das in Kürze beginnende Vergabeverfahren vorgesehene Länge der Transitionsphase von 7 Monaten ist nicht mehr ausreichend, um den Marktteilnehmern die fristgerechte Erstellung realistischer und wirtschaftlicher Angebote für die Folgeausschreibung zu ermöglichen. Die stark erhöhte Komplexität führt außerdem dazu, dass ein wirtschaftlich und technisch sinnvoller Umstieg auf ein potentiell neues System im Rahmen der Folgeausschreibung nur in den Sommerferien und nicht im laufenden Schuljahr zu erfolgen hat. Die in der Änderung enthaltene Verlängerungsoption um bis zu 2 Monate soll deshalb auch ausschließlich im Falle einer unvorhergesehenen Verzögerung zum Zuge kommen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist für die Dauer der vorliegend anvisierten Vertragsverlängerung (5-7 Monate) aus technischen und wirtschaftlichen Gründen wegen eine nunmehr notwendigen Transitionsphase von mind. 12 Monaten aufgrund der hohen Komplexität nicht möglich. ---------------------------------------------
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfsbelehrung: Für einen Eintrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Im Übrigen wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen.
Während der Vertragslaufzeit von ViKo 2021 wurde das Videokonferenzsystem entsprechend den Nutzeranforderungen vielfach weiterentwickelt, wodurch sich die Komplexität des nun vorliegenden Systems so stark erhöht, dass sich die Anforderungen in den Vergabeunterlagen der Folgeausschreibung deutlich aufwändiger gestalten als dies zum Zeitpunkt der Ausschreibung von ViKo 2021 absehbar war. Auch die schnelle Weiterentwicklung der BayernCloud Schule (ByCS) im Zeitraum 2021 bis 2024 mit einer Vielzahl von Schnittstellen war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbar. In der Folge erhöhten sich die Anforderungen der Nutzer an die Integration des Videokonferenzsystems in die ByCS-Umgebung. Die in der ursprünglichen Planung für das in Kürze beginnende Vergabeverfahren vorgesehene Länge der Transitionsphase von 7 Monaten ist nicht mehr ausreichend, um den Marktteilnehmern die fristgerechte Erstellung realistischer und wirtschaftlicher Angebote für die Folgeausschreibung zu ermöglichen. Die stark erhöhte Komplexität führt außerdem dazu, dass ein wirtschaftlich und technisch sinnvoller Umstieg auf ein potentiell neues System im Rahmen der Folgeausschreibung nur in den Sommerferien und nicht im laufenden Schuljahr zu erfolgen hat. Die in der Änderung enthaltene Verlängerungsoption um bis zu 2 Monate soll deshalb auch ausschließlich im Falle einer unvorhergesehenen Verzögerung zum Zuge kommen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist für die Dauer der vorliegend anvisierten Vertragsverlängerung (5-7 Monate) aus technischen und wirtschaftlichen Gründen wegen eine nunmehr notwendigen Transitionsphase von mind. 12 Monaten aufgrund der hohen Komplexität nicht möglich. ---------------------------------------------
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfsbelehrung: Für einen Eintrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Im Übrigen wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Laufzeitverlängerung über die nach Ausübung der Optionen des ursprünglichen Vertrags vorgesehene maximale Vertragslaufzeit hinaus um ca. 5 Monate (29.03.2026 bis 31.08.2026) zzgl. optional zweimal jeweils ein Monat (01.09.2026 bis 30.09.2026 bzw. 01.10.2026 bis 31.10.2026). ------------------
Preiserhöhung: Gesamtauftragswert nach der Änderung, ohne Mehrwertsteuer: 1 Euro; zusätzliche Informationen: Die Angaben zur Preiserhöhung nach der Änderung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Änderung. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
Laufzeitverlängerung über die nach Ausübung der Optionen des ursprünglichen Vertrags vorgesehene maximale Vertragslaufzeit hinaus um ca. 5 Monate (29.03.2026 bis 31.08.2026) zzgl. optional zweimal jeweils ein Monat (01.09.2026 bis 30.09.2026 bzw. 01.10.2026 bis 31.10.2026). ------------------
Preiserhöhung: Gesamtauftragswert nach der Änderung, ohne Mehrwertsteuer: 1 Euro; zusätzliche Informationen: Die Angaben zur Preiserhöhung nach der Änderung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Änderung. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.