Zusätzliche Informationen
— Vertragsbedingungen: Es gelten die VOB/B und VOB/C in der bei Auftragsvergabe gültigen Fassung.
Folgende Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil:
— Besondere Vertragsbedingungen – Gewerke Umlagen Verkehr Reinigung,
— Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
— Besondere Vertragsbedingungen – Ausführungsfristen/Vertragsstrafen/Sicherheitsleistung/Werbung inklusive Formblättern als Anlage,
— Regelung Verwendung umweltverträglicher Materialien,
— Regelung Bauleistungsversicherung,
— Stadtspezifische Ergänzung Richtlinie Schutz von städtischen Bäumen,
— Leitfaden Messstellen (nur bei HLSE),
— Besondere Vertragsbedingungen – Force-majeure und Corona-Klausel,
— Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, Sonstige Anlagen.
Es ist vorgesehen, vor Vertragsabschluss ein Technisches Klärungsgespräch zu führen.
Das Technische Klärungsgespräch ist auf Dienstag, den 10.11.2020 von 10.00 – 12.00 Uhr in der Zentrale der Volkswohnung GmbH, Ettlinger-Tor-Platz 2, 76137 Karlsruhe, Raum 351 fixiert.
Bitte halten Sie sich diesen Termin frei.
— Abrechnung und Schlussrechnung:
Rechnungen sind jeweils digital unter
rechnungseingang@volkswohnung.com einzureichen sowie an die jeweils prüfenden Ingenieur- bzw. Planungsbüros 2-fach in Papierform.
Sicherheiten:
Der AN hat folgende Sicherheiten zu leisten:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
In Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt
Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“, für die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelerfüllungsbürgschaft“
Die Formblätter sind den Besonderen Vertragsbedingungen als Anlage beigefügt.
Im Übrigen finden die Bestimmungen des § 17 VOB/B Anwendung.
— Abrechnung und Schlussrechnung:
Rechnungen sind jeweils digital unter
rechnungseingang@volkswohnung.com einzureichen sowie an die jeweils prüfenden Ingenieur- bzw. Planungsbüros 2-fach in Papierform.
— Dem Bieter wird empfohlen sich vor der Angebotsabgabe über die Lage, Verkehrsanbindung, Transportmöglichkeiten, Beschaffenheit, Umgebungsbedingungen, usw. der Baustelle und den Umfang der auszuführenden Arbeiten zu informieren.
— Fristen/Zwischenfristen
Ausführungsbeginn 22.2.2021
Ausführungsende 18.2.2022
Zwischenfristen:
3.9.2021 Fertigstellung Haus 09
29.12.2021 Fertigstellung Haus 13
26.1.2022 Fertigstellung Haus 15.