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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Klinikum Region Hannover GmbH
Klinikum Nordstadt
Haltenhoffstraße 41
30167 Hannover
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum Region Hannover GmbH plant am Standort Klinikum Nordstadt, Haltenhoffstraße 41, 30167 Hannover die Erweiterung des medizinischen Angebotes für...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Region Hannover GmbH plant am Standort Klinikum Nordstadt, Haltenhoffstraße 41, 30167 Hannover die Erweiterung des medizinischen Angebotes für die Kardiologie. In einem ersten Schritt soll innerhalb der Funktionsstelle Radiologie als Interimslösung ein volldigitaler Multifunktionsarbeitsplatz entstehen, der zusätzlich zu den konventionellen Durchleuchtungsuntersuchungen der Radiologie auch diagnostische und therapeutische Linksherzkatheteruntersuchungen ermöglicht. Für die Realisierung dieses ersten Schrittes stehen in der Funktionsstelle Radiologie sämtliche notwendigen Räume zur Verfügung. Über diese Ausschreibung wird ein leistungsstarker Partner gesucht, der eine dem Anforderungsprofil entsprechende Durchleuchtungsanlage als Multifunktionsarbeitsplatz für Radiographie, konventionelle Durchleuchtung, Angiographie und Kardiologie mit der Darstellung des Herzens realisieren kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Firmenprofil und zur Unternehmensgröße es soll ausschließlich das Formblatt F1 verwendet werden.
Nachweis der Berechtigung zur erlaubten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zum Firmenprofil und zur Unternehmensgröße es soll ausschließlich das Formblatt F1 verwendet werden.
Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Einreichen eines aktuellen Nachweises (Eintragung Berufs- oder Handelsregister), nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018).
Es soll ausschließlich Formblatt F3 verwendet werden.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat mit dem Angebot ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben. Als vergleichbar gilt eine Referenz mit der Installation einer volldigitalen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat mit dem Angebot ein vergleichbares Referenzprojekt anzugeben. Als vergleichbar gilt eine Referenz mit der Installation einer volldigitalen Multifunktionsanlage mit Erweiterung zur kardiologischen Nutzung. Die Referenz darf maximal 5 Jahre alt sein.
Es soll ausschließlich das Formblatt F4 verwendet werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-24
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, — Regierungsvertretung Lüneburg -”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152340📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antrags befugt ist gemäß 3 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw-niedersachsen.de📧
Quelle: OJS 2020/S 018-038931 (2020-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 80,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 018-038931
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Volldigitaler Multifunktionsarbeitsplatz
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9131/84-3171📞
E-Mail: ausschreibungen.team@siemens-healthineers.com📧
Fax: +49 9131/84-9330 📠
Region: Erlangen-Höchstadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, - Regierungsvertretung Lüneburg -” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 056-132366 (2020-03-16)